Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anhang zu Mediendienstleistungen
Anhang zu Guest Experience Platform Dienstleistungen
Anlage A – Service Level Agreement
Anlage B – Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Guest Experience Solutions
Anhang zu Traveler Audiences Dienstleistungen
Anhang zu Messdienstleistungen
Diese Sojern Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) werden zwischen der im Bestellformular genannten Sojern-Einheit („Sojern“) und der im Bestellformular identifizierten Vertragspartei („Kunde“) geschlossen, gemeinsam bezeichnet als die „Parteien“ und einzeln jeweils als eine „Partei“. Die Parteien vereinbaren hiermit diese Bedingungen, einschließlich aller anwendbaren Servicepläne, Bestellformulare und Leistungsbeschreibungen (SOWs), die jeweils für die Parteien verbindlich werden und mit Unterzeichnung eines Bestellformulars in diese Bedingungen aufgenommen werden („Datum des Inkrafttretens der Bedingungen“). Jedes Bestellformular oder jede Leistungsbeschreibung unterliegt den folgenden Dokumenten, die zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet werden und aus Folgendem bestehen:
Im Falle eines Widerspruchs gilt die oben genannte Rangfolge in absteigender Reihenfolge. Falls diese Bedingungen oder ein Bestellformular in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wurden, dienen diese Übersetzungen lediglich Informationszwecken; im Falle eines Widerspruchs ist die englische Fassung maßgebend.
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, UM SICHERZUSTELLEN, DASS SIE JEDE BESTIMMUNG VERSTEHEN. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE OBLIGATORISCHE SCHIEDSKLAUSEL, DIE DIE NUTZUNG EINES SCHIEDSVERFAHRENS ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN AUSSCHLIESSLICH AUF INDIVIDUELLER BASIS UND OHNE JURY-VERFAHREN VORSCHREIBT.
„Werbeinhalt“ bezeichnet jegliche Inhalte, die die Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden bewerben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Grafiken, Texte, Daten, Links oder andere digitale Objekte oder Codes.
„Werbetreibender“ bezeichnet den Endkunden, für den Sojern letztendlich seine Dienste erbringt. Dies kann auch ein vertretenes Hotel sein.
„Tochtergesellschaft“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt die Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Partei steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte der Partei. Jede juristische Person gilt als Tochtergesellschaft einer Partei, solange diese Beteiligung aufrechterhalten wird.
„Angeschlossenes Haus“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, das/die Sojern-Dienste direkt von Sojern erwirbt, jedoch als Franchisenehmer oder auf andere Weise in einer Beziehung zu einer Unternehmensmarke steht.
„Agentur“ bezeichnet eine Medienagentur oder ein Managementunternehmen, das Sojern-Dienste zugunsten des von ihr vertretenen Hotels erwirbt.
„Kundenkonto“ bezeichnet ein eindeutiges Konto für den Kunden und seine Nutzer, um auf die Sojern-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
„Kundenwerbeinhalte“ bezeichnet alle Bilder, Grafiken, Texte, Daten, Links oder andere digitale Objekte oder Codes (unter anderem), die vom Kunden (oder in dessen Namen) bereitgestellt werden und die in Inhalten enthalten sind oder zur Bereitstellung von Inhalten verwendet werden, die die Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden bewerben.
„Kundenmaterialien“ bezeichnet die Materialien, Systeme, Daten (einschließlich über CRM, SFTP, Protokolldateien, SDK-Integration), das Personal, die Marken und Logos des Kunden. Dies schließt Kundenwerbeinhalte ein.
„Digitale(s) Asset(s)“ bezeichnet jede Website, mobile Anwendung, Softwareanwendung, digitale Plattform oder jedes Tool, das sich im Besitz des Kunden befindet, von diesem betrieben, lizenziert oder verwaltet wird, oder einen anderen Drittanbieter, der Teil des Sojern-Netzwerks ist.
„Dokumentation“ bezeichnet die aktuelle Version der Readme- und Hilfedateien, der Wissensdatenbank und anderer Dokumentationen, die für die Sojern-Dienste gelten und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
„Endnutzer“ bezeichnet Besucher oder Kunden des Werbetreibenden, die die digitalen Assets besuchen oder nutzen, die sich im Besitz des Kunden oder anderer Dritter im Sojern-Netzwerk befinden.
„Guest Experience Platform“/„GEP“ bezeichnet die cloudbasierte Anwendung, mobile Anwendung und Plattform von Sojern für die Einbindung und Verwaltung von Gästen, einschließlich des Kundenbeziehungsmanagements sowie aller entsprechenden Support-, Wartungs- und professionellen Dienstleistungen.
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche i) Patente, Patentanmeldungen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentfähig sind oder nicht), ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handels- oder Firmennamen, Domainnamen sowie den damit verbundenen Goodwill, iii) Urheberrechte und urheberrechtlich geschützte Werke (einschließlich Computersoftware), Rechte an Daten und Datenbanken, iv) Geschäftsgeheimnisse, Know-how und andere vertrauliche Informationen sowie v) alle sonstigen Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art, wie auch immer bezeichnet, unabhängig davon, ob sie durchsetzbar oder registriert sind, in jedem beliebigen Land.
„Bestellformular“ bezeichnet die zwischen den Parteien geschlossene kommerzielle Vereinbarung, in der die spezifischen Preise und Optionen für die Erbringung der Dienstleistung durch Sojern für den Kunden festgelegt sind. Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Bestellformular festgelegte Bedeutung. Die Parteien können bei Bedarf mehrere Bestellformulare abschließen.
„Mediendienstleistungen“ bezeichnet alle Werbedienstleistungen, die von Sojern gemäß diesen Bedingungen erbracht werden, einschließlich programmatischer Werbung sowie Social-Media-Werbung, einschließlich Meta-Diensten, Metasuchdiensten, SEM-Diensten und allen anderen digitalen Werbedienstleistungen wie E-Mail-Marketing (jeweils soweit anwendbar).
„Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet jegliche Beratungs-, Architektur-, Schulungs-, Konfigurations- oder andere ergänzende Lösungen, die in einem Bestellformular und/oder SOW festgelegt sind.
„Vertretenes Hotel/Vertretene Hotels“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, das/die eine Agentur oder ein Management-Unternehmen beauftragt, um Sojern-Dienstleistungen in seinem/ihrem Namen zu beschaffen und/oder zu verwalten.
„Servicedaten“ bezeichnet die Daten, die Sojern unter Verwendung der Sojern-Technologie im Zusammenhang mit der Erbringung der Sojern-Dienstleistungen über das Sojern-Netzwerk, die digitalen Assets des Kunden oder andere anwendbare Mechanismen sowie über die Sojern-Plattform erhebt. Dies kann aggregierte, de-identifizierte Endnutzerinformationen umfassen.
„Sojern-Tochtergesellschaft“ bezeichnet jede Tochtergesellschaft von Sojern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf RateGain Travel Technologies Limited und jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von RateGain Travel Technologies Limited kontrolliert wird. Zur Klarstellung: Eine Sojern-Tochtergesellschaft muss zum Zeitpunkt des Zugriffs auf oder der Nutzung von Kundenmaterialien oder Servicedaten die oben genannte Definition von Tochtergesellschaft erfüllen.
„Sojern-Netzwerk“ bezeichnet Websites, Netzwerke, mobile Anwendungen, Geräte, Plattformen und Kanäle von Drittanbietern, die nicht im Eigentum von Sojern stehen, von Sojern betrieben oder kontrolliert werden, auf denen Sojern jedoch vertraglich das Recht hat, Werbeinhalte zu schalten, Nutzer anzusprechen oder im Namen des Kunden unter Verwendung der Sojern-Technologie auf Daten zuzugreifen.
„Sojern-Plattform“ bezeichnet die webbasierte Plattform und jede zugrunde liegende Technologie für den Zugriff auf bestimmte Sojern-Dienstleistungen.
„Sojern-Richtlinien“ bezeichnet, soweit anwendbar, die Werberichtlinie, die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung sowie andere derartige Richtlinien.
„Service Schedule(s)“ bezeichnet die dienstspezifischen Bedingungen, die für den/die jeweiligen Sojern-Dienst(e) gelten.
„Sojern Service(s)“ bezeichnet jeden Dienst, der von Sojern gemäß einem Auftragsformular oder einer Leistungsbeschreibung (SOW) unter diesen Bedingungen durch Sojern-Technologie, professionelle Dienstleistungen oder auf andere Weise erbracht wird.
„Sojern Technology“ bezeichnet die proprietären digitalen Medien-, Marketing- und Datenlösungen von Sojern, die zur Bereitstellung der Sojern-Dienste verwendet werden, einschließlich der Sojern-Plattform sowie aller Skripte, Tags, sonstigen Softwarecodes, APIs, mobilen Anwendungen, Software oder Integrationen durch Sojern in das Sojern-Netzwerk als Teil der Sojern-Dienste.
„Benutzer“ bezeichnet eine einzelne natürliche Person, sei es ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, die vom Kunden autorisiert ist, auf das Kundenkonto zuzugreifen und es zu nutzen, die Sojern-Dienste zu konfigurieren, auf Berichte und Analysen zuzugreifen oder Zahlungen zu verwalten. Wenn der Benutzer kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden ist, ist die Nutzung der Sojern-Dienste nur zulässig, wenn der Benutzer Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber dem Kunden unterliegt, die mindestens so streng sind wie die in diesen Bedingungen, und er auf die Sojern-Dienste ausschließlich zur Unterstützung der internen Geschäftszwecke des Kunden mit dessen Zustimmung zugreift. Sojern behält sich das Recht vor, den Zugriff eines Benutzers beim Kunden zu überprüfen.
2.1 Zugriff auf den Sojern-Dienst. Unter der Bedingung, dass der Kunde die Gebühren zahlt und vorbehaltlich der Vereinbarung, stellt Sojern dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen während der Laufzeit die Sojern-Dienste zur Verfügung, vorbehaltlich der im jeweiligen Auftragsformular oder Service Schedule festgelegten Einschränkungen.
2.2 Kundenkonto. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sojern-Dienste durch den Kunden wird der Kunde aufgefordert, ein „Kundenkonto.“ zu erstellen. Abhängig von den Informationen, die der Kunde bei der Nutzung der Sojern-Technologie zur Verfügung stellt, kann der Kunde das Kundenkonto nutzen, um Budgets anzupassen, Abrechnungen und Zahlungen zu verwalten, Konfigurationen vorzunehmen, die Benutzerverwaltung zu steuern und verschiedene Arten von Analysen einzusehen, die Besuche auf den vom Kunden festgelegten Websites sowie Sojern-gesteuerte Buchungen (sofern zutreffend) umfassen können. Wenn der Kunde ein Kundenkonto einrichtet, erklärt er sich damit einverstanden, bei der Einrichtung des Kundenkontos genaue und wahrheitsgemäße Informationen anzugeben und diese Informationen aktuell zu halten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über das Kundenkonto stattfinden, einschließlich aller Verluste, die Sojern oder einem anderen autorisierten Benutzer der Sojern-Dienste durch die Verletzung der Sicherheit der Kontoinformationen des Kunden entstehen.
2.3 Nutzung der Sojern-Technologie & Kundenzugriff. Damit Sojern die Sojern-Dienste bereitstellen kann, wird Sojern: i) dem Kunden die Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde wird die Sojern-Technologie auf seinen festgelegten digitalen Assets implementieren und pflegen, oder ii) der Kunde gewährt Zugriff auf seine digitalen Assets oder deren Kundenmaterialien. Der Kunde holt alle erforderlichen Genehmigungen ein, um die Sojern-Technologie auf den festgelegten digitalen Assets des Kunden zu implementieren, zu pflegen und zu nutzen. Sojern kann dem Kunden von Zeit zu Zeit ein Update der Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde wird diese Updates unverzüglich einfügen oder implementieren oder einen autorisierten Dritten anweisen, dies gemäß den Anweisungen von Sojern zu tun. Um die Sojern-Dienste bereitzustellen, können Sojern und die verbundenen Unternehmen von Sojern jeweils Dienstdaten nutzen, analysieren, verarbeiten, speichern und mit anderen Daten kombinieren, vorausgesetzt, dass der Zugriff und die Nutzung der Dienstdaten durch ein verbundenes Unternehmen von Sojern (i) ausschließlich für die in diesem Abschnitt 2.3 festgelegten Zwecke erfolgt, ii) sofern Dienstdaten personenbezogene Daten enthalten, den Anforderungen von Anhang D (Datenverarbeitungsvereinbarung) und allen anwendbaren Unterauftragsverarbeitungsvereinbarungen unterliegt. Sojern und die verbundenen Unternehmen von Sojern können die Dienstdaten verwenden, um die Sojern-Technologie und -Dienste sowie andere Programme oder Lösungen, einschließlich innerhalb der Sojern-Unternehmensgruppe, zu verbessern und Analysen, Berichte und Zielgruppen zu erstellen. Der Kunde darf die Sojern-Technologie nur gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Einschränkungen nutzen.
