Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sojern

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Zuletzt aktualisiert am 6. November 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zeitplan der Mediendienste

Serviceplan der Guest Experience Platform

Serviceplan von Traveler Audiences


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sojern („Bedingungen“) erfolgt zwischen der im Bestellformular angesprochenen Sojern-Einheit („Sojern“) und die auf dem Bestellformular angegebene Vertragspartei („Kunde“), zusammen bezeichnet als „Parteien“ und jeder einzeln als „Partei“. Die Parteien stimmen hiermit diesen Bedingungen zu, einschließlich aller geltenden Servicepläne, Bestellformulare und Leistungsbeschreibungen, die jeweils für die Parteien verbindlich werden und mit der Ausführung eines Bestellformulars in diese Bedingungen aufgenommen werden („Datum des Inkrafttretens der Bedingungen“). Jedes Bestellformular oder jede Leistungsbeschreibung unterliegt den folgenden Dokumenten und beinhaltet diese, zusammen als „Vereinbarung“, das besteht aus:

  1. Bestellformular und/oder Leistungsbeschreibung;
  2. Serviceplan (e); und
  3. Diese Bedingungen.

Im Falle eines Konflikts ist die Rangfolge oben in absteigender Reihenfolge der Kontrolle festgelegt. Wenn diese Bedingungen oder ein Bestellformular in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wurden, dienen diese Übersetzungen nur zu Informationszwecken und im Konfliktfall ist die englische Version maßgebend.

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, UM SICHERZUSTELLEN, DASS SIE JEDE BESTIMMUNG VERSTEHEN. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL, DIE DEN EINSATZ EINES SCHIEDSVERFAHRENS ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN NUR AUF INDIVIDUELLER ANSPRUCHSBASIS UND OHNE EIN GESCHWORENENVERFAHREN VORSCHREIBT.

1. Definitionen

„Werbeinhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die für die Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden werben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Grafiken, Texte, Daten, Links oder andere digitale Objekte oder Codes.

„Werbetreibender“ bedeutet den Endkunden, für den Sojern letztendlich seine Dienste erbringt. Könnte auch ein vertretenes Hotel sein.

„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen, das die Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle über mehr als 50% der stimmberechtigten Interessen der Partei. Jede juristische Person gilt als verbundenes Unternehmen der Partei, solange dieses Interesse gewahrt bleibt.

„Verbundenes Eigentum“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, die Sojern Services direkt bei Sojern kauft, aber als Franchisenehmer oder auf andere Weise eine Beziehung zu einer Unternehmensmarke unterhält.

„Agentur“ bezeichnet eine Medienagentur oder Verwaltungsgesellschaft, die Sojern Services zugunsten ihres vertretenen Hotels kauft.

„Kundenkonto“ bedeutet ein einzigartiges Konto für den Kunden und seine Nutzer, um auf die Sojern-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

Inhalt von Kundenanzeigen“ bezeichnet alle Bilder, Grafiken, Texte, Daten, Links oder andere digitale Objekte oder Codes (aber nicht beschränkt auf), die vom Kunden (oder in seinem Namen) bereitgestellt werden und die in Inhalten enthalten sind oder für deren Bereitstellung verwendet werden, die für die Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden werben.

„Kundenmaterialien“ bezeichnet die Materialien, Systeme, Daten (einschließlich über CRM oder SFTP), Personal, Marken und Logos des Kunden. Dies schließt den Inhalt von Kundenanzeigen ein.

„Digitales Asset (e)“ bezeichnet jede Website, mobile Anwendungen, Softwareanwendung, digitale Plattform oder jedes Tool, das dem Kunden oder einem anderen Dritten, der Teil des Sojern-Netzwerks ist, gehört, betrieben, lizenziert oder verwaltet wird.

„Dokumentation“ bezeichnet die aktuelle Version der Readme- und Hilfedateien, der Wissensdatenbank und anderer Dokumentation, die für die Sojern-Dienste gelten und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

„Endbenutzer“ bezeichnet Besucher oder Kunden des Werbetreibenden, die die digitalen Vermögenswerte des Kunden oder anderer Drittanbieter im Sojern-Netzwerk besuchen oder nutzen.

