Guest Experience Platform Service Schedule
Exhibit A – Service Level Agreement
Exhibit B – Guest Experience Solutions Data Processing Addendum
Traveler Audiences Service Schedule
This Sojern Terms and Conditions (“Terms”) is made between the Sojern entity addressed in the Order Form (“Sojern”), and the contracting party identified on the Order Form (“Customer”), together referred to as the “Parties” and each individually as a “Party”. The Parties hereby agree to these Terms, including any applicable Service Schedules(s), Order Form(s), and SOW(S), each of which become binding on the Parties and are incorporated into these Terms upon execution of an Order Form (“Terms Effective Date”). Each Order Form, or SOW is governed by and incorporates the following documents collectively referred to as the “Agreement,” that consists of:
In the event of a conflict, the order of precedence is set out above in descending order of control. Where these Terms or an Order Form have been translated into a language other than English, such translation(s) shall be for informational purposes only and the English version shall control in the event of a conflict.
PLEASE READ THIS AGREEMENT CAREFULLY TO ENSURE THAT YOU UNDERSTAND EACH PROVISION. THIS AGREEMENT CONTAINS A MANDATORY ARBITRATION PROVISION THAT REQUIRES THE USE OF ARBITRATION TO RESOLVE DISPUTES ON AN INDIVIDUAL CLAIM BASIS ONLY AND WITHOUT A JURY TRIAL.
“Ad Content” means any content which promotes Customer’s products and/or services, including, but not limited to, images, graphics, text, data, links or other digital objects or code.
“Advertiser” means the end customer Sojern is ultimately providing its Services for. Also could be a Represented Hotel.
“Affiliate” means any entity which directly or indirectly controls, is controlled by, or is under common control with the Party. “Control,” for purposes of this definition, means direct or indirect ownership or control of more than 50% of the voted interests of the Party. Any legal entity will be considered a Party’s Affiliate as long as that interest is maintained.
“Affiliated Property” means a hotel or chain that purchases Sojern Services directly from Sojern, but has a relationship with a corporate brand as a franchisee or otherwise.
“Agency” means a media agency or management company that purchases Sojern Services for the benefit of their Represented Hotel.
“Customer Account” means a unique account for the Customer and its Users to access and use the Sojern Services.
“Customer Ad Content” means any images, graphics, text, data, links or other digital objects or code (but not limited to) supplied by the Customer (or on their behalf) which is included in or used to deliver any content which promotes customer’s products and/or services.
“Customer Materials” means the materials, systems, data (including through CRM, SFTP, Log Files, SDK integration), personnel, trademarks, and logos of Customer. This is inclusive of Customer Ad Content.
“Digital Asset(s)” means any website, mobile applications, software application, digital platform or tool owned, operated, licensed or managed by Customer, or another third party that is part of the Sojern Network.
“Documentation” means the current version of the readme and help files, knowledge base, and other documentation applicable to the Sojern Services and made available to Customer.
“End User” means visitors or clients of Advertiser visiting or using the Digital Assets owned by the Customer or other third parties on the Sojern Network.
“Guest Experience Platform”/“GEP” means Sojern’s cloud-based application, mobile application, and platform for guest engagement and management, including customer relationship management and any corresponding support, maintenance, and professional services.
“Intellectual Property Rights” means all i) patents, patents disclosures and inventions (whether patentable or not), ii) trademarks, service marks, logos, trade or business names, domain names, together with all of the goodwill associated therewith, iii) copyrights and copyrightable works (including computer software), rights in data and databases, iv) trade secrets, know-how, and other confidential information, and v) all other rights or forms of protection of a similar nature, however designated, whether enforceable, registered or not, in any country.
“Order Form” means the commercial agreement entered into by the Parties that sets forth the specific pricing and options for Sojern’s provision of the Service to the Customer. Capitalized terms used herein but not defined shall have the meaning set in the Order Form. The Parties may enter into multiple Order Forms, if appropriate.
“Media Services” means all advertising services provided by Sojern pursuant to these Terms, including Programmatic Services, and Social Media Advertising including Meta Services, Metasearch Services, SEM Services, and any other digital advertising services such as email marketing (each as may be applicable).
“Professional Services” means any consulting, architecture, training, configuration, or other ancillary solutions set forth in an Order Form and/or SOW.
“Represented Hotel(s)” means a hotel or chain that uses an agency or management company to procure and/or manage Sojern Services on its behalf.
“Service Data” means the data Sojern collects using the Sojern Technology in connection with delivering the Sojern Services through: the Sojern Network, the Customer’s Digital Assets or other applicable mechanisms, and through the Sojern Platform. It could include aggregated, de-identified End User information.
"Sojern Affiliate" means any Affiliate of Sojern, including without limitation RateGain Travel Technologies Limited and any entity directly or indirectly controlled by RateGain Travel Technologies Limited. For the avoidance of doubt, a Sojern Affiliate must satisfy the definition of Affiliate; set out above at the time of any access to or use of Customer Materials or Service Data.
“Sojern Network” means third-party websites, networks, mobile applications, devices, platforms, and channels that are not owned, operated, or controlled by Sojern, but on which Sojern has a contractual right to serve Ad Content, target users, or access data on behalf of Customer using Sojern Technology.
“Sojern Platform” means the web-based platform and any underlying technology to access certain Sojern Services.
“Sojern Policies” means, as applicable, the Advertising Policy, Acceptable Use Policy, and other such policies.
“Service Schedule(s)” means the service-specific terms applicable to the relevant Sojern Service(s).
“Sojern Service(s)” means any service provided by Sojern pursuant to an Order Form/ or SOW under these Terms through Sojern Technology, Professional Services or otherwise.
“Sojern Technology” means Sojern’s proprietary, digital media, marketing, data solutions used to provide Sojern Services, including the Sojern Platform, and any scripts, tags, other software code, API, mobile application, software or integration by Sojern in to the Sojern Network as part of the Sojern Services.
“Users” means one individual natural person, whether an employee, contractor, or agent of Customer who is authorized by Customer to access and use the Customer Account, configure the Sojern Services, access reports and analytics, or manage payment. If the User is not an employee, or contractor of Customer, use of the Sojern Services will only be allowed only if the User is under confidentiality obligations with Customer at least as restrictive as those in these Terms and is accessing the Sojern Services solely to support Customer’s internal business purposes with Customer’s consent. Sojern reserves the right to verify with Customer any User’s access.
2.1 Access to the Sojern Service. Conditioned on Customer’s payment of the Fees and subject to the Agreement, Sojern will provide the Sojern Services to Customer, its Affiliates, during the Term, subject to the limitations set forth in the applicable Order Form, Service Schedule.
2.2 Customer Account. In connection with Customer’s receipt of Sojern Services, Customer will be asked to create a “Customer Account.” Depending on the information Customer makes available when using Sojern Technology, Customer can use the Customer Account to adjust budgets, billing & payment, configure, user management, and view various types of analytics, which may include visits to Customer’s designated websites, as well as Sojern-Driven Bookings (where applicable). If Customer establishes a Customer Account, Customer agrees to provide accurate and truthful information when establishing the Customer Account and to keep such information current. Customer will be responsible for all activity that occurs using the Customer Account, including any losses incurred by Sojern or any other authorized User of the Sojern Services resulting from Customer’s failure to maintain the security of its account information.
2.3 Use of Sojern Technology & Customer Access. To enable Sojern to provide the Sojern Services, Sojern will : i) make available the Sojern Technology to Customer, and Customer will implement and maintain the Sojern Technology on its designated Digital Assets, or ii) Customer will provide access to its Digital Assets or their Customer Materials. Customer will secure any necessary authorizations to implement, maintain and use the Sojern Technology on Customer’s designated Digital Assets. Sojern may, from time to time, provide Customer with an update to the Sojern Technology and Customer will promptly insert or implement, or instruct any authorized third party to insert or implement, such updates as instructed by Sojern. In order to provide the Sojern Services, Sojern and Sojern Affiliates may each use, analyze, process, store and combine Service Data with other data provided that any Sojern Affiliate access to and use of the Service Data shall be (i) solely for the purposes set forth in this Section 2.3, ii) where Service Data includes personal data, subject to the requirements of Exhibit D (Data Processing Agreement) and any applicable sub-processor agreements.. Sojern, and Sojern Affiliates may use the Service Data to improve the Sojern Technology and Services, and other programs or solutions including within the Sojern Affiliate group, create analytics, reports, and audiences. Customer may only use the Sojern Technology according to the limitations set forth in the Agreement.
3.1 Payment Terms. Der Kunde zahlt Sojern die Gebühren gemäß dem anwendbaren Bestellformular („Gebühren“) und dem Serviceplan. Die Zahlung der Gebühren erfolgt über die vom Kunden über das Kundenkonto angegebene Methode. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Kontoinformationen, einschließlich gegebenenfalls Zahlungskarten-, Bankkontoinformationen, Adresse und Kontaktinformationen des Kontos, korrekt und aktuell zu halten. Die Gebühren können alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der auf dem anwendbaren Bestellformular (oder durch andere anwendbare Benachrichtigungsmittel) vermerkten Dienstleistungen von Drittanbietern, umfassen. Der Kunde versichert hiermit, dass Sojern berechtigt ist, die im Kundenkonto vermerkte Zahlung für alle Gebühren zu belasten, und dass der Kunde für alle Gebühren verantwortlich ist, die von Nutzern oder anderen verwendeten Zahlungsmethoden (wie Bankkontoinformationen) im Zusammenhang mit einem Kauf oder einer anderen monetären Transaktion mit Sojern entstehen. Alle Gebühren sind wie im Bestellformular angegeben zahlbar und sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, im anwendbaren Bestellformular ist etwas anderes festgelegt. Sojern behält sich das Recht vor, jede erhaltene Zahlung auf offene Rechnungen, einschließlich fälliger Gebühren aus älteren Rechnungen, anzurechnen.
3.2 Streitigkeiten. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Sojern, ohne auf andere verfügbare Rechte oder Rechtsmittel zu verzichten oder diese zu beeinträchtigen: i) den geringeren Betrag von 1,5 % pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnen, ii) die entsprechenden Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Gebühren beglichen sind, und/oder iii) gegebenenfalls alle verbleibenden Gesamtgebühren der Bestellung automatisch sofort fällig stellen. Der Kunde erstattet alle Kosten oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren), die Sojern zur Eintreibung eines fälligen und nicht ordnungsgemäß bestrittenen Betrags entstehen. Zahlt der Kunde per Zahlungskarte und wird die Zahlungskarte für eine Rate abgelehnt, kann Sojern fünf (5) Tage nach der erfolglosen Abbuchung die Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Zahlung beglichen ist. Wird vom Kunden eine Bestellnummer für die Begleichung einer Rechnung benötigt, muss der Kunde diese Nummer per E-Mail an accounting.billing@sojern.com innerhalb von drei (3) Tagen nach Ausführung eines Bestellformulars mitteilen. Die Nichtbereitstellung einer Bestellnummer entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren.