3.1 Zahlungsbedingungen. Der Kunde zahlt Sojern die Gebühren gemäß dem anwendbaren Bestellformular („Gebühren“) und dem Leistungsplan. Die Zahlung der Gebühren erfolgt über die vom Kunden im Sojern Account angegebene Methode. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Kontoinformationen korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten, einschließlich, sofern zutreffend, Zahlungskarten, Bankverbindungen, Anschrift und Kontaktinformationen für das Konto. Die Gebühren können alle damit verbundenen Kosten enthalten, einschließlich der Kosten für Dienste von Drittanbietern, wie auf dem anwendbaren Bestellformular (oder durch andere anwendbare Mitteilungswege) angegeben. Der Kunde versichert hiermit, dass Sojern berechtigt ist, die im Sojern Account hinterlegte Zahlungsmethode für alle Gebühren zu belasten, und dass der Kunde für alle Belastungen verantwortlich ist, die durch Nutzer oder andere im Zusammenhang mit einem Kauf oder einer anderen monetären Transaktion mit Sojern verwendete Zahlungsmethoden (wie Bankverbindungen) entstehen. Alle Gebühren sind wie im Bestellformular angegeben zahlbar und können nicht storniert oder erstattet werden, sofern im anwendbaren Bestellformular nichts anderes festgelegt ist. Sojern behält sich das Recht vor, jede erhaltene Zahlung auf eine ausstehende Rechnung anzurechnen, einschließlich aller Gebühren, die für ältere Rechnungen fällig sind.
3.2 Streitigkeiten. Im Falle einer verspäteten Zahlung kann Sojern, ohne auf andere verfügbare Rechte oder Rechtsbehelfe zu verzichten oder diese zu beeinträchtigen: i) den niedrigeren Wert aus 1,5 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnen, ii) die anwendbaren Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Gebühren beglichen sind, und/oder iii) gegebenenfalls alle verbleibenden Gesamtgebühren gemäß der Bestellung automatisch fällig stellen. Der Kunde erstattet alle Kosten oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), die Sojern entstehen, um einen Betrag einzuziehen, der bei Fälligkeit nicht gezahlt und nicht ordnungsgemäß beanstandet wurde. Wenn der Kunde per Zahlungskarte zahlt und die Zahlungskarte für eine Rate abgelehnt wird, kann Sojern ab fünf (5) Tagen nach der erfolglosen Abbuchung die Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Zahlung beglichen ist. Wenn der Kunde für die Bezahlung einer Rechnung eine Bestellnummer (PO-Nummer) benötigt, muss der Kunde diese Nummer per E-Mail an accounting.billing@sojern.com innerhalb von drei (3) Tagen nach Unterzeichnung eines Bestellformulars übermitteln. Das Versäumnis des Kunden, eine Bestellnummer anzugeben, entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren.
3.3 Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit seinem Bestellformular oder SOW verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Verbrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern sowie andere ähnliche Steuern oder Abgaben („Steuern“). Sollte eine Zahlung für Sojern-Dienste einer Quellensteuer durch eine Regierung unterliegen, erstattet der Kunde Sojern diese Quellensteuer. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von Steuern befreit ist, befreit Sojern den Kunden von diesen Steuern für die Zukunft, sobald der Kunde eine ordnungsgemäß ausgefüllte und datierte gültige Befreiungsbescheinigung an Sojern übermittelt hat und die Finanzabteilung von Sojern diese Befreiungsbescheinigung genehmigt hat. Sollte eine Steuerbehörde aus irgendeinem Grund feststellen, dass der Kunde nicht von solchen befreiten Steuern befreit ist, und Sojern diese Steuern in Rechnung stellen, erklärt sich der Kunde bereit, Sojern diese Steuern zuzüglich etwaiger anfallender Zinsen oder Strafen unverzüglich zu erstatten.
4.1 Agentur. Wenn der Kunde eine Agentur oder ein Management-Unternehmen ist, das eine Vereinbarung im Namen eines vertretenen Hotels unterzeichnet, das in dieser Vereinbarung identifiziert wird, sichert der Kunde zu und garantiert: (i) dass er befugt ist, die anwendbare(n) Vereinbarung(en) im Namen des vertretenen Hotels zu unterzeichnen; und (ii) dass der Kunde die Haftung für alle Rechnungen übernimmt, die gemäß der/den anwendbaren Vereinbarung(en) ausgestellt werden, falls das vertretene Hotel diese Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt; iii) dass er im Namen des vertretenen Hotels diesen Bedingungen zustimmt; iv) dass alle Handlungen, die von der Agentur im Namen ihrer vertretenen Hotels im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste durchgeführt werden, in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erfolgen. Wenn die Agentur ein vertretenes Hotel nicht an diese Bedingungen gebunden hat, bleibt die Agentur für die Erfüllung aller Verpflichtungen des vertretenen Hotels haftbar. Die Agentur benachrichtigt Sojern unverzüglich, falls die Beziehung zwischen der Agentur und dem vertretenen Hotel auf eine Weise endet, die sich auf die Vereinbarung auswirkt.
4.2 Verbundenes Haus. Wenn der Kunde eine Hotelmarke ist und auf den Sojern Account seines verbundenen Hauses zugreifen möchte, sichert der Kunde zu und garantiert, dass er über alle angemessenen Zustimmungen und Berechtigungen verfügt, um durch seine Beziehung mit dem verbundenen Haus auf diesen Sojern Account zuzugreifen, und bleibt gegenüber Sojern vollumfänglich für alle Schäden haftbar, die aus diesem Zugriff resultieren. Der Kunde als Marke kann dem verbundenen Haus gestatten, diese Bedingungen für die Sojern-Dienste zu übernehmen.
4.3 Verbundene Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen eines Kunden kann die Sojern-Dienste unter diesen Bedingungen nutzen. Der Kunde bleibt jedoch für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste durch jedes verbundene Unternehmen während deren Bestellungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der für dieses verbundene Unternehmen geltenden Bedingungen der Vereinbarung, selbst wenn eine solche Kontrolle nicht mehr aufrechterhalten wird. Jeder Anspruch eines verbundenen Unternehmens, das die Sojern-Dienste unter diesen Bedingungen nutzt, darf nur vom Kunden (der die Muttergesellschaft ist) gegen Sojern geltend gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Sojern die Erbringung der Sojern-Dienste für jedes verbundene Unternehmen verweigern, das nach vernünftigem geschäftlichem Ermessen von Sojern eine Hintergrundüberprüfung oder eine Prüfung der Finanzhistorie nicht besteht.
4.4 Beta-Produkte. Sojern kann von Zeit zu Zeit das Recht zur Nutzung bestimmter experimenteller Funktionen oder Produkte („Beta-Produkte“) anbieten. Alle Beta-Produkte werden „wie besehen“ und „nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt, ohne jegliche Zusicherungen, Garantien, Verpflichtungen oder Haftungen, und können von Sojern jederzeit beendet werden. Die Nutzung von Beta-Produkten durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
5.1 Geistiges Eigentum. Sojern ist der alleinige Eigentümer oder autorisierte Lizenznehmer aller Rechte an geistigem Eigentum an der Sojern-Technologie, den Sojern-Diensten und den von Sojern erstellten Inhalten sowie an allen Änderungen, Ableitungen, Korrekturen, Entwicklungen, Erweiterungen, Aktualisierungen und sonstigen Modifikationen oder Verbesserungen, die Sojern durch die Nutzung der Sojern-Technologie oder der Sojern-Dienste durch den Kunden vornimmt. Vorbehaltlich der Vereinbarung und nur für die Dauer der Laufzeit gewährt Sojern dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Sojern-Dienste und der von Sojern erstellten Inhalte ausschließlich für seine geschäftlichen Zwecke.
5.2 Beschränkungen. Der Kunde darf weder selbst noch durch Dritte: i) die Sojern-Dienste oder -Technologie, den zugrunde liegenden Quellcode oder die Dokumentation in irgendeiner Weise verändern, modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anpassungen, Übersetzungen oder Lokalisierungen; ii) die Sojern-Dienste, -Technologie oder -Dokumentation vermieten, verleasen, lizenzieren, unterlizenzieren, belasten, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig Rechte daran übertragen, auch nicht für Timesharing oder als Servicebüro; iii) den Quellcode der Sojern-Dienste, -Technologie oder -Dokumentation portieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, diesen zu entdecken; (iv) Teile der Sojern-Dienste oder -Technologie kopieren, verbreiten, verlinken, framen, spiegeln oder anderweitig Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme von Drittanbietern, die diese nur zur Unterstützung der internen Zwecke des Kunden verwenden dürfen; (v) Logos, Marken, Links, Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise, Legenden oder Kennzeichnungen von den Sojern-Diensten oder der Dokumentation entfernen oder verändern; (vi) versuchen, die Sicherheit, den Betrieb, die Nutzungsgrenzen oder die Zugangskontrolltechnologie der Sojern-Dienste zu umgehen oder zu manipulieren; (vii) versuchen, auf die Konten oder Daten eines anderen Kunden zuzugreifen; (viii) die Sojern-Dienste zu Benchmarking-Zwecken oder anderweitig zur Analyse ihrer Funktionsweise und Merkmale zu Wettbewerbszwecken oder in einer Weise nutzen, die ungewöhnliche Anforderungen an die Sojern-Dienste außerhalb der normalen Funktionen und Abläufe stellt; (ix) die Nutzung der Sojern-Dienste durch Personen erlauben, die sich in einem Land oder Gebiet befinden, das einem US-Embargo unterliegt, unter dessen Kontrolle stehen oder Staatsangehörige oder Einwohner eines solchen Landes sind, oder durch einen verbotenen Endnutzer gemäß Exportkontrollgesetzen; (x) die Sojern-Dienste in einer Weise nutzen, die die Nutzung oder den Genuss durch andere beeinträchtigt, einschließlich der Verwendung der Sojern-Dienste zum Erstellen, Verwenden, Senden, Speichern oder Ausführen von Viren oder anderen schädlichen Computercodes, Dateien, Skripten, Agenten oder anderen Programmen, oder die Umgehung oder Offenlegung der Benutzerauthentifizierung oder Sicherheit der Sojern-Dienste oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos; oder (xi) die Sojern-Dienste oder Dokumentation in einer Weise nutzen, die: 1. gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich solcher in Bezug auf Verträge, geistiges Eigentum, Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte; 2. oder gegen die Sojern-Richtlinien verstößt, die hierin durch Verweis aufgenommen sind und zu finden sind unter hier; 3. oder die Speicherung oder Übertragung von verleumderischem, unerlaubtem oder anderweitig rechtswidrigem Material bewirkt oder erleichtert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material, das belästigend, bedrohlich oder obszön ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Sojern im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine der Beschränkungen in diesem Abschnitt 5 das Recht, die Sojern-Dienste nach Benachrichtigung sofort auszusetzen, bis der Verstoß behoben ist.