„Plattform für Gasterlebnisse“/„GEP“ bezeichnet die Cloud-basierte Anwendung, mobile Anwendung und Plattform von Sojern für die Einbindung und Verwaltung von Gast, einschließlich Kundenbeziehungsmanagement und aller entsprechenden Support-, Wartungs- und professionellen Dienstleistungen.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle i) Patente, Patente, Offenlegungen und Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handels- oder Geschäftsnamen, Domainnamen, zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Firmenwert, iii) Urheberrechte und urheberrechtlich geschützte Werke (einschließlich Computersoftware), Rechte an Daten und Datenbanken, iv) Geschäftsgeheimnisse, Know-how und andere vertrauliche Informationen und v) alle anderen Rechte oder Schutzformen eines ähnlichen Art, wie auch immer sie bezeichnet wird, unabhängig davon, ob sie in einem Land durchsetzbar, registriert oder nicht, durchsetzbar ist oder nicht.

„Bestellformular“ bezeichnet den von den Parteien geschlossenen Handelsvertrag, der die spezifischen Preise und Optionen für die Erbringung der Dienstleistung durch Sojern für den Kunden festlegt. Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert sind, haben die im Bestellformular angegebene Bedeutung. Die Parteien können gegebenenfalls mehrere Bestellformulare ausfüllen.

„Mediendienste“ bezeichnet alle Werbedienstleistungen, die von Sojern gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden, einschließlich programmatischer Dienste und Werbung in sozialen Medien, einschließlich Metadiensten, Metasuchdiensten, SEM-Diensten und allen anderen digitalen Werbediensten wie E-Mail-Marketing (jeweils zutreffend).

„Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet alle Beratungs-, Architektur-, Schulungs-, Konfiguration- oder sonstigen Zusatzlösungen, die in einem Bestellformular und/oder einer Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

„Vertretene (s) Hotel (s)“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, die eine Agentur oder Verwaltungsgesellschaft beauftragt, Sojern Services in ihrem Namen zu beschaffen und/oder zu verwalten.

„Servicedaten“ bezeichnet die Daten, die Sojern mithilfe der Sojern-Technologie im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Sojern-Dienste über das Sojern-Netzwerk, die digitalen Vermögenswerte des Kunden oder andere anwendbare Mechanismen und über die Sojern-Plattform erhebt. Es könnte aggregierte, anonymisierte Endnutzerinformationen enthalten.

„Sojern Network“ bezeichnet Websites, Netzwerke, mobile Anwendungen, Geräte, Plattformen und Kanäle Dritter, die nicht Eigentum von Sojern sind, nicht von Sojern betrieben oder kontrolliert werden, auf denen Sojern jedoch ein vertragliches Recht hat, Werbeinhalte zu schalten, Nutzer Targeting oder auf Daten im Namen des Kunden zuzugreifen, der die Sojern-Technologie nutzt.

Plattform Sojern“ bezeichnet die webbasierte Plattform und alle zugrundeliegenden Technologien für den Zugriff auf bestimmte Sojern-Dienste.

„Sojern-Richtlinien“ bezeichnet, soweit zutreffend, die Werberichtlinie, die Richtlinie zur zulässigen Nutzung und andere solche Richtlinien.

„Serviceplan (e)“ bezeichnet die dienstspezifischen Bedingungen, die für die jeweiligen Sojern-Dienste gelten.

„Sojern Service (s)“ bezeichnet jede Dienstleistung, die von Sojern gemäß einem Bestellformular/ oder einer Leistungsbeschreibung gemäß diesen Bedingungen durch Sojern Technology, Professional Services oder auf andere Weise erbracht wird.

„Sojern-Technologie“ bezeichnet die firmeneigenen digitalen Medien-, Marketing- und Datenlösungen von Sojern, die zur Bereitstellung der Sojern-Dienste verwendet werden, einschließlich der Sojern-Plattform, sowie aller Skripte, Tags, sonstiger Softwarecodes, APIs, mobilen Anwendungen, Software oder Integrationen von Sojern in das Sojern-Netzwerk als Teil der Sojern-Dienste.

„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden handelt, die vom Kunden autorisiert wurde, auf das Kundenkonto zuzugreifen und es zu nutzen, die Sojern-Dienste zu konfigurieren, auf Berichte und Analysen zuzugreifen oder Zahlungen zu verwalten. Wenn der Nutzer kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden ist, ist die Nutzung der Sojern-Dienste nur zulässig, wenn der Nutzer gegenüber dem Kunden Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt, die mindestens ebenso restriktiv sind wie die in diesen Bedingungen festgelegten, und auf die Sojern-Dienste ausschließlich zugreift, um die internen Geschäftszwecke des Kunden mit dessen Zustimmung zu unterstützen. Sojern behält sich das Recht vor, den Zugriff jedes Benutzers mit dem Kunden zu überprüfen.

2. Nutzungs- und Zugriffsrechte

2.1 Zugang zum Sojern-Service. Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und gemäß der Vereinbarung erbringt Sojern die Sojern-Dienste während der Laufzeit dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen, vorbehaltlich der Einschränkungen, die im jeweiligen Bestellformular und im Serviceplan festgelegt sind.