3.3 Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit seinem Bestellformular oder seiner Leistungsbeschreibung verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Verbrauchs- und andere ähnliche Steuern oder Abgaben („Steuern“). Sollte eine Zahlung für Sojern-Dienste einer Quellensteuer durch eine Regierung unterliegen, erstattet der Kunde Sojern diese Quellensteuer. Ist der Kunde aus irgendeinem Grund von Steuern befreit, befreit Sojern den Kunden von diesen Steuern für die Zukunft, sobald der Kunde Sojern eine ordnungsgemäß ausgeführte und datierte gültige Befreiungsbescheinigung vorlegt und die Finanzabteilung von Sojern diese Befreiungsbescheinigung genehmigt hat. Sollte eine Steuerbehörde aus irgendeinem Grund feststellen, dass der Kunde nicht von solchen befreiten Steuern befreit ist und Sojern diese Steuern auferlegen, erklärt sich der Kunde bereit, Sojern diese Steuern zuzüglich etwaiger anfallender Zinsen oder Strafen unverzüglich zu zahlen.
4.1 Agentur. Ist der Kunde eine Agentur oder eine Verwaltungsgesellschaft, die eine Vereinbarung im Namen eines vertretenen Hotels unterzeichnet, das in dieser Vereinbarung genannt wird, so sichert der Kunde zu und gewährleistet: (i) dass er berechtigt ist, die entsprechenden Vereinbarungen im Namen des vertretenen Hotels zu unterzeichnen; und (ii) der Kunde die Haftung für alle gemäß den entsprechenden Vereinbarungen ausgestellten Rechnungen übernimmt, falls das vertretene Hotel diese Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt; iii) er im Namen des vertretenen Hotels diesen Bedingungen zustimmt; iv) dass alle Handlungen, die die Agentur im Namen ihrer vertretenen Hotels im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste vornimmt, in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erfolgen. Hat die Agentur ein vertretenes Hotel nicht an diese Bedingungen gebunden, bleibt die Agentur für die Erfüllung der Verpflichtungen des vertretenen Hotels haftbar. Die Agentur hat Sojern unverzüglich zu benachrichtigen, sollte die Beziehung zwischen der Agentur und dem vertretenen Hotel in einer Weise beendet werden, die sich auf die Vereinbarung auswirkt.
4.2 Verbundene Immobilie. Ist der Kunde eine Hotelmarke und möchte auf das Kundenkonto seiner verbundenen Immobilie bei Sojern zugreifen, so sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er alle entsprechenden Zustimmungen und Berechtigungen für den Zugriff auf dieses Kundenkonto durch seine Beziehung zur verbundenen Immobilie besitzt und Sojern gegenüber für alle Schäden, die sich aus diesem Zugriff ergeben, voll haftbar bleibt. Der Kunde als Marke kann der verbundenen Immobilie gestatten, diese Bedingungen für die Sojern-Dienste zu übernehmen.
4.3 Verbundene Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen eines Kunden kann die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzen. Der Kunde bleibt jedoch für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste durch jedes verbundene Unternehmen während ihrer Bestellungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der für dieses verbundene Unternehmen geltenden Vertragsbedingungen, selbst wenn diese Kontrolle nicht mehr aufrechterhalten wird. Ansprüche eines verbundenen Unternehmens, das die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzt, dürfen nur vom Kunden (der Muttergesellschaft) gegen Sojern geltend gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Sojern die Bereitstellung der Sojern-Dienste für jedes verbundene Unternehmen verweigern, das nach Sojerns angemessenem geschäftlichen Ermessen eine Hintergrundprüfung oder eine Finanzhistorie-Prüfung nicht besteht.
4.4 Beta-Produkte. Sojern kann von Zeit zu Zeit das Recht zur Nutzung bestimmter experimenteller Funktionen oder Produkte („Beta-Produkte“) anbieten. Alle Beta-Produkte werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne jegliche Zusicherungen, Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Obligationen jeglicher Art und können von Sojern jederzeit beendet werden. Die Nutzung von Beta-Produkten durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
5.1 Geistiges Eigentum. Sojern ist der alleinige Eigentümer oder autorisierte Lizenznehmer aller Rechte an geistigem Eigentum an der Sojern-Technologie, den Sojern-Diensten und den von Sojern erstellten Inhalten sowie an allen Änderungen, Ableitungen, Korrekturen, Entwicklungen, Verbesserungen, Aktualisierungen und sonstigen Modifikationen, die Sojern durch die Nutzung der Sojern-Technologie oder der Sojern-Dienste durch den Kunden vornimmt. Vorbehaltlich der Vereinbarung und nur während der Laufzeit gewährt Sojern dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Sojern-Dienste und der von Sojern erstellten Inhalte ausschließlich für seine Geschäftszwecke.
5.2 Einschränkungen. Der Kunde darf weder selbst noch Dritten gestatten, Folgendes zu tun: i) die Sojern-Dienste oder -Technologie, den zugrunde liegenden Quellcode oder die Dokumentation in irgendeiner Weise zu ändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anpassung, Übersetzung oder Lokalisierung; ii) die Rechte an den Sojern-Diensten, der Technologie oder der Dokumentation zu vermieten, zu verpachten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu belasten, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder anderweitig zu übertragen, einschließlich für Timesharing oder als Servicebüro; iii) die Sojern-Dienste, die Technologie oder die Dokumentation zu portieren, rückwärts zu kompilieren, rückwärts zu assemblieren, zurückzuentwickeln (reverse engineer), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode davon zu entdecken; (iv) Teile der Sojern-Dienste oder -Technologie zu kopieren, zu verbreiten, zu verlinken, einzubetten (frame), zu spiegeln oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, außer einem Drittanbieter, der diese nur zur Unterstützung der internen Zwecke des Kunden nutzen darf; (v) Logos, Marken, Links, Urheberrechts- oder andere Hinweise, Legenden oder Kennzeichnungen von den Sojern-Diensten oder der Dokumentation zu entfernen oder zu ändern; (vi) zu versuchen, die Sicherheits-, Betriebs-, Nutzungsgrenzen- oder Zugriffssteuerungstechnologie der Sojern-Dienste zu umgehen oder zu manipulieren; (vii) zu versuchen, auf die Konten oder Daten anderer Kunden zuzugreifen; (viii) die Sojern-Dienste für Benchmarking-Zwecke oder anderweitig zur Analyse ihrer Funktionsweise und Merkmale für Wettbewerbszwecke oder in einer Weise zu nutzen, die ungewöhnliche Anforderungen an die Sojern-Dienste außerhalb der normalen Funktionen und Operationen stellt; (ix) die Sojern-Dienste durch Personen zu nutzen oder deren Nutzung zuzulassen, die sich in einem von den USA embargierten Land oder Gebiet befinden, unter dessen Kontrolle stehen oder Staatsangehörige oder Einwohner davon sind, oder durch einen nach Exportkontrollgesetzen verbotenen Endnutzer; (x) die Sojern-Dienste in einer Weise zu nutzen, die die Nutzung oder den Genuss durch andere beeinträchtigt, einschließlich der Nutzung der Sojern-Dienste zum Erstellen, Verwenden, Senden, Speichern oder Ausführen von Viren oder anderem schädlichen Computercode, Dateien, Skripten, Agenten oder anderen Programmen oder durch Umgehung oder Offenlegung der Benutzerauthentifizierung oder Sicherheit der Sojern-Dienste oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos; oder (xi) die Sojern-Dienste oder die Dokumentation in einer Weise zu nutzen, die: 1. gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich derer, die sich auf Vertrag, geistiges Eigentum, Datenschutz oder Öffentlichkeit beziehen; 2. oder die gegen die Sojern-Richtlinien verstößt, die hierin enthalten und zu finden sind hier; 3. oder die die Speicherung oder Übertragung von verleumderischem, unerlaubtem oder anderweitig rechtswidrigem Material bewirkt oder erleichtert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Material, das belästigend, bedrohend oder obszön ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Sojern im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine der Einschränkungen in diesem Abschnitt 5 das Recht, nach Benachrichtigung die Sojern-Dienste unverzüglich auszusetzen, bis dieser Verstoß behoben ist.
5.3 Geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer seiner eigenen Rechte an geistigem Eigentum.
Soweit zutreffend, gewährt der Kunde Sojern und den Sojern-Tochtergesellschaften hiermit eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, vollständig bezahlte, übertragbare Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung von Kopien, Modifikation, öffentlichen Aufführung und öffentlichen Darstellung sowie zur anderweitigen Verwertung von Kunden-Werbeinhalten und, falls zutreffend, anderen Sojern zur Verfügung gestellten Kundenmaterialien: (i) soweit dies zur Bereitstellung oder Unterstützung der Sojern-Dienste erforderlich ist, einschließlich durch oder über Sojern-Tochtergesellschaften, die diese Bereitstellung unterstützen; (ii) zur Auslieferung der Kunden-Werbeinhalte in Sojern-Netzwerken; (iii) zur Erstellung benutzerdefinierter Zielgruppen; und (iv) zur Erstellung von Werbeanzeigen, E-Mails und anderen Nachrichten für den Kunden und das Geschäft des Kunden, die in Sojern-Netzwerken, über E-Mail-Marketingkampagnen, SMS, WhatsApp und andere Messaging-Plattformen, Push-Benachrichtigungen und andere Kommunikationskanäle ausgeliefert werden sollen. („Sojern-Created Content“). Der Kunde stimmt zu, dass Sojern die Kunden-Werbeinhalte und den Namen, die Marken und/oder Logos des Kunden verwenden darf: (i) auf der Website von Sojern; (ii) in Mitteilungen über seine Geschäftspartner, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Webinare, Pitch Decks, Mitteilungen an die Presse ohne vorherige Zustimmung.
5.4 Außer wie ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, erwirbt keine Partei Rechte, Titel, Besitz, Kontrolle oder Interesse an Rechten an geistigem Eigentum, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.