5.3 Geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer seiner eigenen Rechte an geistigem Eigentum.
Soweit anwendbar, gewährt der Kunde Sojern und den mit Sojern verbundenen Unternehmen hiermit eine weltweite, nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie, vollständig bezahlte, übertragbare Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung, die Werbeinhalte des Kunden und, falls zutreffend, alle anderen dem Kunden gehörenden Materialien, die Sojern zur Verfügung gestellt werden, zu nutzen, zu vervielfältigen, Kopien davon zu verbreiten, zu modifizieren, öffentlich aufzuführen und öffentlich anzuzeigen sowie anderweitig zu verwerten: (i) soweit dies zur Bereitstellung oder Unterstützung der Sojern-Dienste erforderlich ist, einschließlich durch oder über mit Sojern verbundene Unternehmen, die bei dieser Bereitstellung unterstützen; (ii) um die Werbeinhalte des Kunden in Sojern-Netzwerken auszuspielen; (iii) um Zielgruppen zu erstellen; und (iv) um Werbeanzeigen, E-Mails und andere Nachrichten für den Kunden und dessen Geschäft zu erstellen, die in Sojern-Netzwerken, durch E-Mail-Marketingkampagnen, SMS, WhatsApp und andere Messaging-Plattformen, Push-Benachrichtigungen und andere Kommunikationskanäle ausgespielt werden. („Von Sojern erstellte Inhalte“). Der Kunde stimmt zu, dass Sojern die Werbeinhalte des Kunden sowie den Namen, die Marken und/oder Logos des Kunden wie folgt verwenden darf: (i) auf der Website von Sojern; (ii) in Mitteilungen über seine Geschäftspartner, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webinare, Pitch-Decks und Mitteilungen an die Presse, ohne vorherige Zustimmung.
5.4 Außer wie in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen, erwirbt keine der Parteien Rechte, Titel, Besitz, Kontrolle oder Anteile an den Rechten an geistigem Eigentum, die der anderen Partei oder deren Lizenzgebern gehören.
5.5 Datenschutz. Wenn die Parteien im Rahmen der Sojern-Dienste personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichten sie sich, ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, Vorschriften und branchenüblichen Selbstregulierungsprinzipien einzuhalten. Der Kunde wird seine Endnutzer und andere betroffene Personen über die Erhebung, Nutzung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten informieren und alle erforderlichen Einwilligungen einholen, einschließlich der Erhebung, Nutzung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten durch Sojern, wenn diese Daten direkt von den digitalen Assets des Kunden erhoben werden. Personenbezogene Daten werden gemäß der Sojern-Datenschutzrichtlinie behandelt, die unter folgender Adresse verfügbar ist: https://www.sojern.com/privacy/privacy-policy, und Sojern wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten aufrechterhalten. Soweit nach geltendem Datenschutzrecht anwendbar, beziehen diese Bedingungen durch Verweis das Sojern-Addendum zur Datenverarbeitung („Sojern DPA“) ein, das verfügbar ist unter https://www.sojern.com/partner-dpa/na-en, und der Kunde ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Sojern ist Auftragsverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten. Falls Sojern gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht als „Auftragsverarbeiter“ oder „Dienstleister“ agieren kann, handelt das Unternehmen als „Unternehmen“, „Verantwortlicher“ oder in einer gleichwertigen Funktion.
Der Kunde kann Sojern oder einen Dritten autorisieren (und diese Vereinbarung kann als Autorisierung dienen), die Sojern-Technologie auf von Dritten benannten Websites, Buchungsmaschinen, Software oder Plattformen einzufügen oder zu implementieren oder Dienstleistungen Dritter im Namen des Kunden zu beschaffen. Sojern übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus der Einhaltung der Autorisierung des Kunden ergibt. Sojern gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Eignung, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten Dritter ab, die der Kunde für die Implementierung der Sojern-Technologie autorisiert hat. Die Korrespondenz oder geschäftlichen Beziehungen des Kunden mit einem Dritten sowie alle anderen Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Dritten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. Falls der Kunde sich dafür entscheidet, Dienste Dritter in die Sojern-Dienste zu integrieren oder mit diesen zu verknüpfen, was den Austausch von oder den Zugriff auf Kundendaten mit solchen Diensten oder Dienstleistern Dritter erfordert, gewährt der Kunde Sojern: (a) die Erlaubnis, den Diensten Dritter und den Dienstleistern Dritter den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Dienste Dritter durch den Kunden zu gestatten, soweit dies angemessen und notwendig ist, um die Interoperabilität dieser Dienste Dritter mit den Sojern-Diensten zu ermöglichen, und der Kunde ist voll verantwortlich für alle mit diesem Zugriff verbundenen Gebühren; (b) die Anerkennung, dass jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und Diensten Dritter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dienstleister Dritter stattfindet und den Bedingungen des Dienstleisters Dritter unterliegt, die die Nutzung und Bereitstellung dieser Dienste Dritter regeln; und (c) die Zustimmung, dass Sojern nicht für eine daraus resultierende Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten verantwortlich ist.
7.1 Kunde. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass: (i) er alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, die geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie US-Exportgesetze und -vorschriften regeln; (ii) er über alle erforderlichen Autorisierungen und Zustimmungen verfügt, um auf Folgendes zuzugreifen: (a) die benannte(n) Website(s) und (b) die Kundenmaterialien sowie alle anderen Inhalte, die der Kunde Sojern zur Verfügung stellt. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass die Kundenmaterialien (i) keine Rechte Dritter verletzen, beeinträchtigen oder sich aneignen, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte; und (ii) den Werberichtlinien von Sojern entsprechen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Kundenmaterialien sowie für die Art und Weise, wie der Kunde die Kundenmaterialien erworben hat.
7.2 Sojern. Sojern sichert zu und garantiert, dass es alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, die geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie US-Exportgesetze und -vorschriften regeln.
7.3 Sojern Professional Services. Sojern garantiert, dass die Professional Services kompetent und fachgerecht in Übereinstimmung mit den anerkannten Branchenpraktiken und den hierin enthaltenen Bedingungen erbracht werden. Wenn der Kunde Sojern jedoch keinen rechtzeitigen Zugriff auf die Kundenmaterialien gewährt, wird die Leistung von Sojern entschuldigt, bis der Zugriff gewährt wird. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung dieser Garantie besteht darin, Sojern innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erbringung der nicht vertragsgemäßen Professional Services schriftlich zu benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird Sojern nach eigenem Ermessen entweder wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Professional Services in Übereinstimmung mit diesen Garantieanforderungen erneut zu erbringen, oder die betroffenen Professional Services kündigen und dem Kunden den anteiligen Betrag der Gebühren für die nicht erbrachten und nicht vertragsgemäßen Professional Services erstatten. Dieser Abschnitt legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsbehelfe des Kunden sowie die alleinige Haftung von Sojern im Zusammenhang mit der Erbringung von Professional Services fest.
7.3 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN IN DIESER VEREINBARUNG: A) GIBT KEINE DER PARTEIEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDEINER ART AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, FAKTISCH ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF IRGENDEINEN GEGENSTAND; UND B) SCHLIESST JEDE PARTEI ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND RECHTSMÄNGELFREIHEIT. Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass die Sojern-Dienste zu Klicks, Leads oder tatsächlichen Akquisitionen führen.
8.1 Definition von vertraulichen Informationen. Jede Partei stimmt zu, dass alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder auf eine Weise offengelegt werden, bei der eine vernünftige Person die Vertraulichkeit der von einer Partei offengelegten Informationen verstehen würde („offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei („Empfangende Partei“) im Rahmen einer Vereinbarung sind das vertrauliche Eigentum der offenlegenden Partei und ihrer Lizenzgeber („Vertrauliche Informationen“). Die empfangende Partei ist gemäß diesem Abschnitt 8 nicht zu Vertraulichkeit verpflichtet in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter ohne Weiteres öffentlich zugänglich sind oder geworden sind; (ii) von einem Dritten erhalten wurden, der rechtmäßig im Besitz solcher Informationen ist, und die empfangende Partei keine Kenntnis von Offenlegungsbeschränkungen gegenüber diesem Dritten hat; (iii) von der offenlegenden Partei ohne Offenlegungsbeschränkung an einen Dritten weitergegeben wurden; (iv) sich vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig und ohne Beschränkung im Besitz der empfangenden Partei befanden; oder (v) von Mitarbeitern oder Beratern der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf diese vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
8.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, wird die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder offenlegen (außer in Verbindung mit der Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung). Die empfangende Partei wendet bei der Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen denselben Sorgfaltsmaßstab an, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen und geschützten Informationen verwendet (jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt). Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter weitergeben, und wenn Sojern die empfangende Partei ist, an Sojern-Tochtergesellschaften gemäß Abschnitt 2.3, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung vernünftigerweise kennen müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Mitarbeiter, Berater und Vertreter (und gegebenenfalls Sojern-Tochtergesellschaften) an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die im Wesentlichen den Verpflichtungen in diesem Abschnitt entsprechen. Die empfangende Partei haftet für jede Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter unter Verstoß gegen diesen Abschnitt.
8.3 Erzwingbare Offenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich oder durch eine Regierungsbehörde dazu gezwungen wird, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet angemessene Unterstützung auf Kosten der offenlegenden Partei, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Die empfangende Partei beschränkt jede Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt auf das Maß, das zur Einhaltung der entsprechenden Anforderung durch die Regierungsbehörde unbedingt erforderlich ist. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt berührt nicht die vertrauliche Behandlung dieser offengelegten vertraulichen Informationen.
8.4 Rechtsbehelfe. Die empfangende Partei stimmt zu, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt zu einem unmittelbaren und irreparablen Schaden für die offenlegende Partei führen kann, für den finanzieller Schadensersatz allein möglicherweise nicht ausreicht. Daher ist die offenlegende Partei im Falle eines solchen Verstoßes berechtigt, billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz zu suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine einstweilige Verfügung, eine vorläufige Unterlassungsverfügung oder eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, ohne dass eine Kaution oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss.
9.1 Kunde. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält Sojern sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter schadlos von und gegen alle Ansprüche, Gebühren, Beschwerden, Verfahren, Schäden (direkt oder indirekt), Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) („Ansprüche“), die auf Folgendes zurückzuführen sind, daraus entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen: (i) eine Verletzung einer Vereinbarung durch den Kunden (einschließlich dieser Bedingungen); (ii) die vom Kunden an Sojern bereitgestellten Kunden-Werbeinhalte oder Kundenmaterialien; oder (iii) Anweisungen des Kunden an Sojern oder einen Dritten zur Implementierung der Sojern-Technologie auf bestimmten Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten.
9.2 Sojern. Sojern verteidigt, entschädigt und hält den Kunden sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter schadlos von und gegen alle Ansprüche, die auf Folgendes zurückzuführen sind, daraus entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen: ein Anspruch eines Dritten, dass i) die Sojern-Technologie Rechte Dritter verletzt, beeinträchtigt oder widerrechtlich aneignet, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte; oder ii) Sojerns grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten im Rahmen einer Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden ist Sojern nicht verantwortlich für Ansprüche, die auf die Kombination der Sojern-Technologie durch den Kunden oder dessen Nutzer mit Waren und Dienstleistungen Dritter, die Einhaltung von Spezifikationen, Designs oder Anweisungen des Kunden oder die Änderung der Sojern-Technologie durch den Kunden zurückzuführen sind, die nicht in der Dokumentation beschrieben oder anderweitig von Sojern autorisiert ist. Wenn ein Teil der Sojern-Technologie Gegenstand eines Anspruchs sein könnte, hat Sojern die Option, auf eigene Kosten: i) diese Technologie so zu ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzt, oder ii) das Recht zu erwerben, die Technologie weiterhin zu nutzen. Wenn diese Optionen nicht möglich sind, erstattet Sojern dem Kunden anteilig alle im Voraus gezahlten Gebühren für die verletzende Sojern-Technologie, die Sojern im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat und die dem ungenutzten Teil der Laufzeit (Bestellung) entsprechen. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden für jede tatsächliche oder behauptete Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch Sojern im Rahmen dieser Bedingungen.
9.3 Verfahren. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in diesem Abschnitt erfordern: a) dass die freigestellte Partei eine unverzügliche schriftliche Mitteilung über den Anspruch sowie angemessene Zusammenarbeit und Informationen in Verbindung damit bereitstellt, und b) dass die freistellende Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, diesen Anspruch zu verteidigen, beizulegen oder einen Vergleich zu schließen, jedoch keinen Vergleich ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei (die nicht unangemessen verzögert werden darf) abschließt. Die freistellende Partei stellt die freigestellten Parteien frei von: i) allen Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren, die letztendlich gegen eine von ihnen in Bezug auf einen Anspruch zugesprochen werden; ii) allen Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren); iii) und allen Beträgen, die die freistellende Partei zur Beilegung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt an einen Dritten zu zahlen vereinbart hat.
Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, haftet Sojern oder eines seiner verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden oder Dritten in keinem Fall für besondere, indirekte, beiläufig entstandene, strafende, exemplarische oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: (i) der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Sojern-Dienste; (ii) Inhalten, die über die Sojern-Dienste verfügbar gemacht werden; oder (iii) in Verbindung mit einer Vereinbarung, die diese Bedingungen enthält, unabhängig von der Form der Klage, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, selbst wenn Sojern auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder sich dieser bewusst ist. Sollte Sojern für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die aus einer Vereinbarung entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, übersteigt die Haftung von Sojern für solche Schäden oder Verluste in keinem Fall den Betrag, den der Kunde für die Bereitstellung der Sojern-Dienste während der sechs (6) Monate unmittelbar vor dem Datum des Anspruchs gezahlt hat, oder eintausend (1.000) US-Dollar, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Rechtsordnungen, die die in diesen Bedingungen festgelegte Haftungsbeschränkung nicht zulassen, ist die Haftung von Sojern auf das nach geltendem Recht maximal zulässige Maß beschränkt.
11.1 Sojern behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem die geänderten Bedingungen auf der Sojern-Website zur Verfügung gestellt werden, wobei das Datum der Überarbeitung im Titel angegeben ist. Ungeachtet des Vorstehenden wird Sojern wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um über wesentliche Änderungen dieser Bedingungen zu informieren, wenn solche Änderungen in Kraft treten, indem ein Hinweis innerhalb der aktualisierten Bedingungen oder innerhalb des Sojern Accounts (nach alleinigem Ermessen von Sojern) veröffentlicht wird. Die fortgesetzte Nutzung der Sojern-Dienste durch den Kunden gilt als Zustimmung zu diesen geänderten Bedingungen. Wenn eine Änderung für den Kunden nicht akzeptabel ist, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, alle Vereinbarungen, die diese Bedingungen enthalten, zu kündigen. Alle ausgehandelten Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich gegengezeichnet werden.
11.2 BestellformularSofern hierin nichts anderes angegeben ist, können Bestellformulare nur wie folgt geändert werden: (i) durch vom Kunden initiierte Änderungen im Sojern Account (sofern zutreffend); oder (ii) durch eine gegengezeichnete Änderung oder ein neues Bestellformular; (iii) oder durch Dokumentation, die die Zustimmung zu neuen Bedingungen zwischen den Parteien bestätigt.
Diese Bedingungen beginnen, sobald der Kunde die Bedingungen akzeptiert oder unterzeichnet, und bleiben für die Dauer aller Bestellformulare und/oder Leistungsbeschreibungen (SOWs), in die sie integriert sind, in Kraft („Laufzeit“). Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, kann jede Partei diese Vereinbarung(en) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über diese wesentliche Verletzung behebt. Die Parteien vereinbaren, dass die Abschnitte über Zahlungsverpflichtungen, Datenschutz, vertrauliche Informationen, Zusicherungen und Gewährleistungen, Entschädigung, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und die allgemeinen Bestimmungen auch nach Ablauf oder Kündigung fortbestehen. Unmittelbar nach einer Kündigung aus beliebigem Grund gilt: i) der Zugang des Kunden zum Sojern-Dienst wird beendet und der Kunde stellt die Nutzung der vertraulichen Informationen von Sojern unverzüglich ein, ii) der Kunde zahlt unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Kündigung, alle vor der Kündigung fälligen Gebühren vollständig.
Für den Fall, dass der Kunde an einem Verkauf, einer Fusion, einer Übertragung oder einer Konsolidierung seiner Vermögenswerte beteiligt ist (zusammenfassend ein „Kontrollwechsel“), sind alle Vereinbarungen (einschließlich dieser Bedingungen und aller Zahlungsverpflichtungen) nach Abschluss einer solchen Transaktion für den jeweiligen Käufer, Nachfolger, Übernehmer oder Abtretungsempfänger des Kunden (der „neue Eigentümer“) bindend. Sojern kann die Vereinbarungen frei abtreten. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, Sojern mindestens fünfzehn (15) Tage vor Abschluss eines Kontrollwechsels schriftlich zu benachrichtigen; diese schriftliche Mitteilung muss die Kontaktinformationen des neuen Eigentümers enthalten. Wenn der Kunde es versäumt, Sojern über den Kontrollwechsel zu informieren, behält sich Sojern das Recht vor, dem Kunden die vor dem Kontrollwechsel entstandenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
Sojern und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner. Es besteht kein Joint Venture, keine Partnerschaft, keine Agentur und kein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien, und die Parteien beabsichtigen nicht, durch den Abschluss von Vereinbarungen ein solches Verhältnis zu begründen.
LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH, DA ER DIE PARTEIEN VERPFLICHTET, IHRE STREITIGKEITEN DURCH EIN SCHIEDSVERFAHREN BEIZULEGEN, UND DIE ART UND WEISE EINSCHRÄNKT, WIE EINE PARTEI RECHTSBEHELFE GEGEN DIE ANDERE PARTEI SUCHEN KANN. Bei Streitigkeiten mit Sojern erklärt sich der Kunde damit einverstanden, zunächst Kontakt aufzunehmen mit legal@sojernlegal.com und zu versuchen, die Streitigkeit mit Sojern beizulegen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen beilegen konnten, werden alle Kontroversen oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung durch ein verbindliches Schiedsverfahren in San Francisco, Kalifornien, durch JAMS, Inc. („JAMS“) gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden optionalen beschleunigten Schiedsverfahrensregeln von JAMS beigelegt. JAMS kann kontaktiert werden unter www.jamsadr.com. Jeder Schiedsspruch in Bezug auf eine von Sojern, Inc. unterzeichnete Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien ausgelegt, ohne Berücksichtigung von kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Jeder ergangene Schiedsspruch ist endgültig, bindend und schlüssig. Ein Urteil über den ergangenen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingereicht werden. Es wird vereinbart, dass die unterlegene Partei einer solchen Klage der obsiegenden Partei alle mit der Klage verbundenen Kosten sowie die angemessenen Anwaltskosten und Auslagen der obsiegenden Partei erstattet. In Bezug auf alle von Sojern Limited unterzeichneten Vereinbarungen werden diese in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England und Wales ausgelegt, ohne Berücksichtigung von kollisionsrechtlichen Bestimmungen. In Bezug auf alle von Sojern Intl Limited unterzeichneten Vereinbarungen werden diese in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Irland ausgelegt, ohne Berücksichtigung von kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ungeachtet dessen kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht, in dem die andere Partei ihren Wohnsitz oder ihren Hauptgeschäftssitz hat, einstweilige Verfügungen oder andere billigkeitsrechtliche Maßnahmen beantragen, um die geistigen Eigentumsrechte dieser Partei zu schützen oder durchzusetzen.
Die zwischen Sojern und dem Kunden geschlossene(n) Vereinbarung(en) stellt/stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Sojern und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt/ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen (sowohl schriftlich als auch mündlich) bezüglich dieses Gegenstands. Sollte eine Bestimmung einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) als ungültig oder aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, während die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft bleiben. Wenn eine der Parteien sich entscheidet, die strikte Erfüllung eines Rechts oder einer Bestimmung im Rahmen einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) nicht durchzusetzen, ist dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung auszulegen. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass Mitteilungen in elektronischer Form (z. B. E-Mail oder PDF) ein akzeptables Mittel für Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen sind.
Sofern in dieser Service-Anlage für Mediendienstleistungen nicht anders definiert, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Mediendienstleistungen erworben werden.
„Kommissionskampagnen“ bezeichnet die Kampagnen, die den Sojern-Service nutzen und es Häusern ermöglichen, einen Prozentsatz des Buchungswerts für durch Sojern generierte Buchungen zu zahlen, basierend auf einem abgleichbaren Buchungsmodell und/oder einem Bruttobuchungsmodell, je nach Anwendbarkeit.
„E-Mail-Dienste“ bezeichnet die Verwaltung der E-Mail-Marketingkampagnen des Kunden durch Sojern, um durch Sojern generierte Buchungen zu steigern.
„Metasuch-Dienste“ bezeichnet die von Sojern bereitgestellten Marketingdienstleistungen für die Metasuche.
„Programmatische Dienste“ bezeichnet Sojerns Suite an programmatischen Display-Werbediensten, die unter anderem Display-, Video- und Native-Werbung über mehrere Plattformen hinweg umfassen kann.
„SEM-Dienste“ bezeichnet die von Sojern bereitgestellten Suchmaschinenmarketing-Dienste.
„Social-Media-Dienste“ bedeutet, dass Sojern die Werbekampagnen des Kunden auf Meta (oder anderen anwendbaren sozialen Kanälen) über das Meta Business Manager-Konto von Sojern verwaltet, wobei der Kunde Sojern gestattet, Medien und Werbeinventar in seinem Namen zu erwerben, und Sojern die mit der Nutzung der Meta-Dienste verbundenen Werbekosten trägt.
„Sojern-generierte Buchungen“ bedeutet Buchungen, die von Kunden des Kunden über die designierte(n) Website(n) oder Buchungsmaschinen des Kunden initiiert wurden und den Sojern-Diensten zugeordnet werden können.
2.1 Der Kunde stellt Sojern die Werbeinhalte des Kunden oder den Zugang zu diesen sowie gegebenenfalls weitere vom Kunden bereitgestellte Materialien zur Verfügung, die Sojern zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß der/den anwendbaren Vereinbarung(en) angemessenerweise anfordert. Alle vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte müssen den Richtlinien von Sojern entsprechen. Sojern behält sich das Recht vor, Werbeinhalte des Kunden jederzeit nach eigenem Ermessen aus dem Sojern-Netzwerk abzulehnen oder zu entfernen. Sojern wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um vor der Verbreitung im Sojern-Netzwerk die Zustimmung des Kunden zu den von Sojern erstellten Inhalten einzuholen; sofern der Kunde jedoch nicht ausdrücklich die von Sojern erstellten Inhalte (und unwesentliche Abweichungen davon) ablehnt, gilt dies als Zustimmung des Kunden. Der Kunde stimmt zu, dass Sojern nach eigenem Ermessen: (i) die vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte hinsichtlich Größe und Format bearbeiten darf; und (ii) die Performanz von Variationen der Werbeinhalte des Kunden testen darf (z. B. Außenaufnahmen vs. Zimmerbilder), um die Performanz der Mediendienste zu optimieren.
3.1 Sojern behält sich das Recht vor, die Bereitstellung und den Umfang von Funktionen oder Teilen der Mediendienste für jede Person, jedes Unternehmen oder jedes geografische Gebiet nach eigenem Ermessen zu beschränken. Sojern behält sich zudem das Recht vor, die Sojern-Technologie oder das Sojern-Netzwerk oder Teile davon jederzeit und aus beliebigem Grund mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden und ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten zu ändern, anzupassen, auszusetzen, zu unterbrechen oder zu beenden.
3.2 Sojern wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass: (i) das Sojern-Netzwerk keine Websites pornografischer, verleumderischer, obszöner oder illegaler Art enthält, und (ii) auf Wunsch des Kunden die von Sojern erstellten Inhalte nicht in unmittelbarer Nähe zu Wettbewerbern des Kunden erscheinen. Da Sojern jedoch die Websites innerhalb des Sojern-Netzwerks weder besitzt noch betreibt, gibt Sojern keinerlei Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die von Sojern erstellten Inhalte nicht in solchen Kontexten angezeigt werden. Sojern schließt ausdrücklich jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus, und der Kunde verzichtet hiermit auf alle rechtlichen oder billigkeitsrechtlichen Ansprüche oder Rechtsbehelfe, die ihm diesbezüglich gegenüber Sojern zustehen könnten. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf i) lautet wie folgt:
3.3 Ausschließlich in Bezug auf Provisionskampagnen wird Sojern sein Bestes tun, um die von Sojern erstellten Inhalte im Sojern-Netzwerk auszuspielen; es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die von Sojern erstellten Inhalte tatsächlich ausgeliefert werden. Die Platzierung der von Sojern erstellten Inhalte im gesamten Sojern-Netzwerk sowie die Priorität und Häufigkeit, mit der die von Sojern erstellten Inhalte für Provisionskampagnen ausgespielt werden, liegen im alleinigen Ermessen von Sojern.