2.2 Kundenkonto. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sojern-Services durch den Kunden wird der Kunde gebeten, eine“Kundenkonto.“ Abhängig von den Informationen, die der Kunde bei der Nutzung der Sojern-Technologie zur Verfügung stellt, kann der Kunde das Kundenkonto verwenden, um Budgets, Abrechnung und Zahlung anzupassen, die Konfiguration und Benutzerverwaltung durchzuführen und verschiedene Arten von Analysen einzusehen, zu denen Besuche der vom Kunden angegebenen Websites sowie von Sojern-Driven Bookings (falls zutreffend) gehören können. Wenn der Kunde ein Kundenkonto einrichtet, verpflichtet sich der Kunde, bei der Einrichtung des Kundenkontos genaue und wahrheitsgemäße Informationen anzugeben und diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung des Kundenkontos stattfinden, einschließlich aller Verluste, die Sojern oder einem anderen autorisierten Benutzer der Sojern-Dienste dadurch entstehen, dass der Kunde die Sicherheit seiner Kontoinformationen nicht gewährleistet hat.

2.3 Verwendung der Sojern-Technologie und Kundenzugang. Damit Sojern die Sojern-Dienste bereitstellen kann, wird Sojern: i) dem Kunden die Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde implementiert und wartet die Sojern-Technologie auf seinen dafür vorgesehenen digitalen Ressourcen oder ii) der Kunde gewährt Zugriff auf seine digitalen Ressourcen oder seine Kundenmaterialien. Der Kunde sichert sich alle erforderlichen Genehmigungen für die Implementierung, Wartung und Nutzung der Sojern-Technologie auf den vom Kunden angegebenen digitalen Vermögenswerten. Sojern kann dem Kunden von Zeit zu Zeit ein Update für die Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde wird solche Aktualisierungen gemäß den Anweisungen von Sojern umgehend einfügen oder implementieren oder autorisierte Dritte anweisen, diese einzufügen oder zu implementieren. Um die Sojern-Dienste bereitzustellen, verwendet, analysiert, verarbeitet, speichert und kombiniert Sojern Servicedaten mit anderen Daten. Sojern kann die Servicedaten verwenden, um die Sojern-Technologie und -Dienste sowie andere Programme oder Lösungen zu verbessern, Analysen, Berichte und Zielgruppen zu erstellen. Der Kunde darf die Sojern-Technologie nur gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Einschränkungen nutzen.

3. Zahlungen und Rechnungsstellung

3.1 Zahlungsbedingungen. Der Kunde zahlt Sojern gemäß den Gebühren, die im jeweiligen Bestellformular („Gebühren“) und im Serviceplan aufgeführt sind. Die Zahlung der Gebühren erfolgt auf die vom Kunden angegebene Methode über das Kundenkonto. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Kontoinformationen korrekt und aktuell sind, einschließlich, falls zutreffend, Zahlungskarten-, Bankkontoinformationen, Adresse und Kontokontaktinformationen. Die Gebühren können alle damit verbundenen Kosten beinhalten, einschließlich Dienstleistungen Dritter, die auf dem jeweiligen Bestellformular (oder durch eine andere entsprechende Mitteilung) vermerkt sind. Der Kunde erklärt hiermit, dass Sojern berechtigt ist, die im Kundenkonto vermerkte Zahlung für alle Gebühren zu belasten und dass der Kunde für alle Gebühren verantwortlich ist, die den Benutzern oder anderen verwendeten Zahlungsmethoden (wie Bankkontoinformationen) im Zusammenhang mit einem Kauf oder einer anderen Zahlungstransaktion mit Sojern entstehen. Alle Gebühren sind wie im Bestellformular angegeben zu zahlen und können nicht storniert und nicht erstattet werden, sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Sojern behält sich das Recht vor, alle eingegangenen Zahlungen auf ausstehende Rechnungen anzurechnen, einschließlich Gebühren, die aufgrund älterer Rechnungen anfallen.