5.5 Datenschutz. Verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten im Rahmen der Sojern-Dienste, erklären sie sich damit einverstanden, ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, -vorschriften und branchenüblichen Selbstregulierungsgrundsätzen nachzukommen. Der Kunde wird seine Endnutzer und andere betroffene Personen über die Erhebung, Nutzung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten informieren und alle erforderlichen Zustimmungen einholen, einschließlich der Erhebung, Nutzung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten durch Sojern, wenn diese Daten direkt von den digitalen Assets des Kunden erhoben werden. Personenbezogene Daten werden gemäß der Sojern-Datenschutzrichtlinie behandelt, die unter https://www.sojern.com/privacy/privacy-policy, und Sojern wird administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten aufrechterhalten. Soweit nach den einschlägigen Datenschutzgesetzen anwendbar, beziehen diese Bedingungen das Sojern-Datenverarbeitungs-Addendum („Sojern DPA“) ein, das unter https://www.sojern.com/partner-dpa/na-en, und der Kunde ist ein Datenverantwortlicher und Sojern ein Datenverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten. Wenn Sojern, soweit nach den einschlägigen Datenschutzgesetzen anwendbar, nicht als „Verarbeiter“ oder „Dienstleister“ agieren kann, handelt es als „Unternehmen“, „Verantwortlicher“ oder einen gleichwertigen Begriff.
Der Kunde kann Sojern oder einen Drittanbieter ermächtigen (und diese Bedingungen können als Ermächtigung dienen), die Sojern-Technologie auf von Drittanbietern bestimmten Website(s), Buchungsmaschinen, Software, Plattformen einzufügen oder zu implementieren oder Dienste von Drittanbietern im Namen des Kunden zu beschaffen. Sojern übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus der Einhaltung der Kundenermächtigung ergibt. Sojern macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Eignung, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten von Drittanbietern, deren Implementierung der Sojern-Technologie der Kunde genehmigt hat. Die Korrespondenz oder Geschäftsbeziehungen des Kunden mit einem Drittanbieter und alle anderen Bedingungen, Konditionen, Garantien oder Zusicherungen, die mit solchen Geschäften verbunden sind, bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Drittanbieter. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Bedingungen. Für den Fall, dass der Kunde sich entscheidet, Dienste von Drittanbietern mit den Sojern-Diensten so zu integrieren oder zusammenarbeiten zu lassen, dass ein Austausch oder Zugriff auf Kundendaten mit solchen Diensten von Drittanbietern oder Drittanbietern von Diensten erforderlich ist, gewährt der Kunde Sojern: (a) die Erlaubnis, den Diensten von Drittanbietern und dem Drittanbieter von Diensten den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Dienste von Drittanbietern durch den Kunden zu gestatten, soweit dies angemessen und notwendig ist, um die Zusammenarbeit dieser Dienste von Drittanbietern mit den Sojern-Diensten zu ermöglichen, und ist für alle mit diesem Zugriff verbundenen Gebühren voll verantwortlich; (b) bestätigt, dass jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und Diensten von Drittanbietern ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter von Diensten stattfindet und den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters von Diensten unterliegt, die die Nutzung und Bereitstellung solcher Dienste von Drittanbietern regeln; und (c) stimmt zu, dass Sojern nicht für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten verantwortlich ist, die daraus resultieren.
7.1 Kunde. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass: (i) er alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und anderer Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie US-Exportgesetze und -vorschriften; (ii) er alle notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen für den Zugriff auf: (a) die bestimmte(n) Website(s) und (b) die Kundenmaterialien und alle anderen Inhalte, die der Kunde Sojern zur Verfügung stellt, besitzt. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass die Kundenmaterialien (i) keine Rechte Dritter, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte, verletzen, missbrauchen oder sich aneignen und dies auch in Zukunft nicht tun werden; und (ii) den Werberichtlinien von Sojern entsprechen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Kundenmaterialien und die Mittel, mit denen der Kunde die Kundenmaterialien erworben hat.
7.2 Sojern. Sojern versichert und gewährleistet, dass es alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und anderer Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie US-Exportgesetze und -vorschriften.
7.3 Sojern Professionelle Dienstleistungen. Sojern gewährleistet, dass die professionellen Dienstleistungen kompetent und fachgerecht gemäß den anerkannten Branchenpraktiken und den hierin enthaltenen Bedingungen erbracht werden. Wenn der Kunde Sojern jedoch keinen rechtzeitigen Zugang zu den Kundenmaterialien gewährt, entfällt die Leistungspflicht von Sojern, bis der Zugang gewährt wird. Das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung besteht darin, Sojern innerhalb von dreißig (30) Tagen nach den nicht konformen professionellen Dienstleistungen schriftlich zu benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung wird Sojern nach eigener Wahl entweder wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die professionellen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Gewährleistungsanforderungen erneut auszuführen, oder die betroffenen professionellen Dienstleistungen beenden und dem Kunden den anteiligen Betrag der Gebühren für die nicht erbrachten und nicht konformen professionellen Dienstleistungen erstatten. Dieser Abschnitt legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung von Sojern im Zusammenhang mit der Erbringung professioneller Dienstleistungen fest.
7.3 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE IN DER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND: A) KEINE DER PARTEIEN GIBT IRGENDEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH AUFGRUND VON RECHTSVORSCHRIFTEN, HINSICHTLICH IRGENDEINER ANGELEGENHEIT; UND B) JEDE PARTEI LEHNT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE RECHTSMÄNGELFREIHEIT. Darüber hinaus gibt es keine Garantie, dass die Sojern-Dienste zu Klicks, Leads oder tatsächlichen Akquisitionen führen werden.
8.1 Definition vertraulicher Informationen. Jede Partei stimmt zu, dass alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder in einer Weise offengelegt werden, dass eine vernünftige Person die Vertraulichkeit der von einer Partei offengelegten Informationen verstehen würde („Offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei („Empfangende Partei“) im Rahmen einer Vereinbarung sind das vertrauliche Eigentum der offenlegenden Partei und ihrer Lizenzgeber („Vertrauliche Informationen“). Die empfangende Partei ist gemäß diesem Abschnitt 8 nicht verpflichtet in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten öffentlich zugänglich sind oder geworden sind; (ii) von einem Dritten rechtmäßig im Besitz solcher Informationen erhalten wurden und die empfangende Partei keine Kenntnis von Offenlegungsbeschränkungen für diesen Dritten zur Offenlegung solcher Informationen hat; (iii) von der offenlegenden Partei ohne Offenlegungsbeschränkung an einen Dritten weitergegeben wurden; (iv) sich vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung im Besitz der empfangenden Partei befanden; oder (v) von Mitarbeitern oder Beratern der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf solche vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
8.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, wird die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder offenlegen (außer im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung). Die empfangende Partei hat bei der Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet (jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt). Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Berater und Beauftragten weitergeben, und, wenn Sojern die empfangende Partei ist, an Sojern-Tochtergesellschaften, wie in Abschnitt 2.3 gestattet, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung vernünftigerweise kennen müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Berater und Beauftragten (und gegebenenfalls Sojern-Tochtergesellschaften) an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die im Wesentlichen den Pflichten in diesem Abschnitt entsprechen. Die empfangende Partei haftet für jede Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter, Berater und Beauftragten unter Verstoß gegen diesen Abschnitt.
8.3 Erzwingbare Offenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich oder behördlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet angemessene Unterstützung, auf Kosten der offenlegenden Partei, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Die empfangende Partei hat jede Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt auf das Maß zu beschränken, das zur Einhaltung der entsprechenden Anforderung der staatlichen Stelle unbedingt erforderlich ist. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt berührt nicht die vertrauliche Behandlung dieser offengelegten vertraulichen Informationen.
8.4 Rechtsbehelfe. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt zu einem unmittelbaren und irreparablen Schaden für die offenlegende Partei führen kann, der durch Geldschäden allein möglicherweise nicht ausreichend kompensiert werden kann. Daher ist die offenlegende Partei im Falle eines solchen Verstoßes berechtigt, einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine einstweilige Verfügung, eine vorläufige Unterlassungsverfügung oder eine dauerhafte Unterlassungsverfügung ohne Hinterlegung einer Bürgschaft oder anderer Sicherheiten.
9.1 Kunde. Der Kunde wird Sojern sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Gebühren, Beschwerden, Verfahren, Schäden (direkt oder indirekt), Verlusten, Haftungen, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) („Ansprüche“) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die aufgrund von, aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang stehen mit: (i) einem Verstoß des Kunden gegen eine Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen); (ii) den vom Kunden an Sojern bereitgestellten Kunden-Werbeinhalten oder Kundenmaterialien; oder (iii) Anweisungen des Kunden an Sojern oder einen Dritten zur Implementierung der Sojern-Technologie auf bestimmten Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten.
9.2 Sojern. Sojern wird den Kunden sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen freistellen, verteidigen und schadlos halten, die aufgrund von, aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang stehen mit einem Drittanspruch, dass i) die Sojern-Technologie Rechte Dritter, einschließlich Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen geistigen Eigentums- oder Schutzrechten, verletzt oder missbraucht; oder ii) Sojerns grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten im Rahmen einer Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden ist Sojern nicht verantwortlich für Ansprüche, die auf der Kombination der Sojern-Technologie durch den Kunden oder dessen Benutzer mit von Dritten bereitgestellten Waren und Dienstleistungen, der Einhaltung von Spezifikationen, Designs oder Anweisungen des Kunden oder der Änderung der Sojern-Technologie durch den Kunden, die nicht in der Dokumentation beschrieben oder anderweitig von Sojern autorisiert ist, beruhen. Sollte ein Teil der Sojern-Technologie einem Anspruch unterliegen, hat Sojern die Möglichkeit, auf eigene Kosten: i) diese Technologie so zu modifizieren, dass sie keine Rechte verletzt, oder ii) das Recht zur weiteren Nutzung der Technologie zu erwerben. Sind diese Optionen nicht möglich, erstattet Sojern dem Kunden anteilig alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verletzende Sojern-Technologie, die Sojern im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat und die dem ungenutzten Teil der Laufzeit (Bestellung) entsprechen. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden für jede tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechten Dritter an geistigem Eigentum durch Sojern gemäß diesen Bedingungen.
9.3 Verfahren. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in diesem Abschnitt erfordern: a) dass die freigestellte Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert und angemessene Zusammenarbeit und Informationen in diesem Zusammenhang bereitstellt, und b) dass die freistellende Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis zur Verteidigung, Beilegung oder Kompromissfindung in Bezug auf einen solchen Anspruch hat, jedoch keine Beilegung ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei (die nicht unangemessen verzögert werden darf) vornehmen darf. Die freistellende Partei wird die freigestellten Parteien entschädigen für: i) alle Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren, die endgültig gegen eine von ihnen in Bezug auf einen Anspruch zugesprochen werden; ii) alle Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren); und iii) alle Beträge, die die freistellende Partei zugestimmt hat, an Dritte zur Beilegung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt zu zahlen.