4.1 SEM-Dienste können dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden (was in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail oder auf anderem Wege der Zustimmung erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von SEM-Diensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
5.1 Meta-Dienstleistungen können dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden (was bei Provisionskampagnen auch per E-Mail oder auf anderem Wege erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von Meta-Dienstleistungen beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
6.1 Metasuche-Dienstleistungen können dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden (was bei Provisionskampagnen auch per E-Mail oder auf anderem Wege erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von Metasuche-Dienstleistungen beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
7.1 E-Mail-Dienstleistungen können dem Kunden als Kanal innerhalb von Provisionskampagnen auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden (was per E-Mail oder auf anderem Wege erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von E-Mail-Dienstleistungen beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
8.1 In Bezug auf Provisionskampagnen ist der Kunde dafür verantwortlich, Sojern für durch Sojern generierte Buchungen gemäß den Zahlungsbedingungen der anwendbaren Vereinbarung(en) zu bezahlen (die „Kommission“). Die anwendbaren Abrechnungsmodelle für die Kommission sind wie folgt:
8.2 Rechnungsstellung für Kommissionskampagnen. Sojern stellt dem Kunden die endgültige Kommission in Rechnung. Alle Rechnungen werden in der im Bestellformular angegebenen Währung ausgestellt und verstehen sich, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, zuzüglich etwaiger Umsatz-, Mehrwert- oder ähnlicher Steuern, die vom Kunden zum Zeitpunkt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu entrichten sind. Die Rechnungen werden am oder um den zehnten (10.) Tag eines jeden Kalendermonats an die vom Kunden im Sojern Account angegebene Kontaktadresse gesendet. Etwaige Streitigkeiten bezüglich der Richtigkeit der Rechnung müssen Sojern innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.
8.3 Kündigung. Jede Partei kann die Vereinbarung(en) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich kündigen, wobei die Kündigung per E-Mail erfolgen kann. Die Parteien vereinbaren, dass die Abschnitte zu Zahlungsverpflichtungen, Datenschutz, vertraulichen Informationen, Zusicherungen und Gewährleistungen, Entschädigung, Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Ende oder die Kündigung hinaus Bestand haben. Unmittelbar nach einer Kündigung aus beliebigem Grund gilt: i) Der Zugriff des Kunden auf den Sojern-Service wird beendet und der Kunde stellt die Nutzung der vertraulichen Informationen von Sojern unverzüglich ein, ii) der Kunde zahlt unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Kündigung, alle vor der Kündigung fälligen Gebühren vollständig.
8.4 Auswirkungen der Kündigung bei abgleichbaren Buchungen. Nach Kündigung einer Kommissionskampagne stellt Sojern dem Kunden eine Rechnung über die endgültige Kommission sowie etwaige anfallende Gebühren Dritter aus. Die endgültige Kommission umfasst: alle verbleibenden, noch nicht in Rechnung gestellten, von Sojern generierten Buchungen, abzüglich der Stornierungsrate für die Häuser des Kunden gemäß der Vereinbarung der vorangegangenen drei (3) Monate (wodurch die endgültige Kommission berechnet wird, ohne dass für die Abschlussrechnung ein Abgleich erfolgt). Falls der Kunde keine Aufzeichnungen über von Sojern generierte Buchungen oder Stornierungen vor der Kündigung hat, spiegelt die Rechnung für die endgültige Kommission die Anwendung der Standard-Stornierungsrate für die geografische Region des Kunden wider, wie sie durch Sojern-Analysen ermittelt wurde.
8.5 Auswirkungen der Kündigung bei nicht abgleichbaren Bruttobuchungen. Nach Beendigung einer Provisionskampagne stellt Sojern dem Kunden eine Rechnung über die endgültige Provision und etwaige anfallende Gebühren von Drittanbietern aus. Die endgültige Provision umfasst den gesamten Bruttobuchungsbetrag für alle durch Sojern generierten Buchungen, die vor der Kündigung getätigt wurden.
Sofern in dieser Service-Anlage für die Guest Experience Platform („GEP“) nicht anders definiert, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn die Guest Experience Platform erworben wurde.
1. Definitionen
„Endnutzerinformationen“ bezeichnet die Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere erforderliche personenbezogene Daten von Kunden oder deren Endkunden und Besuchern (zusammenfassend „Endnutzer“), die ihre Einwilligung zur Bereitstellung dieser informationen und zum Erhalt solcher Nachrichten von den Guest Experience Solutions gegeben haben.
2. Zusätzliche Nutzungsbedingungen & Verantwortlichkeiten des Kunden. Die Guest Experience Platform muss gemäß der Dokumentation konfiguriert werden, damit die Dienste ordnungsgemäß funktionieren. Der Kunde stimmt zu, dass Sojern Messaging-, Kundenbeziehungsmanagement- und andere Funktionen für Endnutzer bereitstellt, die gegenüber dem Kunden eingewilligt haben, solche Nachrichten zu erhalten und ihre Endnutzerinformationen bereitzustellen. Der Kunde muss Nutzer benennen, die autorisiert sind, die Sojern-Plattform zu verwalten, zu konfigurieren und auf Berichte sowie Einblicke aus der Guest Experience Platform zuzugreifen, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Nutzungsgrenzen und Beschränkungen sowie der im Bestellformular oder auf der Website von Sojern angegebenen Spezifikationen, wie z. B. Begrenzungen der Anzahl von Nachrichten, Zimmern oder Häusern („Nutzungsgrenzen“). Dem Kunden werden die anfallenden Gebühren für jede Nutzung berechnet, die die Nutzungsgrenzen überschreitet. Er kann bei Bedarf während der Laufzeit durch eine Änderung zusätzliche Lizenzen hinzufügen, vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden zusätzlichen Gebühren. Der Zugang zur Guest Experience Platform darf nicht von Nutzern geteilt werden (kann jedoch einem neuen Nutzer zugewiesen werden, der eine Person ersetzt, die keinen Zugang mehr zur GEP benötigt) und wird auf Basis eines Modells pro Zimmer oder Haus lizenziert. Die Nutzung der Guest Experience Platform durch den Kunden kann jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Kunde gegen Bedingungen der Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nicht fristgerechte Zahlung fälliger Gebühren. Die Guest Experience Platform kann weiteren Einschränkungen unterliegen, wie in der Dokumentation dargelegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Begrenzungen des Festplattenspeichers, die Rate eingehender E-Mail-Anfragen, die Anzahl der zulässigen eingehenden API-Aufrufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums, Bounce-Raten, Spam-Beschwerderaten, die Anzahl der ausgehenden Aufrufe an die API des Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die Anzahl der Nachrichten, die die GEP innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Endnutzer sendet, oder andere Zustellbarkeitsmetriken, die branchenübliche Schwellenwerte überschreiten. Der Kunde erkennt an, dass das Überschreiten dieser anderen Einschränkungen zu Fehlfunktionen der GEP führen, zusätzliche Gebühren verursachen oder die sofortige Aussetzung der E-Mail-Kampagnen des Kunden oder des Zugangs zur Guest Experience Platform zur Folge haben kann, bis die Konformität wiederhergestellt ist.
3. GEP-Bestellungen und Zahlung. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben, zahlt der Kunde alle mit einem Bestellformular verbundenen Gebühren gemäß den folgenden Bestimmungen: (a) Gebühren werden für jährliche, im Voraus bezahlte Pläne im Voraus in Rechnung gestellt; (b) die erste Rechnung fällt mit dem Startdatum des Abonnements (wie im Bestellformular definiert); (c) die Zahlung ist innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ein vollständig unterzeichneter Auftrag ist nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, und die im Bestellformular angegebene Laufzeit ist eine kontinuierliche und unteilbare Verpflichtung für die gesamte Dauer der Laufzeit.
4. Nutzung von Endnutzerinformationen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an End- nutzerinformationen sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt Sojern Eigentumsrechte oder Ansprüche an den Endnutzerinformationen, mit Ausnahme der hierin festgelegten begrenzten Lizenz. Sojern darf die Endnutzerinformationen in aggregierter, anonymisierter Form gemäß Abschnitt 2.3 der Bedingungen sowie in Übereinstimmung mit der GEP-Datenschutzrichtlinie erheben, speichern und nutzen, die unter folgendem Link zu finden ist: https://www.sojern.com/privacy/gep-privacy-policy. Der Kunde und Sojern vereinbaren, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Guest Experience Platform in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DPA erfolgt, die hier als Anlage Baufgeführt sind.
5. Gewährleistung in Bezug auf die Nutzung von Messaging. Die Guest Experience Platform ermöglicht es Kunden, SMS, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und andere Arten von Nachrichten zu senden und zu empfangen (zusammenfassend als "Messaging" bezeichnet, wobei jeder Kanal ein "Messaging-Kanal" ist). Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er in Bezug auf jeden über die Guest Experience Platform genutzten Messaging-Kanal:
6. Support & Service-Garantie
6.1 Sojern bietet Support für die Guest Experience Platform gemäß dem vom Kunden im Bestellformular ausgewählten Plan.
6.2 Sojern garantiert, dass die Guest Experience Platform gemäß der hier dargelegten Service Level Agreement (SLA) funktioniert, wie in Anlage Aaufgeführt, wobei der einzige Rechtsbehelf bei Verletzung dieser Garantie oder bei Nichterbringung der Dienste in der SLA festgelegt ist.
7. Laufzeit, Verlängerung & Kündigung für GEP. Das Bestellformular gibt die Laufzeit für die bestellte Guest Experience Platform an. Wenn keine Laufzeit angegeben ist, beträgt sie ein (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung. Am Ende jeder Laufzeit verlängert sich der zugehörige Auftrag automatisch um ein weiteres Jahr zu den Preisen, die dem Kunden mindestens sechzig (60) Tage vor Ende dieser Laufzeit mitgeteilt wurden (oder zu denselben Preisen wie in der vorangegangenen Laufzeit, falls keine neuen Preise mitgeteilt wurden), es sei denn, der Kunde kündigt die Nichtverlängerung durch eine E-Mail an seinen GEP-Ansprechpartner mindestens dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum an. Sojern sendet die Verlängerungsmitteilung an die im Kundenkonto hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse, sofern Sojern keine andere Adresse mitgeteilt wurde. Die hinterlegte Zahlungskarte des Kunden wird für die GEP-Verlängerungslaufzeit gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen belastet.
Dieses GEP Level Agreement („SLA“) gilt für Ihre Nutzung der Guest Experience Platform und unterliegt den Nutzungsbedingungen der Guest Experience Platform (die „Vereinbarung“).
Sofern in diesem SLA nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, unterliegt dieses SLA den Bedingungen der Vereinbarung; großgeschriebene Begriffe sind in der Vereinbarung definiert. Sojern, Inc. behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses SLA in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu ändern.
DIESES ADD-ON ZUR DATENVERARBEITUNG („DPA“) wird mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des Add-Ons zwischen (1) Sojern, Inc. („Sojern“) und (2) dem Unternehmen oder einer anderen Person geschlossen, die Vertragspartner der Vereinbarung (wie unten definiert) ist, in die dieses DPA integriert ist und deren Bestandteil es bildet („Kunde“), zusammen die „Parteien“ und jeweils eine „Partei“.
1. AUSLEGUNG
1.1 In diesem DPA haben die folgenden Begriffe die in diesem Abschnitt 1 festgelegten Bedeutungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist;
1.2 Sofern in diesem DPA nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe in diesem DPA die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde.
2. GELTUNGSBEREICH DIESES DATENVERARBEITUNGS-ADDENDUMS
2.1 Dieses DPA gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung.
2.2 Anhang 2 (Europäischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur dann und insoweit, als die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung der DSGVO unterliegt.
2.3 Anhang 3 (Kalifornischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur dann und insoweit, als die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung dem CCPA unterliegt, in Bezug auf den der Kunde ein „Unternehmen“ (wie im CCPA definiert) ist.
3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
3.1 Sojern verarbeitet personenbezogene Kundendaten ausschließlich gemäß den Anweisungen des Kunden oder wie durch geltendes Recht vorgeschrieben.
3.2 Der Kunde weist Sojern an, personenbezogene Kundendaten in dem Umfang zu verarbeiten, der für die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden gemäß und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung erforderlich ist.