3.2 Streitfälle. Im Falle einer verspäteten Zahlung kann Sojern, ohne auf andere verfügbare Rechte oder Rechtsmittel zu verzichten oder diese zu beeinträchtigen, i) den niedrigeren Betrag von 1,5% pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz in Rechnung stellen, ii) die jeweiligen Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Gebühren aktuell sind, und/oder, iii) falls zutreffend, automatisch die sofortige Fälligkeit und Zahlung aller verbleibenden Gesamtgebühren im Rahmen der Bestellung beschleunigen. Der Kunde erstattet alle Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), die Sojern entstehen, um alle Beträge einzuziehen, die nicht bei Fälligkeit bezahlt wurden und nicht ordnungsgemäß angefochten wurden. Wenn der Kunde mit einer Zahlungskarte bezahlt und die Zahlungskarte für eine Ratenzahlung abgelehnt wird, kann Sojern ab fünf (5) Tagen nach erfolgloser Belastung die Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Zahlung abgeschlossen ist. Wenn der Kunde eine Bestellnummer benötigt, um eine Rechnung bezahlen zu können, muss der Kunde eine solche Nummer per E-Mail angeben accounting.billing@sojern.com innerhalb von drei (3) Tagen nach Ausführung eines Bestellformulars. Das Versäumnis des Kunden, eine Bestellung vorzulegen, entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die Gebühren zu zahlen.

3.3 Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit seinem Bestellformular oder seiner Leistungsbeschreibung verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungen, Verbrauch und andere ähnliche Steuern oder Abgaben („Steuern“). Sollte eine Zahlung für Sojern Services von einer Regierung einer Quellensteuer unterliegen, erstattet der Kunde Sojern diese Quellensteuer. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von Steuern befreit ist, befreit Sojern den Kunden in Zukunft von diesen Steuern, sobald der Kunde Sojern eine ordnungsgemäß ausgestellte und datierte gültige Befreiungsbescheinigung ausstellt und die Finanzabteilung von Sojern eine solche Befreiungsbescheinigung genehmigt hat. Wenn ein Steuergericht aus irgendeinem Grund feststellt, dass der Kunde nicht von diesen befreiten Steuern befreit ist, und Sojern diese Steuern dann festsetzt, verpflichtet sich der Kunde, Sojern diese Steuern zuzüglich aller anfallenden Zinsen oder Strafen umgehend zu zahlen.

4. Agentur, Affiliates und Beta

4.1 Agentur. Wenn der Kunde eine Agentur oder Verwaltungsgesellschaft ist, die einen Vertrag im Namen eines vertretenen Hotels unterzeichnet, das in einer solchen Vereinbarung genannt wird, erklärt und garantiert der Kunde: (i) dass er befugt ist, die entsprechenden Verträge im Namen des vertretenen Hotels zu unterzeichnen; und (ii) der Kunde übernimmt die Haftung für alle gemäß den geltenden Verträgen ausgestellten Rechnungen, falls das vertretene Hotel diese Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt; iii) stimmt es zu Vertrat das Hotel gemäß diesen Bedingungen; iv) dass alle Handlungen, die von der Agentur im Namen von Die von ihm vertretenen Hotels müssen sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste strikt an diese Bedingungen halten. Wenn die Agentur ein vertretenes Hotel nicht an diese Bedingungen gebunden hat, haftet die Agentur weiterhin für die Erfüllung aller Verpflichtungen des vertretenen Hotels. Die Agentur informiert Sojern unverzüglich, falls die Beziehung zwischen der Agentur und dem vertretenen Hotel in einer Weise beendet wird, die sich auf den Vereinbarung auswirkt.

4.2 Verbundenes Eigentum. Wenn der Kunde eine Hotelmarke eines Unternehmens ist und auf das Kundenkonto seines verbundenen Unternehmens bei Sojern zugreifen möchte, versichert und garantiert der Kunde, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen verfügt, um auf dieses Kundenkonto im Rahmen seiner Beziehung zum verbundenen Hotel zuzugreifen, und dass er gegenüber Sojern in vollem Umfang für Schäden haftet, die sich aus diesem Zugriff ergeben. Der Kunde als Marke kann dem verbundenen Unternehmen gestatten, diese Bedingungen für die Sojern-Dienste zu übernehmen.

4.3 Verbundene Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen eines Kunden kann die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzen. Der Kunde bleibt jedoch für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste durch die einzelnen verbundenen Unternehmen während ihrer Bestellungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße gegen die für diesen Partner geltenden Vertragsbedingungen, auch wenn diese Kontrolle nicht mehr aufrechterhalten wird. Jegliche Ansprüche eines verbundenen Unternehmens, das die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzt, können nur vom Kunden (der die Muttergesellschaft ist) gegen Sojern geltend gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Sojern die Erbringung der Sojern-Dienste für ein verbundenes Unternehmen verweigern, das nach vernünftigem geschäftlichem Ermessen von Sojern eine Zuverlässigkeitsüberprüfung oder eine Prüfung der finanziellen Vergangenheit nicht besteht.