Sofern gesetzlich nicht verboten, haften Sojern oder seine verbundenen Unternehmen in keinem Fall gegenüber dem Kunden oder Dritten für besondere, indirekte, zufällige, strafende, beispielhafte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit: (i) der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Sojern-Dienste; (ii) Inhalten, die über die Sojern-Dienste verfügbar gemacht werden; oder (iii) im Zusammenhang mit einer Vereinbarung, die diese Bedingungen einschließt, unabhängig von der Klageform, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, selbst wenn Sojern auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder sich dessen bewusst ist. Sollte Sojern für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit einer Vereinbarung ergeben, so übersteigt die Haftung von Sojern für solche Schäden oder Verluste in keinem Fall den Betrag, den der Kunde für die Bereitstellung der Sojern-Dienste in den sechs (6) Monaten unmittelbar vor dem Datum des Anspruchs gezahlt hat, oder eintausend (1.000) US-Dollar, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Rechtsordnungen, die die in diesen Bedingungen festgelegte Haftungsbeschränkung nicht zulassen, ist die Haftung von Sojern im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
11.1 Sojern behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem die geänderten Bedingungen auf der Sojern-Website zur Verfügung gestellt werden, wobei das Überarbeitungsdatum im Titel angegeben ist. Ungeachtet des Vorstehenden wird Sojern wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um wesentliche Änderungen dieser Bedingungen mitzuteilen, wenn solche Änderungen durch Veröffentlichung einer Mitteilung innerhalb der aktualisierten Bedingungen oder innerhalb des Kundenkontos (nach alleinigem Ermessen von Sojern) in Kraft treten. Die fortgesetzte Nutzung der Sojern-Dienste durch den Kunden gilt als Annahme dieser geänderten Bedingungen. Sollte eine Änderung für den Kunden unannehmbar sein, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, alle Vereinbarungen, die diese Bedingungen enthalten, zu kündigen. Alle ausgehandelten Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich und gegengezeichnet festgehalten werden.
11.2 Bestellformular. Sofern hierin nicht anders angegeben, können Bestellformulare nur geändert werden: (i) durch vom Kunden initiierte Änderungen im Kundenkonto (sofern zutreffend); oder (ii) durch eine gegengezeichnete Änderung oder ein neues Bestellformular, (iii) oder durch Dokumente, die die Zustimmung zu neuen Bedingungen zwischen den Parteien bestätigen.
Diese Bedingungen treten in Kraft, sobald der Kunde die Bedingungen akzeptiert oder unterzeichnet, und bleiben für die Dauer aller Bestellformulare und/oder Leistungsbeschreibungen (SOWs), in die sie integriert sind („Laufzeit“), in Kraft. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, kann jede Partei solche(n) Vertrag/Verträge mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen wesentlich verletzt und es versäumt, dies innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine solche wesentliche Verletzung zu beheben. Die Parteien stimmen zu, dass die Abschnitte über Zahlungsverpflichtungen, Datenschutz, vertrauliche Informationen, Zusicherungen und Gewährleistungen, Freistellung, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und die allgemeinen Bedingungen auch nach Ablauf oder Kündigung in Kraft bleiben. Unmittelbar nach Beendigung aus irgendeinem Grund, i) wird der Zugang des Kunden zum Sojern-Dienst beendet und der Kunde wird unverzüglich jede Nutzung der vertraulichen Informationen von Sojern einstellen, ii) wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Beendigung, alle vor der Beendigung fälligen Gebühren vollständig bezahlen.
Für den Fall, dass der Kunde an einem Verkauf, einer Fusion, einer Übertragung oder einer Konsolidierung seiner Vermögenswerte beteiligt ist (zusammenfassend als „Kontrollwechsel“ bezeichnet), sind alle Vereinbarungen (einschließlich dieser Bedingungen und aller Zahlungsverpflichtungen) nach Abschluss einer solchen Transaktion für den jeweiligen Käufer, Nachfolger, Übernehmer oder Abtretungsempfänger des Kunden (den „neuen Eigentümer“) bindend. Sojern kann die Vereinbarungen frei abtreten. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, Sojern mindestens fünfzehn (15) Tage vor Abschluss eines Kontrollwechsels zu benachrichtigen, wobei diese schriftliche Mitteilung die Kontaktinformationen des neuen Eigentümers enthalten muss. Sollte der Kunde Sojern den Kontrollwechsel nicht mitteilen, behält sich Sojern das Recht vor, dem Kunden die vor dem Kontrollwechsel entstandenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
Sojern und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner. Es besteht keine Joint-Venture-, Partnerschafts-, Agentur- oder Treuhandbeziehung zwischen den Parteien, und die Parteien beabsichtigen nicht, eine solche Beziehung durch die Ausführung von Vereinbarungen zu schaffen.
LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH, DA ER DIE PARTEIEN VERPFLICHTET, IHRE STREITIGKEITEN DURCH EIN SCHIEDSVERFAHREN BEIZULEGEN UND DIE ART UND WEISE BESCHRÄNKT, IN DER EINE PARTEI RECHTSMITTEL GEGEN DIE ANDERE PARTEI EINLEGEN KANN. Bei Streitigkeiten mit Sojern erklärt sich der Kunde damit einverstanden, sich zunächst an legal@sojernlegal.com zu wenden und zu versuchen, die Streitigkeit mit Sojern beizulegen. Sollten die Parteien in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sie eine Streitigkeit nach dreißig (30) Tagen nicht beilegen konnten, wird jede Kontroverse oder Forderung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung durch ein verbindliches Schiedsverfahren in der Stadt San Francisco, Kalifornien, durch JAMS, Inc. („JAMS“) gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Optional Expedited Arbitration Procedures von JAMS beigelegt. JAMS kann unter www.jamsadr.comkontaktiert werden. Jeder Schiedsspruch in Bezug auf eine von Sojern, Inc. unterzeichnete Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des Staates Kalifornien ausgelegt, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen. Jeder ergangene Schiedsspruch ist endgültig, bindend und abschließend. Ein Urteil über den ergangenen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Es wird vereinbart, dass die unterlegene Partei in einem solchen Verfahren der obsiegenden Partei alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten, angemessene Anwaltsgebühren und Auslagen, die der obsiegenden Partei entstanden sind, erstattet. In Bezug auf alle von Sojern Limited unterzeichneten Vereinbarungen werden diese gemäß den Gesetzen von England und Wales ausgelegt, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen. In Bezug auf alle von Sojern Intl Limited unterzeichneten Vereinbarungen werden diese gemäß den Gesetzen der Republik Irland ausgelegt, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen. Ungeachtet dessen kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht, in dem die andere Partei ihren Wohnsitz oder Hauptgeschäftssitz hat, eine einstweilige Verfügung oder andere billigkeitsrechtliche Maßnahmen beantragen, um die geistigen Eigentumsrechte dieser Partei zu schützen oder durchzusetzen.
The Agreement(s) executed between Sojern and Customer constitute(s) the complete and exclusive agreement(s) between Sojern and Customer with respect to the subject matter hereof, superseding and replacing any and all prior and contemporaneous agreements, communications, and understandings (both written and oral) regarding such subject matter. If any provision of an Agreement (including these Terms) is deemed invalid or for any reason unenforceable, then that provision will be limited or eliminated to the minimum extent necessary, and the remaining provisions will remain in full force and effect. If either Party chooses not to enforce strict performance of any right or provision under an Agreement (including these Terms), this will not be construed as a waiver of such right or provision. The Parties acknowledge and agree that notices in electronic format (e.g. e-mail or PDF) are an acceptable means of notice under these Terms.
Unless otherwise defined in this Service Schedule for the Media Services, capitalized terms will have the meaning given to them in the Agreement. Specific terms described below will only be applicable if Media Services are purchased.
“Commission Campaigns” means the campaigns utilizing the Sojern Service that allows properties to pay a percentage of the booking value for Sojern-Driven Bookings, under a reconcilable booking model and/or gross booking model as applicable.
“Email Services” means Sojern managing Customer’s email marketing campaigns to drive Sojern-Driven Bookings.
“Metasearch Services” means metasearch marketing services provided by Sojern.
“Programmatic Services” means Sojern’s suite of programmatic display advertising services, which may include, without limitation, display, video and native advertising across multiple platforms.
“SEM Services” means search engine marketing services provided by Sojern.
“Social Media Services” means Sojern managing Customer’s Meta advertising (or other applicable social channels) campaigns through Sojern’s Meta Business Manager Account, with Customer allowing Sojern to purchase media and ad inventory on its behalf, and Sojern paying media costs associated with use of the Meta Services.
“Sojern-Driven Bookings” means bookings initiated by Customer customers via Customer’s designated website(s) or booking engines which can be attributed to the Sojern Services.
2.1 Customer will provide Sojern with the Customer Ad Content or access to Customer Ad Content, and if applicable, other Customer Materials reasonably requested by Sojern, in order to enable Sojern to perform its duties under applicable Agreement(s). All Customer Ad Content provided by Customer shall adhere to Sojern’s Policies. Sojern reserves the right, in its sole discretion, to reject or remove any Customer Ad Content from the Sojern Network at any time. Sojern will use commercially reasonable efforts to obtain Customer’s approval of Sojern-Created Content prior to distribution on the Sojern Network; provided, however, failure by Customer to expressly reject Sojern-Created Content (and non-material variations thereof), will constitute approval by Customer. Customer agrees that Sojern may, in its sole discretion: (i) edit Customer Ad Content provided by Customer with respect to Customer Ad Content size and format; and (ii) test performance of variations of Customer Ad Content (e.g. exterior images vs. room images) to optimize performance of the Media Services.
3.1 Sojern reserves the right to limit, in its sole discretion, the provision and quantity of any feature or part of the Media Services to any person, entity or geographic area. Sojern also reserves the right to modify, amend, suspend, interrupt or terminate the Sojern Technology or the Sojern Network or any part thereof, at any time and for any reason, with or without notice to Customer and without liability to Customer or any third party.
3.2 Sojern will use commercially reasonable efforts to ensure that: (i) the Sojern Network does not include websites that are of a pornographic, defamatory, obscene or illegal nature, and (ii) where requested by Customer, the Sojern Created Content does not appear adjacent to Customer competitors, but because Sojern does not own or operate the sites within the Sojern Network, Sojern gives no guarantee or warranty of any kind that the Sojern Created Content will not be displayed in such contexts. Sojern expressly disclaims any and all liability in connection therewith and Customer hereby waives any legal or equitable rights or remedies Customer may have against Sojern with respect thereto. Customer’s sole and exclusive remedy with regards to i) only is as follows:
3.3 Solely with respect to Commission Campaigns, Sojern will use best efforts to serve the Sojern Created Content on the Sojern Network; provided, however, that there is no guarantee that Sojern Created Content will be delivered. The placement of Sojern Created Content throughout the Sojern Network and priority and frequency with which the Sojern Created Content is served for Commission Campaigns will be at Sojern’s sole discretion.