3.3 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern (einschließlich der jeweiligen Rollen der Parteien in Bezug auf diese Verarbeitung) wie in Anhang 1 (Einzelheiten zur Datenverarbeitung) zum DPA beschrieben sind.
4. SOJERN-PERSONAL
Sojern ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Sojern-Mitarbeiter sicherzustellen, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, und schließt schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Sojern-Mitarbeitern ab, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten und nicht bereits beruflichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.
5. SICHERHEIT
5.1 Sojern implementiert und unterhält technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, die darauf ausgelegt sind, diese Daten gegen versehentliche oder rechtswidrige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu schützen, wie in Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) beschrieben (die „Sicherheitsmaßnahmen“).
5.2 Sojern kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern die aktualisierten Maßnahmen den Gesamtschutz der personenbezogenen Kundendaten nicht wesentlich verringern.
6. UNTERAUFTRAGSVERARBEITUNG
6.1 Der Kunde ermächtigt Sojern im Allgemeinen dazu, Unterauftragsverarbeiter gemäß diesem Abschnitt 6 zu beauftragen.
6.2 Sojern darf die Unterauftragsverarbeiter, die zum Datum dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) bereits für Sojern tätig sind, weiterhin einsetzen (diese Unterauftragsverarbeiter sind zusammen mit ihren jeweiligen Funktionen und Standorten in der in Anhang 5 enthaltenen Liste der Unterauftragsverarbeiter (die „Liste der Unterauftragsverarbeiter“) aufgeführt).
6.3 Sojern informiert den Kunden vorab schriftlich über die Beauftragung eines vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiters, einschließlich angemessener Details zu der vom Unterauftragsverarbeiter durchzuführenden Verarbeitung, indem der Kunde über Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter per E-Mail an den in Anhang 1 (Details zur Datenverarbeitung) genannten Ansprechpartner des Kunden informiert wird. Das Unternehmen kann einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen, indem es einen Widerspruch per E-Mail an sojernprivacy@Sojern.com mit der Betreffzeile „Widerspruch gegen Unterauftragsverarbeiter“ sendet, zusammen mit dem Namen eines Ansprechpartners, dem Firmennamen, dem Namen des Sojern-Produkts oder der Sojern-Dienstleistung, dem Namen des Unterauftragsverarbeiters und einem begründeten Einwand. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer Aktualisierung der Liste der Unterauftragsverarbeiter widerspricht, gelten der oder die neuen Unterauftragsverarbeiter als akzeptiert. Wenn das Unternehmen begründet gegen eine Änderung Einspruch erhebt und Sojern diesen Einspruch nicht ausräumen kann, kann das Unternehmen die Vereinbarung und die DPA kündigen.
6.4 In Bezug auf jeden Unterauftragsverarbeiter schließt Sojern einen schriftlichen Vertrag zwischen Sojern und dem Unterauftragsverarbeiter ab, der Bedingungen enthält, die für die personenbezogenen Daten des Kunden mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau bieten wie die in dieser DPA festgelegten Bedingungen (einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen).
7. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
7.1 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden leistet Sojern dem Kunden die Unterstützung, die vernünftigerweise erforderlich und technisch machbar ist, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zu unterstützen. Wenn Sojern eine Anfrage einer betroffenen Person erhält, ist der Kunde für die Beantwortung einer solchen Anfrage verantwortlich.
7.2 Sojern wird:
8. VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN
Benachrichtigung über Verletzungen und Unterstützung
8.1 Sojern benachrichtigt den Kunden unverzüglich, nachdem Sojern eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten entdeckt hat, die personenbezogene Daten des Kunden betrifft. Sojern stellt dem Kunden Informationen zur Verfügung (soweit sich diese Informationen im Besitz und Wissen von Sojern befinden und die Sicherheit der von Sojern verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht anderweitig gefährden), damit der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nachkommen kann. Die Benachrichtigung von Sojern über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder die Reaktion darauf ist nicht als Anerkenntnis eines Verschuldens oder einer Haftung von Sojern in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten auszulegen.
8.2 Sojern arbeitet in angemessener Weise mit dem Kunden zusammen und ergreift die vom Kunden angewiesenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um bei der Untersuchung einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterstützen.
8.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden Benachrichtigungsgesetze und die Erfüllung etwaiger Benachrichtigungspflichten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
Benachrichtigung an Sojern
8.4 Wenn der Kunde feststellt, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen einer Aufsichtsbehörde, betroffenen Personen, der Öffentlichkeit oder anderen gemeldet werden muss, stimmt der Kunde zu, sofern eine solche Mitteilung direkt oder indirekt auf Sojern verweist oder Sojern identifiziert und dies nach geltendem Recht zulässig ist:
9. RÜCKGABE UND LÖSCHUNG
9.1 Vorbehaltlich Abschnitt 9.2 löscht Sojern im Falle einer Beendigung der Vereinbarung nach Wahl des Kunden alle für die Dienste verarbeiteten personenbezogenen Kundendaten oder anonymisiert diese unwiderruflich oder gibt alle diese personenbezogenen Kundendaten an den Kunden zurück.
9.2 Sojern darf personenbezogene Kundendaten aufbewahren, sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder erforderlich ist, und zwar für den Zeitraum, der nach diesem geltenden Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, dass Sojern:
10. AUDITRECHTE
10.1 Sojern stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die Sojern (nach vernünftigem Ermessen) unter den gegebenen Umständen für angemessen hält, um die Einhaltung dieser DPA und der geltenden Datenschutzgesetze nachzuweisen.
10.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.3 bis 10.4 gestattet Sojern dem Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Prüfer Audits in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern und trägt dazu bei, falls der Kunde (nach vernünftigem Ermessen) dokumentarische Nachweise dafür erbringen kann, dass die von Sojern gemäß Abschnitt 10.1 bereitgestellten Informationen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichen, um die Einhaltung dieser DPA durch Sojern nachzuweisen.
10.3 Vor der Durchführung eines Audits muss der Kunde einen detaillierten Audit-Plan vorlegen, der die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Audit ausgetauschten Informationen sowie aller Berichte über die Ergebnisse sicherstellt. Der vorgeschlagene Audit-Plan muss den geplanten Umfang, die Dauer und den Zeitpunkt des Audits beschreiben. Sojern wird kooperativ mit dem Kunden zusammenarbeiten, um einen endgültigen Audit-Plan zu vereinbaren. Nach Abschluss des Audits wird der Kunde die Ergebnisse des Audits unverzüglich mit Sojern teilen.
10.4 Wenn die im angeforderten Audit zu bewertenden Kontrollen oder Maßnahmen in einem SOC 2 Typ 2-, ISO-, NIST- oder ähnlichen Auditbericht behandelt werden, der von einem qualifizierten Drittprüfer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Audit-Anfrage des Kunden erstellt wurde („Audit-Bericht“) und Sojern schriftlich bestätigt hat, dass keine wesentlichen Änderungen an den geprüften und von diesem/n Audit-Bericht(en) abgedeckten Kontrollen bekannt sind, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Bereitstellung dieses/r Audit-Bericht(e) anstelle der Anforderung eines Audits dieser Kontrollen oder Maßnahmen zu akzeptieren.
11. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
11.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er – unbeschadet der Verpflichtungen von Sojern gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit) – allein für seine Nutzung der Dienste verantwortlich ist, einschließlich:
11.2 Der Kunde stellt sicher:
(i) und (ii) in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten durch Sojern. Der Kunde wird Sojern auf Anfrage den Nachweis erbringen, dass alle erforderlichen Einwilligungen vom Kunden eingeholt wurden.
11.3 Der Kunde stimmt zu, dass der Dienst, die Sicherheitsmaßnahmen und die Verpflichtungen von Sojern im Rahmen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) ausreichen, um die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen, einschließlich in Bezug auf etwaige Sicherheitsverpflichtungen des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, und ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau in Bezug auf die personenbezogenen Kundendaten bieten.
11.4 Der Kunde darf Sojern keine personenbezogenen Kundendaten zur Verfügung stellen oder anderweitig zugänglich machen, die Folgendes enthalten:
12. HAFTUNG
Die gesamte Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen oder in Verbindung mit dieser DPA und den SCCs (sofern und soweit diese Anwendung finden), übersteigt unter keinen Umständen Haftungs- oder Schadensbegrenzungen oder -obergrenzen und unterliegt allen Haftungs- und Schadensausschlüssen, die von den Parteien in der Vereinbarung vereinbart wurden; vorausgesetzt, dassnichts in diesem Abschnitt 12 berührt die Haftung einer Person gegenüber betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen für Drittbegünstigte der SCCs (sofern und soweit diese Anwendung finden).
13. SERVICEDATEN
13.1 Der Kunde erkennt an, dass Sojern Servicedaten für eigene Geschäftszwecke erheben, nutzen und offenlegen darf, wie zum Beispiel:
13.2 In Bezug auf jede in Abschnitt 13.1 beschriebene Verarbeitung gilt für Sojern:
13.3 Zur Klarstellung: Diese DPA gilt nicht für die Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder sonstige Verarbeitung von Servicedaten durch Sojern, und Servicedaten stellen keine personenbezogenen Daten des Kunden dar.
14. GESETZESÄNDERUNGEN
Sojern kann diese DPA nach Benachrichtigung in dem Umfang ändern, den Sojern (bei angemessenem Handeln) für notwendig erachtet, um den Anforderungen der jeweils geltenden Datenschutzgesetze zu entsprechen, einschließlich durch Änderung oder Ersetzung der SCCs in der in Absatz 3.3 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) beschriebenen Weise.
15. EINBEZIEHUNG UND VORRANG
15.1 Diese DPA wird mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des Addendums in die Vereinbarung einbezogen und bildet einen Teil derselben.
15.2 Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen:
Sojern, Inc.
575 Market Street, 4th Floor, San Francisco, CA 94105 USA
Im Rahmen der Vereinbarung stellt Sojern AI Smart Concierge, Reputation Manager und/oder Guest Marketing Suite Dienste bereit, abhängig von den spezifischen Funktionen, die der Kunde vertraglich vereinbart hat.
Auftragsverarbeiter
Das Unternehmen oder die sonstige Person, die Vertragspartner der Vereinbarung ist.
Die Kontaktdaten des Kunden lauten:
Die für diese DPA relevanten Aktivitäten des Kunden sind die Nutzung und der Empfang der Dienste gemäß und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung sowie für die darin vorgesehenen und zulässigen Zwecke im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs.
Zu den relevanten betroffenen Personen gehören alle betroffenen Personen, deren Daten der Kunde im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes durch Sojern verarbeiten lässt, einschließlich:
Zu den relevanten personenbezogenen Daten gehören alle Datenkategorien, die der Kunde im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes durch Sojern verarbeiten lässt, einschließlich:
Keine
Nicht zutreffend
Laufend – wie vom Kunden bei und durch dessen Nutzung oder die Nutzung in seinem Namen der Dienste initiiert.
Verarbeitungsvorgänge, die erforderlich sind, um die Dienste gemäß der Vereinbarung bereitzustellen.
Personenbezogene Daten des Kunden werden verarbeitet:
Für den Zeitraum, der gemäß der Vereinbarung und der DPA festgelegt wurde, einschließlich Abschnitt 9 der DPA.
Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter erfolgen wie und zu den Zwecken, die von Zeit zu Zeit in der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben sind.
1. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
1.1 Erhält Sojern eine Anweisung des Kunden, die nach vernünftigem Ermessen gegen die DSGVO verstößt, so hat Sojern den Kunden darüber zu informieren.
1.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Anweisungen, die der Kunde in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch oder im Auftrag von Sojern gemäß oder in Verbindung mit der Vereinbarung erteilt, im Einklang mit der DSGVO und allen anderen anwendbaren Gesetzen stehen müssen.
2. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION
2.1 Sojern leistet dem Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Sojern zur Verfügung stehenden Informationen auf Kosten des Kunden angemessene Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden, die der Kunde nach Artikel 35 oder Artikel 36 der DSGVO für erforderlich hält, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern.
2.2 Soweit dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, trägt der Kunde die volle Verantwortung für den gesamten Zeitaufwand von Sojern (zu den jeweils aktuellen Stundensätzen für professionelle Dienstleistungen von Sojern) bei der Erbringung der Kooperation und Unterstützung gemäß Ziffer 2.1 und erstattet Sojern auf Verlangen alle derartigen Kosten, die Sojern entstanden sind.