4.4 Beta-Produkte. Sojern kann von Zeit zu Zeit das Recht anbieten, bestimmte experimentelle Funktionen oder Produkte zu nutzen („Beta-Produkte“). Alle Beta-Produkte werden „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Zusicherungen, Garantien, Zusagen oder Verpflichtungen jeglicher Art bereitgestellt und können von Sojern jederzeit gekündigt werden. Jegliche Nutzung von Beta-Produkten durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.

5. Geistiges Eigentum und Datenschutz 

5.1 Geistiges Eigentum. Sojern ist der alleinige Eigentümer oder autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an und an der Sojern-Technologie, den Sojern-Diensten und den von Sojern erstellten Inhalten sowie aller Änderungen, Ableitungen, Korrekturen, Entwicklungen, Erweiterungen, Aktualisierungen und anderen Modifikationen, Verbesserungen, Verbesserungen, Verbesserungen, Verbesserungen, Verbesserungen, Verbesserungen, Verbesserungen durch Sojern durch die Nutzung der Sojern-Technologie oder der Sojern-Dienste durch den Kunden. Vorbehaltlich der Vereinbarung und nur während der Laufzeit gewährt Sojern dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf die Sojern-Dienste und die von Sojern erstellten Inhalte ausschließlich für dessen Geschäftszwecke.

5.2 Einschränkungen. Der Kunde darf die Sojern-Dienste oder -Technologie, den zugrunde liegenden Quellcode oder die Dokumentation in keiner Weise ändern, modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen, oder Dritten gestatten, dies gilt insbesondere für Anpassungen, Übersetzungen oder Lokalisierungen; ii) zu vermieten, zu leasen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu belasten, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder anderweitig Rechte an den Diensten, der Technologie oder der Dokumentation von Sojern zu übertragen, auch nicht für Timesharing oder als Servicebüro; iii) Portieren, Rückkompilieren, Rückassemblieren, Reverse-Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Sojern-Dienste, der Technologie oder der Dokumentation zu finden; (iv) irgendeinen Teil der Sojern-Dienste und der Technologie für Dritte zu kopieren, zu verteilen, zu verknüpfen, zu rahmen, zu spiegeln oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; (v) Logos, Marken, Links, Urheberrechts- oder andere Hinweise, Legenden oder Markierungen von den Sojern-Diensten entfernen oder ändern oder Dokumentation; (vi) Versuch, die Sicherheits-, Betriebs-, Nutzungs- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder zu manipulieren Kontrolltechnologie der Sojern-Dienste; (vii) versuchen, auf die Konten oder Daten anderer Kunden zuzugreifen; (viii) die Sojern-Dienste zu Benchmarking-Zwecken oder auf andere Weise zur Analyse ihrer Funktionsweise und Merkmale für Wettbewerbszwecke oder auf eine Weise nutzen, die ungewöhnliche Anforderungen an die Sojern-Dienste außerhalb der normalen Funktionen und Abläufe stellt; (ix) die Sojern-Dienste nutzen oder deren Nutzung durch Personen zulassen, die sich in der Kontrolle befinden oder deren Nutzung zulassen von oder einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines Landes oder Territoriums der USA, gegen das ein Embargo verhängt wurde, oder von einem Endverbraucher, der gemäß Exportkontrollgesetzen verboten ist; (x) die Sojern-Dienste auf eine Weise nutzen, die deren Nutzung oder Nutzung durch andere beeinträchtigt, einschließlich der Nutzung der Sojern-Dienste zum Erstellen, Verwenden, Senden, Speichern oder Ausführen von Viren oder anderen schädlichen Computercodes, Dateien, Skripten, Agenten oder anderen Programmen oder zur Umgehung oder Offenlegung der Benutzerauthentifizierung oder Sicherheit der Sojern-Dienste oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos; oder (xi) nutzen Dienste oder Dokumentation von Sojern in einer Weise, die: 1. gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich solcher, die sich auf Verträge beziehen , geistiges Haus, Datenschutz oder Werbung; 2. oder das gegen die Richtlinien von Sojern verstößt, die hier enthalten sind und festgestellt wurden hier; 3. oder das die Speicherung oder Übertragung von verleumderischem, unerlaubtem oder anderweitig rechtswidrigem Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material, das belästigend, bedrohlich oder obszön ist, bewirkt oder erleichtert. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Sojern im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Einschränkungen in diesem Abschnitt 5 das Recht, die Sojern-Dienste nach vorheriger Ankündigung sofort auszusetzen, bis dieser Verstoß behoben ist.