4.1 SEM Services may be made available to Customer, at Customer’s express election (which, with respect to Commission Campaigns only, may be provided via e-mail or other method of consent). If Customer engages Sojern to provide SEM Services (where available), the following additional terms shall apply:
5.1 Meta Services may be made available to Customer, at Customer’s express election (which, with respect to Commission Campaigns only, may be provided via e-mail or other method of consent). If Customer engages Sojern to provide Meta Services (where available), the following additional terms shall apply:
6.1 Metasearch Services may be made available to Customer, at Customer’s express election (which, with respect to Commission Campaigns only, may be provided via e-mail or other method of consent). If Customer engages Sojern to provide Metasearch Services (where available), the following additional terms shall apply:
7.1 Email Services may be made available to Customer as a channel within Commission Campaigns, at Customer’s express election (which may be provided via e-mail or other method of consent). If Customer engages Sojern to provide Email Services (where available), the following additional terms shall apply:
8.1 With respect to Commission Campaigns, Customer will be responsible for paying Sojern for Sojern-Driven Bookings in accordance with the payment terms of the applicable Agreement(s) (the “Commission”). The applicable models of invoicing for Commission are as follows:
8.2 Invoicing for Commissions Campaigns. Sojern will invoice Customer for the final Commission. All invoices will be in the currency specified in the Order Form and, unless otherwise specified in an Order Form, exclusive of any sales, value added or similar tax, which will be payable by Customer at the time and in the manner required by law. Invoices will be sent to the contact address provided by Customer in the Customer Account on or about the tenth (10th) day of each calendar month. Any disputes regarding the accuracy of the invoice must be submitted to Sojern in writing within ninety (90) days of receipt of such invoice.
8.3 Termination. Either Party may terminate such Agreement(s) without cause upon seven (7) days’ prior written notice, which notice may be given by electronic mail.The Parties agree that the sections discussing payment obligations, privacy, Confidential Information, representations and warranties, indemnification, disclaimers, limitations of liability and the general terms will survive expiration or termination. Immediately upon termination for any reason, i) Customer’s access to the Sojern Service will be terminated and Customer will promptly cease all use of Sojern’s Confidential Information, ii) Customer will promptly, but in no event later than 15 days after termination, pay in full all Fees due prior to termination.
8.4 Effect of Termination for Reconcilable Bookings. Upon termination of a Commission Campaign, Sojern will deliver an invoice to Customer reflecting the final Commission and any third party fees owed. The final Commission will include: any remaining Sojern-Driven Bookings that have not been invoiced, discounted by the cancellation rate for Customer properties under the Agreement for the prior three (3) months (thereby calculating the final Commission and with no reconciliation being performed on the final invoice). In the event that Customer has no record of Sojern-Driven Bookings or cancellations prior to termination, the invoice for the final Commission will reflect the application of the standard cancellation rate for Customer’s geographical region as determined by Sojern analytics.
8.5 Effect of Termination for Non-Reconcilable Gross Bookings. Upon termination of a Commission Campaign, Sojern will deliver an invoice to Customer reflecting the final Commission and any third party fees owed. The final Commission will include: the total gross booking amount for all Sojern-Driven Bookings made prior to termination.
Unless otherwise defined in this Service Schedule for the Guest Experience Platform (“GEP”), capitalized terms will have the meaning given to them in the Agreement. Specific terms described below will only be applicable if Guest Experience Platform are purchased.
1. Definitions
“End User Information” means the names, email addresses, telephone numbers, and other required personal data of Customers or their end clients and visitors (collectively “End Users”) who have consented to provide such information and receive such messages from the Guest Experience Solutions.
2. Additional Usage Terms & Customer Responsibilities. The Guest Experience Platform must be configured in accordance with the Documentation in order for the Services to function properly. Customer agrees that Sojern will provide messaging, customer relationship management, and other functionality to End User who have consented to Customer to receive such messages and provide their End User Information. Customer will need to designate Users authorized to maintain the Sojern Platform, configure, access reports, insights from the Guest Experience Platform, subject to usage limits and restrictions herein and as specified in the Order Form or Sojern’s website, such as limits on the number of messages, rooms, or properties (“Usage Limits''). Customer will be charged the applicable Fees for any use in excess of the Usage Limits, and may add additional licenses throughout the Term as needed through an amendment, subject to paying applicable additional Fees. Access to Guest Experience Platform cannot be shared by Users, (but may be reassigned to a new User replacing a person who no longer requires access to GEP) and are licensed based on a per room or property model. Customer’s use of the Guest Experience Platform may be suspended at any time if Customer breaches any terms of the Agreement, including without limitation failing to timely pay Fees due. The Guest Experience Platform may be subject to other limitations as set forth in the Documentation, including, but not limited to, limits on disk storage space, the rate of incoming email requests, the number of inbound calls permitted to the API within a specified period of time, bounce rates, spam-complaint rates, the number of outbound calls made to a Customer’s API within a specified period of time, the number of messages the GEP will send to the End User within a specified period of time, or other deliverability metrics exceeding industry-accepted thresholds. Customer acknowledged that exceeding these other limitations may cause GEP to malfunction, may accrue additional Fees, or may result in immediate suspension of Customer’s email campaigns or access the Guest Experience Platform until compliance has occurred.
3. GEP Orders and Payment. Except as set forth in the applicable Order Form, Customer will pay all Fees associated with an Order Form in accordance with the following: (a) Fees are invoiced in advance for annual, pre-paid plans; (b) the first invoice will coincide with the Subscription Start Date (as defined in the Order Form); (c) payment will be due within fifteen (15) days from the date of the invoice. A fully executed order is non-cancellable and nonrefundable except as provided in this Agreement, and the Term as set forth in the Order Form is a continuous and non-divisible commitment for the entire duration of the Term.
4. Usage of End User Information. Customer will retain all right, title and interest in End User Information and all Intellectual Property Rights therein. Nothing in this Agreement will confer to Sojern any right of ownership or interest in the End User Information, other than the limited license set forth herein. Sojern may collect, store, and use the End User Information in an aggregated, de-identified manner as provided for under Section 2.3 of the Terms, and in accordance with the GEP Privacy Policy found at https://www.sojern.com/privacy/gep-privacy-policy. Customer and Sojern agree that the processing of any personal data under the Guest Experience Platform shall be carried out in accordance with the provisions of the DPA, set forth here as Exhibit B.
5. Warranty Related to Messaging Use. The Guest Experience Platform allows Customers the ability to send and receive SMS, email, WhatsApp, and other types of messages (collectively, "Messaging", and each channel a "Messaging Channel"). Customer represents and warrants that, with respect to each Messaging Channel used through the Guest Experience Platform
6. Support, & Service Warranty
6.1 Sojern shall provide support for the Guest Experience Platform in accordance with the applicable plan selected by Customer under the Order Form.
6.2 Sojern warrants that the Guest Experience Platform will perform in accordance with the Service Level Agreement (SLA) set forth here as Exhibit A, however, that the sole remedy for breach of this warranty or failure of the Services to perform shall be set forth in the SLA.
7. Term, Renewal & Termination for GEP. The Order Form will state the Term for the Guest Experience Platform ordered. If none is stated, the Term is one (1) year from the effective date of the Order. At the end of each Term, the associated order shall automatically renew for an additional annual term at the prices communicated to the Customer at least sixty (60) days prior to the end of that Term (or the same prices as the prior Term if no new prices are provided), unless Customer provides a notice of non-renewal by sending an email to the customer GEP representative at least thirty days (30) before the renewal date. Sojern will send the renewal notice to the contact email listed on the Customer Account unless Sojern is notified of another. Customer’s payment card number on file will be charged for the GEP renewal term in accordance with the terms set forth in the Agreement.
This GEP Level Agreement (“SLA”) applies to your use of the Guest Experience Platform and is governed by the Guest Experience Platform Terms of Service (the “Agreement”).
Except where we specifically state something different in this SLA, this SLA is subject to the terms of the Agreement, and you can look to the Agreement to define capitalized terms. Sojern, Inc.reserves the right to change the terms of this SLA in accordance with the Agreement.
DIESER DATENVERARBEITUNGSNACHTRAG („DPA“) wird mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des Nachtrags geschlossen zwischen: (1) Sojern, Inc. („Sojern“); und (2) der juristischen Person oder sonstigen Person, die Vertragspartei der Vereinbarung (wie unten definiert) ist, in die dieser DPA aufgenommen wird und einen Bestandteil davon bildet („Kunde“), zusammen die „Parteien“ und jede eine „Partei“.
1. AUSLEGUNG
1.1 In diesem DPA haben die folgenden Begriffe die in diesem Abschnitt 1 festgelegten Bedeutungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben;
1.2 Sofern in diesem DPA nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe in diesem DPA die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen ist.
2. GELTUNGSBEREICH DIESES DATENVERARBEITUNGSNACHTRAGS
2.1 Dieser DPA gilt für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung.
2.2 Anhang 2 (Europäischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur dann und insoweit, als die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung der DSGVO unterliegt.
2.3 Anhang 3 (Kalifornischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur dann und insoweit, als die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung dem CCPA unterliegt und der Kunde ein „Unternehmen“ (im Sinne des CCPA) ist.
3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
3.1 Sojern verarbeitet personenbezogene Kundendaten nicht anders als nach Anweisung des Kunden oder soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
3.2 Der Kunde weist Sojern an, personenbezogene Kundendaten zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden gemäß und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung erforderlich ist.
3.3 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern (einschließlich der jeweiligen Rollen der Parteien in Bezug auf diese Verarbeitung) wie in Anhang 1 (Einzelheiten der Datenverarbeitung) zu diesem DPA beschrieben sind.
4. SOJERN PERSONAL
Sojern ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Sojern-Mitarbeiter zu überprüfen, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, und schließt schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Sojern-Mitarbeitern ab, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten und keiner beruflichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
5. SICHERHEIT
5.1 Sojern implementiert und unterhält technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, die darauf abzielen, personenbezogene Kundendaten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, wie in Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) beschrieben (die „Sicherheitsmaßnahmen“).
5.2 Sojern kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, vorausgesetzt, die aktualisierten Maßnahmen verringern den Gesamtschutz personenbezogener Kundendaten nicht wesentlich.