3. BESCHRÄNKTE ÜBERMITTLUNGEN
EU-Beschränkte Übermittlungen
3.1 Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten im Rahmen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) eine EU-beschränkte Übermittlung vom Kunden an Sojern beinhaltet, kommen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den Standardvertragsklauseln (SCCs) nach, die hiermit als:
UK-Beschränkte Übermittlungen
3.2 Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten im Rahmen dieser DPA eine UK-beschränkte Übermittlung vom Kunden an Sojern beinhaltet, kommen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den SCCs nach, die hiermit als:
Annahme eines neuen Übermittlungsmechanismus
3.3 Sojern kann diese DPA nach Benachrichtigung ändern und die entsprechenden SCCs ersetzen durch:
Hinweis
1. UNTERZEICHNUNG DER SCCs:
Sofern die SCCs gemäß Paragraph 3.1 des Anhangs 2 (Europäischer Anhang) zur DPA Anwendung finden, gelten die Parteien hiermit als Unterzeichner der SCCs im entsprechenden Signaturblock in Anhang I zum Anhang der SCCs.
2. MODULE
Die folgenden Module der SCCs finden wie nachstehend dargelegt Anwendung (unter Berücksichtigung der Rolle(n) des Kunden, wie in Anlage 1 zu Anhang 2 (Europäischer Anhang) zur DPA festgelegt):
3. AUSFÜLLUNG DES TEXTES DER SCCs
3.1 Für jedes Modul der SCCs gilt das Folgende, sofern und soweit es auf das jeweilige Modul und dessen Klauseln anwendbar ist:
4. AUSFÜLLUNG DER ANHÄNGE ZUM ANHANG DER SCCs
4.1 Anhang I zum Anhang der SCCs wird mit den entsprechenden Informationen ausgefüllt, die in Anhang 1 (Details zur Datenverarbeitung) des DPA aufgeführt sind, wobei:
4.2 Teil C von Anhang I zum Anhang der SCCs wird wie folgt ausgefüllt:
Die zuständige Aufsichtsbehörde wird wie folgt bestimmt:
4.3 Anhang II zum Anhang der SCCs wird wie folgt ausgefüllt:
Unterauftragsverarbeiter: Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln beauftragt, schließt Sojern mit diesem Unterauftragsverarbeiter eine verbindliche vertragliche Vereinbarung ab, die ihm Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die im Wesentlichen den relevanten Standards entsprechen oder diese übertreffen, die gemäß diesen Klauseln und dem DPA erforderlich sind – einschließlich in Bezug auf:
1. UK-ÜBERMITTLUNGS-ADDENDUM
1.1 Sofern gemäß Absatz 3.2 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) zum DPA relevant, gelten die SCCs auch im Kontext von UK-beschränkten Übermittlungen, wie sie durch das UK-Übermittlungs-Addendum wie folgt angepasst wurden -
1.2 In Bezug auf jede UK-beschränkte Übermittlung, auf die sie Anwendung finden, ist jeder Verweis im DPA auf die SCCs, sofern der Kontext dies zulässt und erfordert, als Verweis auf diejenigen SCCs zu lesen, die in der in Absatz 1.1 dieses Teils 2 dargelegten Weise angepasst wurden.
1. Definitionen. In diesem Anhang haben die Begriffe „geschäftlicher Zweck“, „kommerzieller Zweck“, „personenbezogene Daten“, „verkaufen“, „Dienstanbieter“ und „teilen“ die jeweils im CCPA festgelegten Bedeutungen. CCPA und andere großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, sind im DPA definiert.
2. Verpflichtungen von Sojern.
2.1 Die geschäftlichen Zwecke und Dienstleistungen, für die Sojern personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen darin, dass Sojern die Dienstleistungen für und im Auftrag des Kunden gemäß der Vereinbarung erbringt.
2.2 Es ist die Absicht der Parteien, dass Sojern in Bezug auf personenbezogene Daten als Dienstleister fungiert. Sojern (a) erkennt an, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur für die begrenzten und spezifischen Zwecke offengelegt werden, die in der Vereinbarung beschrieben sind; (b) hält die geltenden Verpflichtungen gemäß CCPA ein und bietet für personenbezogene Daten das gleiche Schutzniveau, wie es der CCPA erfordert; (c) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, angemessene und geeignete Schritte gemäß Abschnitt 10 (Audit-Rechte) dieser DPA zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Verwendung personenbezogener Daten durch Sojern mit den Verpflichtungen des Kunden gemäß CCPA übereinstimmt; (d) benachrichtigt den Kunden schriftlich über jede Feststellung von Sojern, dass es seine Verpflichtungen gemäß CCPA nicht mehr erfüllen kann; und (e) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, nach Benachrichtigung, einschließlich gemäß der vorstehenden Klausel, angemessene und geeignete Schritte zu unternehmen, um eine unbefugte Verwendung personenbezogener Daten zu stoppen und zu beheben.
2.3 Sojern darf (a) keine personenbezogenen Daten verkaufen oder teilen; (b) keine personenbezogenen Daten für andere als die in der Vereinbarung festgelegten Geschäftszwecke aufbewahren, verwenden oder offenlegen, einschließlich der Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Daten für einen kommerziellen Zweck, der nicht dem in der Vereinbarung festgelegten Geschäftszweck entspricht oder anderweitig durch den CCPA gestattet ist; (c) die personenbezogenen Daten nicht außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Sojern und dem Kunden aufbewahren, verwenden oder offenlegen; oder (d) personenbezogene Daten, die gemäß der Vereinbarung empfangen wurden, nicht mit personenbezogenen Daten kombinieren, die (i) von oder im Namen einer anderen Person empfangen wurden oder (ii) aus Sojerns eigener Interaktion mit einem Verbraucher stammen, auf den sich diese personenbezogenen Daten beziehen.
2.4 Sojern implementiert angemessene Sicherheitsverfahren und -praktiken, die der Art der von oder im Namen des Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten entsprechen, in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 (Sicherheit) und Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) der DPA.
2.5 Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, benachrichtigt Sojern den Kunden über diese Beauftragung gemäß Abschnitt 6 (Unterauftragsverarbeitung) der DPA.
Ab dem Datum des Inkrafttretens des Addendums implementiert und unterhält Sojern die in diesem Anhang 4 festgelegten Sicherheitsmaßnahmen.
Sojern kann diese Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, sofern diese Aktualisierungen und Änderungen das allgemeine Sicherheitsniveau der personenbezogenen Kundendaten nicht verringern.
Zur Unterstützung der Erbringung unserer Dienstleistungen beauftragt Sojern bestimmte Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zur Datenverarbeitung für die Guest Experience Platform (die „DPA“). Diese Liste enthält Informationen über solche Unterauftragsverarbeiter, die von Sojern von Zeit zu Zeit mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten beauftragt werden.
Sofern in diesem Service-Plan für den Traveler Audiences-Service nicht anders definiert, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Traveler Audiences erworben werden.
„Plattform-Account“ bezeichnet das Kundenkonto in der jeweiligen Plattform.
„Deal ID“ bezeichnet eine eindeutige, alphanumerische Kennung, die einem Kunden von Sojern zugewiesen wird und die Nutzung von Sojern Audiences durch den Kunden in seinen Kampagnen auf der Plattform anzeigt.
„Plattform“ bezeichnet jede Demand-Side-Plattform oder Online-Anwendung, die vom Kunden für Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing genutzt wird, wie vom Kunden in den Sojern zur Verfügung gestellten Unterlagen angegeben.
„Sojern Audiences“ bezeichnet die proprietären und lizenzierten benutzerdefinierten Zielgruppendaten von Sojern.
“Traveler Audiences Service(s)” bezeichnet den Dienst zur Bereitstellung von Sojern-Zielgruppen für das Plattform-Konto des Kunden basierend auf den zwischen dem Kunden und Sojern vereinbarten Targeting-Kriterien.
Sofern in diesem Leistungsanhang für den Measurement & Analytics Services Schedule nicht anders definiert ("Messanhang"), haben großgeschriebene Begriffe, die in diesem Messanhang verwendet, aber nicht definiert werden, die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Messdienste erworben werden.
"Attribution Measurement" bezeichnet den Prozess, durch den Sojern den Einfluss der Medienkontakte des Kunden (Impressionen, Klicks oder andere Interaktionen) auf das nachgelagerte Reiseverhalten misst, einschließlich Buchungen, Suchen, Kreditkartenausgaben und Interaktionen mit bestimmten Reisezielen oder Reiseprodukten, wie über die Impact Platform berichtet.
"Consortium" bezeichnet das Sojern Measurement Consortium, eine gemeinsame Datenumgebung, in der die First-Party-Daten, Medienprotokolle und Seitendaten des Kunden aufgenommen, tokenisiert und mit den Echtzeit-Reisedatensignalen von Sojern gemessen werden, um Attribution Measurement und Einblicke in die Perfomanz zu erstellen.
"Impact Platform" bezeichnet die proprietäre, UI-basierte Mess- und Analyseplattform von Sojern, über die der Kunde auf Ergebnisse der Attributionsmessung, Performanzeinblicke und Berichterstattungs-Dashboards zugreift, die auf echten Buchungs- und Suchdaten basieren.
"Log-Datei(en)" bezeichnet die von der DSP oder den Medienplattform-Partnern des Kunden generierten Rohdaten zu Impressionen oder Exposures, die zum Zweck der Attributionsmessung in das Konsortium eingespeist werden, wie in Abschnitt 3.3 näher beschrieben.
"Messdienstleistungen" bezeichnet die Suite von Mess-, Attributions- und Analysediensten, die Sojern dem Kunden im Rahmen dieses Messplans zur Verfügung stellt, einschließlich des Zugangs zur Impact-Plattform, zum Konsortium und zugehörigen Stunden für professionelle Dienstleistungen, wie im jeweiligen Bestellformular und dessen Anlage A festgelegt.
"Datenschutz-Token" bezeichnet die anonymisierten, tokenisierten Identifikatoren, die von Sojern verwendet werden, um Kundenmaterialien innerhalb des Konsortiums dem einzigartigen Identitätsgraphen von Sojern zuzuordnen.
"Private Datenpartner" bezeichnet Datenquellen von Drittanbietern (z. B. Themenparks, Touristenattraktionen, Erlebnisanbieter), die der Kunde benennt, um Daten zu Messzwecken in das Konsortium einzubringen, vorbehaltlich Abschnitt 3.6.
"SDK-Integration" bezeichnet die Implementierung des Software Development Kits von Sojern auf den digitalen Assets des Kunden, um Webseitenaktivitätsdaten zu erfassen und an das dedizierte integrierte Daten-Repository des Kunden weiterzuleiten.
"Unterstützte Plattformen" bezeichnet die DSP- und Medienplattformen, für die die Aufnahme von Log-Dateien durch Sojern zu Zwecken der Attributionsmessung unterstützt wird, wie von Sojern bereitgestellt.
2.1 Dienstleistungskomponenten. Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung dieses Messplans sowie der Bedingungen stellt Sojern dem Kunden den Zugang zu den Dienstleistungskomponenten zur Verfügung, die im jeweiligen Bestellformular und der beigefügten Anlage festgelegt sind.
2.2 Nicht enthaltene Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Bestellformular angegeben, umfassen die Messdienstleistungen nicht: (a) Analyse-Berichtspakete, die über die im Bestellformular beschriebenen hinausgehen; (b) kundenspezifische oder spezielle Berichterstattung, deren Umfang separat festgelegt und zu dem im Bestellformular angegebenen Satz in Rechnung gestellt wird; oder (c) Dienstleistungen für die Verwaltung von Werbekampagnen, den Medieneinkauf oder das Targeting, die durch den Media Services Schedule geregelt werden.
2.2 Nicht enthaltene Leistungen. Sofern im anwendbaren Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, umfassen die Messdienste nicht: (a) Analyse-Berichtspakete, die über die im Bestellformular beschriebenen hinausgehen; (b) kundenspezifische oder spezielle Berichte, die separat definiert und zu dem im Bestellformular festgelegten Satz in Rechnung gestellt werden; oder (c) Dienstleistungen für die Verwaltung von Werbekampagnen, den Medieneinkauf oder das Targeting, die durch den Media Services Schedule geregelt werden.