5.3 Geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer seiner eigenen geistigen Eigentumsrechte.

Soweit zutreffend, gewährt der Kunde Sojern hiermit eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, vollständig bezahlte, übertragbare Lizenz mit dem Recht, Kundenwerbeinhalte und gegebenenfalls alle anderen Kundenmaterialien, die Sojern zur Verfügung gestellt wurden, zu verwenden, zu reproduzieren, zu verteilen, zu modifizieren, Display/Banner aufzuführen und anderweitig zu nutzen und anderweitig zu verwerten: (i) soweit erforderlich, um die Sojern-Dienste bereitzustellen; (ii) um den Kundenwerbeinhalt auf Sojern bereitzustellen Jern Networks; (iii) benutzerdefinierte Zielgruppen erstellen; und (iv) um Werbung und E-Mails für Kunden und Kunden zu erstellen Unternehmen, das über Sojern Networks oder durch E-Mail-Marketingkampagnen bedient werden soll („Von Sojern erstellter Inhalt“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern die Kundenwerbeinhalte und den Namen, die Marken und/oder Logos des Kunden verwenden darf: (i) auf der Website von Sojern; (ii) in Mitteilungen über seine Geschäftspartner, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webinare, Pitchdecks, Kommunikation mit der Presse ohne vorherige Zustimmung.

5.4 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, erwirbt keine Partei Rechte, Titel, Besitz, Kontrolle oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

5.5 Datenschutz. Wenn die Parteien personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Sojern-Diensten verarbeiten, erklären sie sich damit einverstanden, ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und den Prinzipien der Selbstregulierung der Branche nachzukommen. Der Kunde wird seine Endnutzer und andere betroffene Personen über die Erhebung, Verwendung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten informieren und alle erforderlichen Einwilligungen von diesen einholen, einschließlich der Erfassung, Verwendung, Speicherung oder Offenlegung personenbezogener Daten durch Sojern, wenn diese Daten direkt aus den digitalen Vermögenswerten des Kunden erfasst werden. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Sojern behandelt, abrufbar unter https://www.sojern.com/privacy/privacy-policy, und Sojern trifft administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten. Soweit nach den geltenden Datenschutzgesetzen anwendbar, enthalten diese Bedingungen durch Verweis den Zusatz zur Datenverarbeitung durch Sojern („Sojern DPA“), abrufbar unter https://www.sojern.com/partner-dpa/na-en, und der Kunde ist ein Datenverantwortlicher und Sojern ist ein Datenverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten. Wenn Sojern gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht als „Auftragsverarbeiter“ oder „Dienstleister“ tätig sein kann, handelt es sich um ein „Unternehmen“, „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ oder einen gleichwertigen Begriff.

6. Von Drittanbietern ausgewiesene Webseiten/Dienste

Der Kunde kann Sojern oder einen Dritten ermächtigen (und diese Bedingungen können als Genehmigung dienen), die Sojern-Technologie auf von Dritten bestimmten Websites, Buchungsmaschinen, Software, Plattform einzufügen oder zu implementieren oder im Namen des Kunden Dienstleistungen Dritter zu beschaffen. Sojern übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus der Einhaltung der Autorisierung des Kunden ergibt. Sojern gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Eignung, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten Dritter ab, die der Kunde für die Implementierung von Sojern Technology autorisiert hat. Die Korrespondenz oder Geschäftsbeziehungen des Kunden mit Dritten sowie alle anderen Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften erfolgen ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Dritten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Bedingungen. Für den Fall, dass der Kunde beschließt, Dienste Dritter in die Sojern-Dienste zu integrieren oder zu interagieren, sodass Kundendaten mit solchen Drittanbietern oder Drittanbietern ausgetauscht werden müssen, gewährt der Kunde Sojern: (a) die Erlaubnis, den Drittdiensten und dem Drittanbieter den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Drittanbieterdienste durch den Kunden zu gestatten, soweit dies angemessen und erforderlich ist, um die Interoperabilität dieser Drittanbieterdienste mit den Sojern-Diensten zu ermöglichen, und wird vollständig verantwortlich für alle mit einem solchen Zugriff verbundenen Gebühren; (b) erkennen an, dass jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und Drittanbieterdiensten ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter erfolgt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters für die Nutzung und Bereitstellung solcher Drittanbieterdienste unterliegt; und (c) stimmen zu, dass Sojern nicht für die daraus resultierende Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten verantwortlich ist.