6. UNTERAUFTRAGSVERARBEITUNG
6.1 Der Kunde ermächtigt Sojern generell, Unterauftragsverarbeiter gemäß diesem Abschnitt 6 zu beauftragen.
6.2 Sojern darf weiterhin die Unterauftragsverarbeiter nutzen, die Sojern bereits zum Zeitpunkt dieses DPA beauftragt hat (wie diese Unterauftragsverarbeiter, zusammen mit ihren jeweiligen Funktionen und Standorten, in der Unterauftragsverarbeiterliste in Anhang 5 (die „Unterauftragsverarbeiterliste“) aufgeführt sind).
6.3 Sojern wird den Kunden vorab schriftlich über die Beauftragung eines vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiters informieren, einschließlich angemessener Details zur Verarbeitung, die vom Unterauftragsverarbeiter durchgeführt werden soll, indem der Kunde über Änderungen der Unterauftragsverarbeiterliste per E-Mail an den in Anhang 1 (Details zur Datenverarbeitung) angegebenen Kontaktpunkt des Kunden informiert wird. Der Kunde kann einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen, indem er einen Widerspruch per E-Mail an sojernprivacy@Sojern.com mit dem Betreff „Widerspruch gegen Unterauftragsverarbeiter“, zusammen mit dem Namen eines Ansprechpartners, dem Namen des Unternehmens, dem Namen des Sojern-Produkts oder der Dienstleistung, dem Namen des Unterauftragsverarbeiters und einem gerechtfertigten Einspruchsgrund einreicht. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer Aktualisierung der Liste der Unterauftragsverarbeiter, gelten die neuen Unterauftragsverarbeiter als akzeptiert. Widerspricht der Kunde einer Änderung aus triftigen Gründen und Sojern kann diesen Widerspruch nicht beilegen, kann der Kunde die Vereinbarung und den DPA kündigen.
6.4 In Bezug auf jeden Unterauftragsverarbeiter wird Sojern einen schriftlichen Vertrag zwischen Sojern und dem Unterauftragsverarbeiter aufrechterhalten, der Bestimmungen enthält, die mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Kunden bieten, wie sie in diesem DPA (einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen) festgelegt sind.
7. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
7.1 Sojern wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, dem Kunden die Unterstützung zukommen lassen, die vernünftigerweise notwendig und technisch machbar ist, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zu unterstützen. Erhält Sojern eine Anfrage einer betroffenen Person, ist der Kunde für die Beantwortung dieser Anfrage verantwortlich.
7.2 Sojern wird:
8. VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN
Benachrichtigung bei Verletzung und Unterstützung
8.1 Sojern wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald Sojern eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten entdeckt, die personenbezogene Daten des Kunden betrifft. Sojern wird dem Kunden Informationen zur Verfügung stellen (soweit diese Informationen im Besitz und Wissen von Sojern sind und die Sicherheit der von Sojern verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht anderweitig gefährden), damit der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nachkommen kann. Die Benachrichtigung oder Reaktion von Sojern auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist nicht als Anerkennung eines Fehlers oder einer Haftung von Sojern in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten auszulegen.
8.2 Sojern wird angemessen mit dem Kunden kooperieren und die vom Kunden angewiesenen, wirtschaftlich angemessenen Schritte unternehmen, um bei der Untersuchung einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterstützen.
8.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden Benachrichtigungsgesetze und für die Erfüllung etwaiger Benachrichtigungspflichten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
Benachrichtigung an Sojern
8.4 Stellt der Kunde fest, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten einer Aufsichtsbehörde, betroffenen Personen, der Öffentlichkeit oder anderen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gemeldet werden muss, soweit eine solche Mitteilung direkt oder indirekt auf Sojern verweist oder Sojern identifiziert, und dies nach geltendem Recht zulässig ist, erklärt sich der Kunde bereit:
9. RÜCKGABE UND LÖSCHUNG
9.1 Vorbehaltlich Abschnitt 9.2 wird Sojern im Falle der Beendigung der Vereinbarung nach Wahl des Kunden alle für die Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten des Kunden löschen oder unwiderruflich anonymisieren oder alle diese personenbezogenen Daten des Kunden an den Kunden zurückgeben.
9.2 Sojern darf personenbezogene Daten des Kunden aufbewahren, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder erforderlich ist, und zwar für den Zeitraum, der nach diesem geltenden Recht erforderlich sein kann, vorausgesetzt, Sojern wird:
10. PRÜFRECHTE
10.1 Sojern wird dem Kunden auf Anfrage solche Informationen zur Verfügung stellen, die Sojern (nach billigem Ermessen) unter den gegebenen Umständen für angemessen hält, um die Einhaltung dieser DPA und der geltenden Datenschutzgesetze nachzuweisen.
10.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.3 bis 10.4 wird Sojern für den Fall, dass der Kunde (nach billigem Ermessen) in der Lage ist, dokumentarische Nachweise zu erbringen, dass die von Sojern gemäß Abschnitt 10.1 zur Verfügung gestellten Informationen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichen, um die Einhaltung dieser DPA durch Sojern nachzuweisen, Prüfungen durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Sojern zulassen und dazu beitragen.
10.3 Vor der Durchführung einer Prüfung muss der Kunde einen detaillierten Prüfungsplan vorlegen, der die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit der Prüfung ausgetauschten Informationen und aller Berichte über deren Ergebnisse oder Feststellungen vorsieht. Der vorgeschlagene Prüfungsplan muss den beabsichtigten Umfang, die Dauer und den Zeitpunkt der Prüfung beschreiben. Sojern wird mit dem Kunden kooperieren, um einen endgültigen Prüfungsplan zu vereinbaren. Nach Abschluss der Prüfung wird der Kunde die Ergebnisse der Prüfung unverzüglich mit Sojern teilen.
10.4 Wenn die in der angeforderten Prüfung zu bewertenden Kontrollen oder Maßnahmen in einem SOC 2 Typ 2, ISO, NIST oder ähnlichen Prüfungsbericht behandelt werden, der von einem qualifizierten Drittprüfer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Prüfungsanfrage des Kunden erstellt wurde („Prüfungsbericht“) und Sojern schriftlich bestätigt hat, dass es keine bekannten wesentlichen Änderungen an den geprüften und von solchen Prüfungsberichten abgedeckten Kontrollen gibt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Bereitstellung solcher Prüfungsberichte zu akzeptieren, anstatt eine Prüfung dieser Kontrollen oder Maßnahmen zu beantragen.
11. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
11.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, ohne die Verpflichtungen von Sojern gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit) einzuschränken, der Kunde allein für die Nutzung der Dienste verantwortlich ist, einschließlich
11.2 Der Kunde stellt sicher:
(i) und (ii) in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Sojern. Der Kunde stellt Sojern auf Anfrage einen Nachweis darüber zur Verfügung, dass alle erforderlichen Zustimmungen vom Kunden eingeholt wurden.
11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienst, die Sicherheitsmaßnahmen und die Verpflichtungen von Sojern im Rahmen dieser DPA ausreichen, um die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen, einschließlich der Sicherheitsverpflichtungen des Kunden gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, und ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden bieten.
11.4 Der Kunde darf Sojern keine personenbezogenen Daten des Kunden zur Verfügung stellen oder anderweitig zugänglich machen, die Folgendes enthalten:
12. HAFTUNG
Die gesamte Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei, gleich aus welchem Grund, im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser DPA und den SCCs (sofern und soweit anwendbar) wird unter keinen Umständen die Begrenzungen oder Obergrenzen für die Haftung überschreiten und unterliegt allen Ausschlüssen von Haftung und Verlust, die von den Parteien in der Vereinbarung vereinbart wurden; vorausgesetzt, dass, nichts in diesem Abschnitt 12 berührt die Haftung einer Person gegenüber betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen der SCCs zugunsten Dritter (sofern und soweit anwendbar).
13. SERVICEDATEN
13.1 Der Kunde erkennt an, dass Sojern Servicedaten für eigene Geschäftszwecke erheben, nutzen und offenlegen darf, wie zum Beispiel:
13.2 Hinsichtlich jeder in Abschnitt 13.1 beschriebenen Verarbeitung gilt für Sojern:
13.3 Zur Klarstellung gilt diese DPA nicht für die Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder sonstige Verarbeitung von Servicedaten durch Sojern, und Servicedaten stellen keine personenbezogenen Daten des Kunden dar.
14. ÄNDERUNGEN DER GESETZE
Sojern kann diese DPA nach Benachrichtigung in dem Umfang ändern, den es (nach vernünftigem Ermessen) für notwendig erachtet, um den Anforderungen der jeweils geltenden Datenschutzgesetze Rechnung zu tragen, einschließlich der Änderung oder des Ersatzes der SCCs in der in Ziffer 3.3 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) beschriebenen Weise.
15. EINBEZIEHUNG UND VORRANG
15.1 Diese DPA wird in die Vereinbarung aufgenommen und ist Bestandteil derselben mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens des Addendums.
15.2 Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen:
Sojern, Inc.
575 Market Street, 4th Floor, San Francisco, CA 94105 USA
Im Rahmen der Vereinbarung bietet Sojern AI Smart Concierge, Reputationsmanagement und/oder Gastmarketing-Dienstleistungen an, abhängig von den spezifischen Funktionen, die der Kunde beauftragt hat.
Auftragsverarbeiter
Die juristische Person oder andere Person, die Vertragspartner der Vereinbarung ist.
Die Kontaktdaten des Kunden sind:
Die für diese DPA relevanten Aktivitäten des Kunden sind die Nutzung und der Empfang der Dienste gemäß und in Übereinstimmung mit dem Vertrag und für die darin vorgesehenen und zulässigen Zwecke als Teil seiner laufenden Geschäftsabläufe.
Relevante betroffene Personen umfassen alle betroffenen Personen, deren Daten der Kunde von Sojern im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes verarbeiten lässt, einschließlich:
Relevante personenbezogene Daten umfassen alle Datenkategorien, deren Verarbeitung der Kunde von Sojern im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes veranlasst, einschließlich:
Keine
Nicht zutreffend
Fortlaufend – wie vom Kunden bei und durch seine Nutzung oder die Nutzung der Dienste in seinem Namen initiiert.
Verarbeitungsvorgänge, die zur Erbringung der Dienste gemäß der Vereinbarung erforderlich sind.
Personenbezogene Daten des Kunden werden verarbeitet:
Für den Zeitraum, der gemäß der Vereinbarung und der DPA, einschließlich Abschnitt 9 der DPA, festgelegt ist.
Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter erfolgen wie und zu den Zwecken, die von Zeit zu Zeit in der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben sind.
1. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
1.1 Erhält Sojern eine Anweisung vom Kunden, die nach vernünftigem Ermessen gegen die DSGVO verstößt, informiert Sojern den Kunden darüber.