2.3 Zugang zur Impact Platform. Sojern gewährt dem Kunden ein begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit auf die Impact Platform zuzugreifen und diese ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen, um Ergebnisse der Attributionsmessung und Einblicke in die Performanz zu überprüfen. Der Kunde darf Zugangsdaten zur Impact Platform nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Der Kunde kann Sojern bitten, seinem Kunden Zugang zur Plattform zu gewähren; der Kunde ist für die gesamte Nutzung und alle Aktivitäten des Kunden auf der Plattform verantwortlich, einschließlich jeglicher Verletzung der Bedingungen der Vereinbarung. Der Kunde wird Sojern unverzüglich benachrichtigen, den Plattformzugang zu entfernen, wenn der Kunde kein direkter Kunde des Kunden mehr ist.
3.1 Pixel-Platzierung. Auf Anfrage von Sojern und soweit zur Ermöglichung der Messdienste erforderlich, erklärt sich der Kunde bereit: (a) Pixel in Werbung bei teilnehmenden Partnern zu platzieren oder deren Platzierung zu erleichtern; (b) Pixel auf den digitalen Assets und in der E-Mail-Kommunikation des Kunden zu installieren oder deren Installation zu erleichtern; und (c) in dem für die Bereitstellung der Messdienste vernünftigerweise erforderlichen Umfang mit Sojern zusammenzuarbeiten.
3.2 Anforderungen an die Datenübermittlung. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle für die Messdienste eingereichten Kundenmaterialien: (a) in allen wesentlichen Punkten korrekt und vollständig sind; (b) in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich CCPA, DSGVO und allen anderen anwendbaren Datenschutzbestimmungen, erhoben und verarbeitet wurden; (c) keine Daten enthalten, zu deren Übermittlung der Kunde nicht berechtigt ist; und (d) keine unverschlüsselten personenbezogenen Daten (PII) enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von Sojern vereinbart wurde; (e) vor der Übermittlung gehasht werden müssen.
3.3 Übermittlung von Protokolldateien — Unterstützte Plattformen. Die Aufnahme von Protokolldateien für die Attributionsmessung wird nur für das Konsortium und die von Sojern bereitgestellten Plattformen unterstützt. Jede nicht aufgeführte Plattform unterliegt einer separaten Machbarkeitsprüfung durch Sojern und kann nach einer solchen Prüfung in den Vertrag des Kunden aufgenommen werden.
3.4 SDK-Integration. IFalls der Kunde sich für die Aktivierung der SDK-Integration für das Konsortium entscheidet, implementiert der Kunde das SDK auf seinen festgelegten digitalen Assets gemäß der Dokumentation und den technischen Spezifikationen von Sojern (wie in Abschnitt 2.3 der Bedingungen weiter geregelt). Der Kunde erkennt an, dass die durch das SDK gesammelten Daten an die dedizierte Instanz des Kunden innerhalb des Konsortiums weitergeleitet werden.
3.5 Zugriff auf das Data Warehouse und Nutzungsbeschränkungen. Sofern zutreffend und dem Kunden im Rahmen der Messdienste Zugriff auf die Data-Warehouse-Umgebung von Sojern (einschließlich Google BigQuery-Projekten oder gleichwertigen Datenspeichern) gewährt wird, unterliegt der Zugriff und die Nutzung dieser Umgebung durch den Kunden den folgenden Beschränkungen:
3.6 Private Datenpartner. Der Kunde kann private Datenpartner benennen, die zu Messzwecken Daten in das Konsortium einbringen, vorbehaltlich: (a) vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Sojern; (b) separater Abstimmung des Leistungsumfangs mit den technischen Beratungs- und Data-Science-Teams von Sojern; (c) Abschluss erforderlicher Datenaustauschvereinbarungen zwischen dem Kunden, dem jeweiligen privaten Datenpartner oder mit Sojern; und (d) der Einhaltung geltender Datenschutzgesetze und der Datenstandards von Sojern durch den privaten Datenpartner. Die Funktionalität für private Datenpartner ist kein standardmäßiger Dienstleistungsbestandteil und kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
3.7 Kooperation. Der Kunde verpflichtet sich zu zeitnaher Kooperation sowie zur Bereitstellung von Zugang und Informationen, die Sojern für die Implementierung, Wartung und Verbesserung der Messdienste benötigt, einschließlich des Zugangs zu relevanten Werbekonten, Daten-Feeds und technischen Umgebungen nach Bedarf.
4.1 Eigentum an Kundenmaterialien. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde sämtliche Eigentumsrechte an den Kundenmaterialien. Der Kunde gewährt Sojern eine begrenzte, nicht exklusive Lizenz zum Empfang, zur Verarbeitung, Tokenisierung, Speicherung und Analyse der Kundenmaterialien ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Messdienste für den Kunden während der Laufzeit.
4.2 Sojern Travel Data. Die Ergebnisse der Attributionsmessung werden durch den Abgleich der Kundenmaterialien mit den proprietären Echtzeit-Reisedatensignalen von Sojern (Buchungen, Suchanfragen und damit verbundene Reisetrends) erstellt, „Sojern Travel Data“). Im Verhältnis zwischen den Parteien behält Sojern sämtliche Eigentumsrechte an den Sojern Travel Data, der Konsortium-Infrastruktur, allen erstellten Berichten, dem Data Warehouse von Sojern und der Impact Platform. Durch diesen Messplan erfolgt keine Übertragung des Eigentums an den Sojern Travel Data oder der Plattform.
4.3 Datenschutz-Tokenisierung. Alle in das Konsortium aufgenommenen Kundenmaterialien werden unter Verwendung des Privacy Token / RampID-Frameworks von Sojern tokenisiert. Der Kunde erkennt an, dass diese Tokenisierung für die Messdienste erforderlich ist und eine technische Voraussetzung für die Aufnahme in das Konsortium darstellt.
5.1 Dokumentation. Sojern pflegt technische Dokumentationen für Spezifikationen zur Log-File-Aufnahme, Pixel-Implementierung und SDK-Integration und aktualisiert diese von Zeit zu Zeit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Aktualisierungen dieser Dokumentation zu überwachen und umzusetzen.
5.2 Plattform-Updates. Sojern kann die Impact-Plattform, die Konsortium-Infrastruktur oder die Liste der unterstützten Plattformen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Sojern wird den Kunden in angemessener Frist im Voraus über wesentliche Änderungen informieren, die die Nutzung der Messdienste durch den Kunden beeinträchtigen könnten. Sojern haftet nicht für Unterbrechungen der Messdienste, die daraus resultieren, dass der Kunde erforderliche Aktualisierungen nicht vorgenommen hat.
5.3 Änderungen an unterstützten Plattformen. Sojern behält sich das Recht vor, Plattformen zur Liste der unterstützten Plattformen hinzuzufügen oder daraus zu entfernen. Wenn eine vom Kunden genutzte Plattform aus der Liste der unterstützten Plattformen entfernt wird, wird Sojern den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, und die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um eine alternative Aufnahmemethode zu finden.
6.1 Messmethodik. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse der Attributionsmessung Sojerns Analyse der Beziehung zwischen Medienpräsenz und Signalen zum Reiseverhalten innerhalb des Konsortiums darstellen und keine Garantie für tatsächlich generierte Buchungen oder Einnahmen sind, die den Kampagnen des Kunden zuzurechnen sind. Die Ergebnisse werden ausschließlich zu Informations- und Optimierungszwecken bereitgestellt.
6.2 Abhängigkeiten von Drittanbietern. Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Messdienste kann durch Faktoren außerhalb der Kontrolle von Sojern beeinträchtigt werden, einschließlich: (a) der Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden übermittelten Kundenmaterialien und Log-Files; (b) der Verfügbarkeit und des Formats von Daten von DSP- und Medienplattform-Partnern; (c) Änderungen an APIs oder Datenformaten von Drittanbieter-Plattformen; und (d) regulatorische Änderungen im Datenschutz, die die Verfügbarkeit von Datensignalen beeinflussen (z. B. Einstellung von Cookies, Änderungen der Zustimmungsraten).
6.3 Keine Gewährleistung für Ergebnisse. SOJERN ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE MESSDIENSTLEISTUNGEN ZU EINEM BESTIMMTEN ERGEBNIS, ATTRIBUTIONSRESULTAT ODER EINEM BESTIMMTEN GRAD AN MESSGENAUIGKEIT FÜHREN. DIE MESSDIENSTLEISTUNGEN WERDEN IN BEZUG AUF MESSERGEBNISSE "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT.
7.1 Laufzeit. Dieser Messplan bleibt für die Dauer der geltenden Laufzeit des Bestellformulars in Kraft, sofern er nicht gemäß den Bedingungen vorzeitig gekündigt wird.
7.2 Auswirkungen der Kündigung. Nach Ablauf oder Kündigung des geltenden Bestellformulars gilt:
(a) Beendigung des Zugangs. Der Zugang des Kunden zur Impact-Plattform, zum Konsortium und zur Data-Warehouse-Umgebung endet sofort. Der Kunde stellt mit dem Kündigungsdatum jegliche Nutzung der Messdienstleistungen ein, einschließlich jeglichen Zugriffs auf oder Abfragen des Data Warehouse.
(b) Exportfenster. Sojern stellt Kundenmaterialien für einen Zeitraum von [30] Tagen nach der Kündigung zum Export bereit, wonach die Kundenmaterialien gemäß den Datenaufbewahrungsrichtlinien von Sojern gelöscht oder anonymisiert werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle Kundenmaterialien, die er behalten möchte, innerhalb dieses Zeitfensters zu exportieren. Sojern übernimmt keine Haftung für Kundenmaterialien, die nicht innerhalb des zulässigen Exportzeitraums exportiert wurden.
(c) Einstellung der Nutzung von Sojern-Daten. Nach der Kündigung stellt der Kunde die Nutzung von Folgendem sofort ein: (i) Sojerns Daten zur Reiseabsicht, Reisesignale und alle Daten, die aus Sojerns proprietären Datenbeständen abgeleitet wurden; (ii) alle Attributionsmessergebnisse, Berichte oder Einblicke, die durch die Messdienstleistungen generiert wurden und Sojerns Reisesignale enthalten oder daraus abgeleitet sind; (iii) alle Zielgruppensegmente, Modelle oder analytischen Ergebnisse, die unter Verwendung von Sojern-Daten erstellt oder davon beeinflusst wurden; und (iv) alle Data-Warehouse-Exporte, die proprietäre Datenelemente von Sojern enthalten. Zur Klarstellung: Der Kunde darf Attributionsmessergebnisse behalten und weiterhin nutzen, die ausschließlich aus aggregierten, de-identifizierten Leistungszusammenfassungen der eigenen Kampagnendaten des Kunden bestehen, sofern diese Ergebnisse keine zugrunde liegenden Reisesignale von Sojern enthalten oder offenlegen.
(d) Löschung von Sojern-Daten. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum löscht oder vernichtet der Kunde dauerhaft: (i) alle Kopien von Sojerns Daten zur Reiseabsicht, Reisesignale und alle proprietären Datenelemente von Sojern, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, unabhängig davon, ob sie in den eigenen Systemen des Kunden, in Anwendungen von Drittanbietern oder in BI-/Berichtstools gespeichert sind; und (ii) alle Datenexporte aus dem Data Warehouse, die proprietäre Daten von Sojern enthalten. Auf schriftliche Aufforderung von Sojern legt der Kunde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dieser Aufforderung eine schriftliche Bestätigung dieser Löschung vor, die von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden unterzeichnet ist.
(e) Fortbestand von Nutzungsbeschränkungen. Die in Abschnitt 3.5 (Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen für das Data Warehouse) und Abschnitt 3.5(h) (Kein Weiterverkauf von Berichten oder abgeleiteten Daten) festgelegten Beschränkungen gelten nach Kündigung dieses Messplans und der Vereinbarung auf unbestimmte Zeit in Bezug auf alle proprietären Daten von Sojern oder deren Derivate, die im Besitz des Kunden verbleiben, fort.
(f) Zahlungsverpflichtungen. Alle Zahlungsverpflichtungen für Gebühren, die vor dem Kündigungsdatum angefallen sind, bleiben nach der Kündigung bestehen und werden sofort fällig.
7.3 Nicht stornierbar. Abonnements für Messdienste sind vor dem Vertragsende gemäß den Vereinbarungen nicht stornierbar.