7. Garantien und Haftungsausschlüsse

7.1 Kunde. Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (i) er alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über geistiges Haus und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Datenschutz sowie die US-Exportgesetze und -vorschriften; (ii) er über alle erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen für den Zugriff auf: (a) die angegebenen Websites und (b) die Kundenmaterialien und alle anderen Inhalte verfügt, die der Kunde Soto zur Verfügung stellt Jern. Der Kunde versichert und garantiert, dass die Kundenmaterialien (i) keine Rechte Dritter verletzen, verletzen oder missbrauchen werden, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte oder andere geistige Haus- oder Eigentumsrechte; und (ii) den Werberichtlinien von Sojern entsprechen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Kundenmaterialien und die Mittel, mit denen der Kunde die Kundenmaterialien erworben hat.

7.2 Sojern. Sojern erklärt und garantiert, dass es alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über geistiges Haus und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie die US-Exportgesetze und -vorschriften.

7.3 Sojern Professional Services. Sojern garantiert, dass die Professional Services auf kompetente und fachmännische Weise gemäß den anerkannten Branchenpraktiken und den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden. Wenn der Kunde Sojern jedoch nicht rechtzeitig Zugriff auf Kundenmaterialien gewährt, wird die perfomanz von Sojern entschuldigt, bis der Zugriff gewährt wird. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Garantie besteht darin, Sojern innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Nichtkonformität der Professional Services schriftlich zu benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird Sojern nach Wahl von Sojern entweder wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Professional Services gemäß diesen Garantieanforderungen erneut zu erbringen, oder die betroffenen Professional Services kündigen und dem Kunden den anteiligen Betrag der Gebühren für die nicht erbrachten und nicht konformen Professional Services erstatten. In diesem Abschnitt werden die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden sowie die alleinige Haftung von Sojern im Zusammenhang mit der perfomanz professioneller Dienstleistungen dargelegt.

7.3 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, DIE IN DER VEREINBARUNG ENTHALTEN SIND: A) KEINE DER PARTEIEN GIBT ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, TATSÄCHLICH ODER AUFGRUND GESETZLICHER ODER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN, IN WELCHER ANGELEGENHEIT AUCH IMMER; UND B) JEDE PARTEI LEHNT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND TITEL. Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass Sojern Services zu Klicks, Leads oder tatsächlichen Akquisitionen führt.

8. Vertraulichkeit

8.1 Definition von vertraulichen Informationen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ bezeichnet werden oder auf eine Weise offengelegt werden, die eine vernünftige Person die Vertraulichkeit der von einer Partei offengelegten Informationen verstehen würde („Offenlegende Partei“) an die andere Partei („Empfangende Partei“) im Rahmen einer Vereinbarung sind das vertrauliche Haus der offenlegenden Partei und ihrer Lizenzgeber (“Vertrauliche Informationen“). Die empfangende Partei ist gemäß diesem Abschnitt 8 nicht verpflichtet in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter leicht öffentlich zugänglich sind oder geworden sind; (ii) von einem Dritten erhalten werden, der rechtmäßig im Besitz dieser Informationen ist, und die empfangende Partei keine Kenntnis von Offenlegungsbeschränkungen hat, die diesen Dritten zur Offenlegung dieser Informationen unterliegen; (iii) von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung der Offenlegung an Dritte weitergegeben werden; (iv) war rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei ohne Einschränkungen vor der Offenlegung durch die andere Partei; oder (v) wurde unabhängig von Mitarbeitern oder Beratern der empfangenden Partei entwickelt, ohne sich auf solche vertraulichen Informationen zu verlassen.

8.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, wird die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder weitergeben (außer im Zusammenhang mit der perfomanz der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung). Die empfangende Partei wird die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, mit der sie ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen schützt (in keinem Fall jedoch weniger als angemessene Sorgfalt). Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung nach vernünftigem Ermessen benötigen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Mitarbeiter, Berater und Vertreter an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die im Wesentlichen den Verpflichtungen in diesem Abschnitt entsprechen. Die empfangende Partei haftet für jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.

8.3 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet ist, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (soweit gesetzlich zulässig) und angemessene Unterstützung auf Kosten der offenlegenden Partei bietet, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Die empfangende Partei beschränkt jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt auf das unbedingt erforderliche Maß, um dem entsprechenden Ersuchen dieser Regierungsbehörde nachzukommen. Jede Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt hat keinen Einfluss auf die vertrauliche Behandlung dieser offengelegten vertraulichen Informationen.

8.4 Abhilfemaßnahmen. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt der offenlegenden Partei einen unmittelbaren und irreparablen Schaden zur Folge haben kann, der allein durch Geldentschädigung nicht ausgeglichen werden kann. Daher ist die offenlegende Partei im Falle eines solchen Verstoßes berechtigt, angemessene Abhilfe zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine einstweilige Verfügung, eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Verfügung, ohne dass eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit gestellt werden muss.