1.2 Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Kunden erteilten Anweisungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch oder im Auftrag von Sojern gemäß oder in Verbindung mit der Vereinbarung der DSGVO und allen anderen anwendbaren Gesetzen entsprechen müssen.
2. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION
2.1 Sojern wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Sojern zur Verfügung stehenden Informationen dem Kunden auf dessen Kosten angemessene Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden leisten, die der Kunde nach vernünftigem Ermessen gemäß Artikel 35 oder Artikel 36 der DSGVO für erforderlich hält, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern.
2.2 Sofern nicht durch anwendbares Recht untersagt, ist der Kunde für den gesamten Zeitaufwand von Sojern (zu den jeweils aktuellen professionellen Dienstleistungssätzen von Sojern) für die Bereitstellung jeglicher Zusammenarbeit und Unterstützung durch Sojern an den Kunden gemäß Absatz 2.1 voll verantwortlich und erstattet Sojern auf Verlangen alle dabei entstandenen Kosten.
3. BESCHRÄNKTE ÜBERMITTLUNGEN
EU-beschränkte Transfers
3.1 Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten im Rahmen dieser DPA einen EU-beschränkten Transfer vom Kunden an Sojern beinhaltet, halten die Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen ein, die in den SCCs festgelegt sind und hiermit als Folgendes gelten:
UK-beschränkte Transfers
3.2 Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten im Rahmen dieser DPA einen UK-beschränkten Transfer vom Kunden an Sojern beinhaltet, halten die Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen ein, die in den SCCs festgelegt sind und hiermit als Folgendes gelten:
Annahme eines neuen Übertragungsmechanismus
3.3 Sojern kann diese DPA nach Benachrichtigung ändern und die relevanten SCCs ersetzen durch:
Hinweis
1. UNTERZEICHNUNG DER SCCs:
Sofern die SCCs gemäß Absatz 3.1 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) zum DPA Anwendung finden, gilt jede der Parteien hiermit als Unterzeichner der SCCs im entsprechenden Unterschriftsfeld in Anhang I des Anhangs zu den SCCs.
2. MODULE
Die folgenden Module der SCCs finden in der unten dargelegten Weise Anwendung (unter Berücksichtigung der Rolle(n) des Kunden, die in Anhang 1 zu Anhang 2 (Europäischer Anhang) zum DPA festgelegt sind):
3. AUSFÜLLUNG DES HAUPTTEILS DER SCCs
3.1 Für jedes Modul der SCCs gilt Folgendes, soweit und wo anwendbar für dieses Modul und dessen Klauseln:
4. AUSFÜLLUNG DER ANHÄNGE ZUM ANHANG DER SCCs
4.1 Anhang I zum Anhang der SCCs wird mit den entsprechenden Informationen aus Anhang 1 (Details zur Datenverarbeitung) der DPA ausgefüllt, wobei:
4.2 Teil C von Anhang I zum Anhang der SCCs wird wie folgt ausgefüllt:
Die zuständige Aufsichtsbehörde wird wie folgt bestimmt:
4.3 Anhang II zum Anhang der SCCs wird wie folgt ausgefüllt:
Unterauftragsverarbeiter: Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln beauftragt, schließt Sojern eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit diesem Unterauftragsverarbeiter ab, die diesem Datenschutzpflichten auferlegt, die im Wesentlichen den relevanten Standards entsprechen oder diese übertreffen, die gemäß diesen Klauseln und der DPA erforderlich sind – einschließlich in Bezug auf:
1. ZUSATZ ZUR ÜBERMITTLUNG IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH
1.1 Soweit relevant und gemäß Paragraph 3.2 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) zum DPA, gelten die SCCs auch im Kontext von beschränkten Übermittlungen im Vereinigten Königreich, wie sie durch den Zusatz zur Übermittlung im Vereinigten Königreich in der unten beschriebenen Weise geändert werden -
1.2 In Bezug auf jede beschränkte Übermittlung im Vereinigten Königreich, auf die sie Anwendung finden, ist, wo der Kontext es zulässt und erfordert, jede Bezugnahme im DPA auf die SCCs als eine Bezugnahme auf jene SCCs zu lesen, wie sie in der in Paragraph 1.1 dieses Teils 2 dargelegten Weise geändert wurden.
1. Definitionen. In diesem Anhang haben die Begriffe „Geschäftszweck“, „kommerzieller Zweck“, „personenbezogene Daten“, „verkaufen“, „Dienstleister“ und „teilen“ die jeweiligen Bedeutungen, die ihnen im CCPA zugewiesen sind. CCPA und andere in Großbuchstaben geschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, sind im DPA definiert.
2. Pflichten von Sojern.
2.1 Die geschäftlichen Zwecke und Dienstleistungen, für die Sojern personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen darin, dass Sojern die Dienstleistungen für und im Namen des Kunden gemäß der Vereinbarung erbringt.
2.2 Es ist die Absicht der Parteien, dass Sojern in Bezug auf personenbezogene Daten ein Dienstleister ist. Sojern (a) bestätigt, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur für die in der Vereinbarung beschriebenen begrenzten und spezifischen Zwecke offengelegt werden; (b) erfüllt die anwendbaren Verpflichtungen gemäß dem CCPA und bietet denselben Grad an Datenschutz für personenbezogene Daten, wie er vom CCPA gefordert wird; (c) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, angemessene und geeignete Schritte gemäß Abschnitt 10 (Prüfungsrechte) dieses DPA zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Nutzung personenbezogener Daten durch Sojern mit den Verpflichtungen des Kunden gemäß dem CCPA übereinstimmt; (d) benachrichtigt den Kunden schriftlich über jede von Sojern getroffene Feststellung, dass es seine Verpflichtungen gemäß dem CCPA nicht mehr erfüllen kann; und (e) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, nach Benachrichtigung, einschließlich gemäß der vorstehenden Klausel, angemessene und geeignete Schritte zu unternehmen, um die unbefugte Nutzung personenbezogener Daten zu unterbinden und zu beheben.
2.3 Sojern darf (a) keine personenbezogenen Daten verkaufen oder weitergeben; (b) keine personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die in der Vereinbarung festgelegten geschäftlichen Zwecke aufbewahren, nutzen oder offenlegen, einschließlich der Aufbewahrung, Nutzung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten für einen kommerziellen Zweck, der nicht der in der Vereinbarung festgelegte geschäftliche Zweck ist, oder wie anderweitig vom CCPA gestattet; (c) die personenbezogenen Daten außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Sojern und dem Kunden aufbewahren, nutzen oder offenlegen; oder (d) personenbezogene Daten, die gemäß der Vereinbarung erhalten wurden, mit personenbezogenen Daten kombinieren, die (i) von oder im Namen einer anderen Person erhalten wurden, oder (ii) aus Sojerns eigener Interaktion mit einem Verbraucher, auf den sich diese personenbezogenen Daten beziehen, gesammelt wurden.
2.4 Sojern implementiert angemessene Sicherheitsverfahren und -praktiken, die der Art der von oder im Namen des Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten entsprechen, gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit) und Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) des DPA.
2.5 Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, benachrichtigt Sojern den Kunden über solche Beauftragungen von Unterauftragsverarbeitern gemäß Abschnitt 6 (Unterauftragsverarbeitung) des DPA.
Ab dem Inkrafttreten des Addendums wird Sojern die in diesem Anhang 4 dargelegten Sicherheitsmaßnahmen implementieren und aufrechterhalten.
Sojern kann diese Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, vorausgesetzt, dass solche Aktualisierungen und Änderungen die allgemeine Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden nicht beeinträchtigen.
Zur Unterstützung der Erbringung unserer Dienstleistungen beauftragt Sojern bestimmte Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gemäß den Bedingungen des Datenverarbeitungsvertrags der Guest Experience Platform (der „DPA“). Diese Liste enthält Informationen über solche Unterauftragsverarbeiter, die von Sojern von Zeit zu Zeit zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten beauftragt werden.
Sofern in diesem Serviceplan für den Traveler Audiences Service nichts anderes definiert ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen ist. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen sind nur anwendbar, wenn Traveler Audiences erworben werden.
„Plattform-Konto“ bezeichnet das Kundenkonto in der jeweiligen Plattform.
„Deal-ID“ bezeichnet eine eindeutige, alphanumerische Kennung, die einem Kunden von Sojern zugewiesen wird und die Nutzung der Sojern Audience durch den Kunden in seinen Kampagnen auf der Plattform anzeigt.
„Plattform“ bezeichnet jede Demand-Side-Plattform oder Online-Anwendung, die vom Kunden für digitale Werbedienstleistungen genutzt wird, wie vom Kunden in der Sojern zur Verfügung gestellten Dokumentation identifiziert.
„Sojern Audiences“ bedeutet die proprietären und lizenzierten benutzerdefinierten Zielgruppendaten von Sojern.
„Reise-Zielgruppen-Dienst(e)“ bezeichnet den Dienst, bei dem die Zielgruppen von Sojern dem Kunden-Plattformkonto auf der Grundlage der zwischen dem Kunden und Sojern vereinbarten Targeting-Kriterien zur Verfügung gestellt werden.
Sofern in diesem Leistungsanhang für den Mess- und Analyse-Dienstleistungsanhang („Mess-Anhang“) nicht anders definiert, haben die in diesem Mess-Anhang verwendeten, aber nicht definierten großgeschriebenen Begriffe die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Die unten beschriebenen spezifischen Begriffe sind nur anwendbar, wenn Messdienstleistungen erworben werden.
„Attributionsmessung“ bezeichnet den Prozess, bei dem Sojern den Einfluss der Medienkontakte des Kunden (Impressionen, Klicks oder andere Interaktionen) auf das nachfolgende Reiseverhalten, einschließlich Buchungen, Suchanfragen, Kreditkartenausgaben und Interaktionen mit spezifischen Reisezielen oder Reiseprodukten, misst, wie über die Impact-Plattform berichtet.
„Konsortium“ bezeichnet das Sojern Measurement Consortium, eine gemeinsame Datenumgebung, in der die Fist-Party Daten des Kunden, Medienprotokolle und Website-Daten erfasst, tokenisiert und mit den Echtzeit-Reisedatensignalen von Sojern abgeglichen werden, um Attributionsmessungen und Perfomanz-Einblicke zu erstellen.
„Impact-Plattform“ bedeutet die proprietäre, UI-basierte Mess- und Analyseplattform von Sojern, über die der Kunde Zugriff auf Ergebnisse der Attributionsmessung, Performance-Einblicke und Reporting-Dashboards erhält, basierend auf echten Buchungs- und Suchdaten.
„Log File(s)“ bedeutet Rohdateien von Impressionen oder Exposure-Dateien, die von den DSP- oder Medienplattform-Partnern des Kunden generiert und für Zwecke der Attributionsmessung an das Konsortium übermittelt werden, wie in Abschnitt 3.3 näher beschrieben.
„Measurement Services“ bedeutet die Gesamtheit der Mess-, Attributions- und Analysedienste, die Sojern dem Kunden im Rahmen dieses Messplans zur Verfügung stellt, einschließlich des Zugangs zur Impact Platform, zum Konsortium und der damit verbundenen Professional Services Stunden, wie im entsprechenden Bestellformular und Anhang A dazu festgelegt.
„Privacy Tokens“ bedeutet die anonymisierten, tokenisierten Identifikatoren, die von Sojern verwendet werden, um Kundenmaterialien innerhalb des Konsortiums dem einzigartigen Identitätsgraphen von Sojern zuzuordnen.
„Private Data Partners“ bedeutet Daten von Drittanbietern (z.B. Freizeitparks, Touristenattraktionen, Erlebnis-Anbieter), die der Kunde benennt, um Daten für Messzwecke an das Konsortium beizusteuern, vorbehaltlich Abschnitt 3.6.
„SDK Integration“ bedeutet die Implementierung des Software Development Kits von Sojern auf den digitalen Assets des Kunden, um Daten zur Website-Aktivität zu erfassen und diese an das dedizierte integrierte Datenrepository des Kunden weiterzuleiten.
„Supported Platforms“ bedeutet die DSP- und Medienplattformen, für die die Aufnahme von Log-Dateien von Sojern für Zwecke der Attributionsmessung unterstützt wird, wie von Sojern bereitgestellt.
2.1 Servicekomponenten. Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung dieses Messplans und der Bedingungen wird Sojern dem Kunden Zugang zu den Servicekomponenten gewähren, die im entsprechenden Bestellformular und dem beigefügten Anhang aufgeführt sind.
2.2 Nicht enthaltene Leistungen. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, umfassen die Measurement Services nicht: (a) Analyse-Reporting-Pakete oder solche, die über die im Bestellformular beschriebenen hinausgehen; (b) kundenspezifische oder spezielle Berichterstattung, die separat kalkuliert und zu dem im Bestellformular festgelegten Satz abgerechnet wird; oder (c) jegliche Dienstleistungen für die Verwaltung von Werbekampagnen, Medieneinkauf oder Targeting, die dem Media Services Schedule unterliegen.
2.3 Impact Platform Access. Sojern grants Customer a limited, non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable right to access and use the Impact Platform during the Term solely for Customer's internal business purposes to review Attribution Measurement results and performance insights. Customer shall not share Impact Platform access credentials with unauthorized third parties. Customer may request Sojern to provide client access to the Platform to its client and Customer shall be responsible for all use and activity on the Platform by the client, including any breach of the terms and conditions of the Agreement. Customer will promptly notify Sojern to remove Platform access if client is no longer a direct client of Customer.
3.1 Pixel Placement. Where requested by Sojern and as necessary to enable Measurement Services, Customer agrees to: (a) place or facilitate the placement of Pixels in advertising with participating Partners; (b) install or facilitate the installation of Pixels on Customer's Digital Assets and email communications; and (c) cooperate with Sojern as reasonably necessary to enable delivery of Measurement Services.
3.2 Data Submission Requirements. Customer is responsible for ensuring that all Customer Materials submitted for Measurement Services: (a) are accurate and complete in all material respects; (b) have been collected and processed in compliance with applicable privacy laws, including the CCPA, GDPR, and any other applicable data protection regulations; (c) do not include any data that Customer does not have the right to submit; and (d) do not contain unencoded personally identifiable information (PII) unless expressly agreed to in writing by Sojern; (e) must be hashed prior to submission.
3.3 Log File Submission — Supported Platforms. Log File ingestion for Attribution Measurement is only supported for Consortium, and the platforms provided by Sojern. Any platform not listed is subject to a separate feasibility review by Sojern and may be added to Customer's contract following such review.
3.4 SDK Integration. If Customer elects to enable SDK Integration for Consortium, Customer will implement the SDK on its designated Digital Assets in accordance with Sojern's documentation and technical specifications (as further governed by Section 2.3 of the Terms). Customer acknowledges that SDK-collected data will be routed to Customer's dedicated instance within the Consortium.
3.5 Data Warehouse Access and Use Restrictions. Where applicable, if Customer is granted access to Sojern's data warehouse environment (including any Google BigQuery project or equivalent data storage) as part of the Measurement Services, Customer's access and use of such environment is subject to the following restrictions:
3.6 Private Data Partners. Customer may nominate Private Data Partners to contribute data into the Consortium for measurement purposes, subject to: (a) prior written approval by Sojern; (b) separate scoping with Sojern's technical consulting and data science teams; (c) execution of any required data sharing agreements between Customer, the relevant Private Data Partner or with Sojern; and (d) such Private Data Partner's compliance with applicable privacy laws and Sojern's data standards. Private Data Partner functionality is not included as a default service component and additional fees may apply.
3.7 Cooperation. Customer shall provide timely cooperation, access, and information reasonably required by Sojern to implement, maintain, and improve the Measurement Services, including providing access to relevant advertising accounts, data feeds, and technical environments as needed.
4.1 Customer Material Ownership. As between the Parties, Customer retains all ownership rights in and to Customer Materials. Customer grants Sojern a limited, non-exclusive license to receive, process, tokenize, store, and analyze Customer Materials solely for the purpose of providing Measurement Services to Customer during the Term.
4.2 Sojern Travel Data. Attribution Measurement results are produced by measuring Customer Materials against Sojern's proprietary real-time travel data signals (bookings, searches, and related travel intent data, “Sojern Travel Data”). As between the Parties, Sojern retains all ownership rights in and to the Sojern Travel Data, the Consortium infrastructure, any generated reports, Sojern’s data warehouse, the Impact Platform. No transfer of ownership of Sojern's Travel Data or platform is effected by this Measurement Schedule.
4.3 Privacy Tokenization. All Customer Materials ingested into the Consortium will be tokenized using Sojern's Privacy Token / RampID framework. Customer acknowledges that this tokenization is required for Measurement Services and constitutes a technical prerequisite for ingestion into the Consortium.
5.1 Documentation. Sojern will maintain technical documentation for Log File ingestion specifications, Pixel implementation, and SDK integration as updated from time to time. Customer is responsible for monitoring and implementing updates to such documentation.
5.2 Platform Updates. Sojern may update or modify the Impact Platform, the Consortium infrastructure, or the Supported Platforms list from time to time. Sojern will provide Customer with reasonable advance notice of material changes that may affect Customer's use of the Measurement Services. Sojern shall not be liable for any interruption in Measurement Services arising from Customer's failure to implement required updates.
5.3 Supported Platforms Changes. Sojern reserves the right to add or remove platforms from the Supported Platforms list. Where a platform used by Customer is removed from the Supported Platforms list, Sojern will provide at least thirty (30) days' prior written notice, and the Parties will cooperate in good faith to identify an alternative ingestion method.
6.1 Measurement Methodology. Customer acknowledges that Attribution Measurement results represent Sojern's analysis of the relationship between media exposure and travel behavior signals within the Consortium, and are not a guarantee of actual bookings generated or revenue attributable to Customer's campaigns. Results are provided for informational and optimization purposes only.
6.2 Third-Party Dependencies. The accuracy and completeness of Measurement Services may be affected by factors outside Sojern's control, including: (a) the quality, completeness, and timeliness of Customer Materials and Log Files submitted by Customer; (b) the availability and format of data from DSP and media platform Partners; (c) changes to third-party platform APIs or data formats; and (d) privacy regulatory changes that affect data signal availability (e.g., cookie deprecation, consent rate changes).
6.3 No Warranty on Results. SOJERN DOES NOT WARRANT THAT MEASUREMENT SERVICES WILL PRODUCE ANY PARTICULAR OUTCOME, ATTRIBUTION RESULT, OR LEVEL OF MEASUREMENT ACCURACY. MEASUREMENT SERVICES ARE PROVIDED "AS IS" WITH RESPECT TO MEASUREMENT OUTCOMES.
7.1 Term. This Measurement Schedule shall remain in effect for the duration of the applicable Order Form Term, unless earlier terminated in accordance with the Terms.
7.2 Effect of Termination. Upon expiration or termination of the applicable Order Form:
(a) Access Termination. Customer's access to the Impact Platform, the Consortium, and the data warehouse environment shall immediately terminate. Customer shall cease all use of the Measurement Services, including any access to or querying of the data warehouse, as of the termination date.
(b) Export Window. Sojern will make Customer Materials available for export for a period of [30] days following termination, after which Customer Materials will be deleted or anonymized in accordance with Sojern's data retention policies. Customer is solely responsible for exporting any Customer Materials it wishes to retain within this window. Sojern shall have no liability for any Customer Materials not exported within the permitted export period.
(c) Cessation of Use of Sojern Data. Upon termination, Customer shall immediately cease all use of: (i) Sojern's travel intent data, travel signals, and any data derived from Sojern's proprietary data assets; (ii) any Attribution Measurement results, reports, or insights generated through the Measurement Services that incorporate or are derived from Sojern's travel data signals; (iii) any audience segments, models, or analytical outputs built using or informed by Sojern data; and (iv) any data warehouse exports containing Sojern proprietary data elements. For the avoidance of doubt, Customer may retain and continue to use Attribution Measurement results that consist solely of aggregated, de-identified performance summaries of Customer's own campaign data, provided such results do not incorporate or expose Sojern's underlying travel data signals.
(d) Deletion of Sojern Data. Within thirty (30) days of the termination date, Customer shall permanently delete or destroy: (i) all copies of Sojern travel intent data, travel signals, and any Sojern proprietary data elements in Customer's possession or control, whether stored in Customer's own systems, third-party applications, or BI/reporting tools; and (ii) any data exports from the data warehouse that contain Sojern proprietary data. Upon Sojern's written request, Customer shall provide written certification of such deletion signed by an authorized representative of Customer within ten (10) business days of such request.
(e) Survival of Use Restrictions. The restrictions set forth in Section 3.5 (Data Warehouse Access and Use Restrictions) and Section 3.5(h) (No Resale of Reports or Derived Data) shall survive termination of this Measurement Schedule and the Agreement indefinitely with respect to any Sojern proprietary data or derivatives thereof that remain in Customer's possession.
(f) Payment Obligations. All payment obligations for Fees incurred prior to the termination date shall survive termination and become immediately due and payable.
7.3 Non-Cancelable. Subscription to Measurement Services are non-cancelable before the Contract End Date, consistent with the Terms.