9. Entschädigung

9.1 Kunde. Der Kunde wird Sojern und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter vor allen Ansprüchen, Anklagen, Beschwerden, Verfahren, Schäden (direkt oder indirekt), Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten) („Ansprüche“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die auf folgende Weise entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen: (i) eine Vertragsverletzung durch den Kunden (einschließlich dieser Bedingungen)); (ii) die Kundenwerbeinhalte oder Kundenmaterialien, die der Kunde Sojern zur Verfügung gestellt hat; oder (iii) Anweisungen des Kunden an Sojern oder ein Drittanbieter für die Implementierung von Sojern Technology auf bestimmten Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten.

9.2 Sojern. Sojern verteidigt, entschädigt und schadlos hält den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Behauptung Dritter ergeben oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen, dass i) die Sojern-Technologie Rechte Dritter verletzt, verletzt oder veruntreut, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte oder andere geistige Haus- oder Eigentumsrechte; oder ii) Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Sojern im Rahmen einer Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Sojern nicht für Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde oder sein Nutzer die Sojern-Technologie mit Waren und Dienstleistungen Dritter kombiniert, die Spezifikationen, Designs oder Anweisungen des Kunden eingehalten haben, oder weil der Kunde die Sojern-Technologie nicht in der Dokumentation beschrieben oder anderweitig von Sojern autorisiert hat. Falls ein Teil der Sojern-Technologie Gegenstand eines Anspruchs sein könnte, hat Sojern die Möglichkeit, auf eigene Kosten: i) die Technologie so zu modifizieren, dass sie keine Rechte verletzt, oder ii) sich das Recht zu verschaffen, die Technologie weiterhin zu nutzen. Wenn diese Optionen nicht möglich sind, erstattet Sojern dem Kunden anteilig alle im Voraus bezahlten Gebühren für die rechtsverletzende Sojern-Technologie, die Sojern im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat und die dem ungenutzten Teil der Laufzeit (Bestellung) entsprechen. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei tatsächlichen oder angeblichen Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte Dritter gemäß diesen Bedingungen durch Sojern.

9.3 Verfahren. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in diesem Abschnitt setzen Folgendes voraus: a) dass die entschädigte Partei den Anspruch unverzüglich schriftlich mitteilt und in angemessener Weise kooperiert und in diesem Zusammenhang informiert, und b) die entschädigende Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, beizulegen oder zu gefährden, aber ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keinen Vergleich zu treffen (dies darf nicht unangemessen verzögert werden). Die entschädigende Partei stellt die entschädigten Parteien frei von: i) allen Schäden, Kosten und Anwaltskosten, die einer von ihnen im Zusammenhang mit einem Anspruch letztlich zugesprochen wurden; ii) allen Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten); iii) und allen Beträgen, zu deren Zahlung die entschädigende Partei bei der Begleichung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt bereit war, an Dritte zu zahlen.

10. Haftungsbeschränkung

Sofern nicht gesetzlich verboten, haften Sojern oder eines seiner verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden oder Dritten in keinem Fall für besondere, indirekte, zufällige, strafbare, beispielhafte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit: (i) der Nutzung oder Unfähigkeit der Nutzung der Sojern-Dienste ergeben; (i) jeglichen Inhalt, der über die Sojern-Dienste zur Verfügung gestellt wird; oder (iii) in Verbindung mit jede Vereinbarung, die diese Bedingungen beinhaltet, unabhängig von der Art der Handlung, ob vertraglich, unerlaubte Handlung, verschuldensunabhängige Haftung oder auf andere Weise, auch wenn Sojern wurde auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder ist sich dessen bewusst. Wenn Sojern für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, die sich aus einer Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen, übersteigt die Haftung von Sojern für Schäden oder Verluste, die sich aus einer Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, in keinem Fall den Betrag, den der Kunde für die Erbringung der Sojern-Dienste in den sechs (6) Monaten unmittelbar vor dem Datum der Reklamation gezahlt hat, oder eintausend (1.000) US-Dollar, je nachdem, welcher größer. In Rechtsordnungen, die die in diesen Bedingungen dargelegte Haftungsbeschränkung nicht zulassen, ist die Haftung von Sojern auf den größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.

11. Änderung der Bedingungen und des Bestellformulars

11,1 Sojern behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem die geänderten Bedingungen auf der Sojern-Website mit dem im Titel angegebenen Änderungsdatum verfügbar gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden wird Sojern wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um wesentliche Änderungen dieser Bedingungen bekannt zu geben, wenn solche Änderungen in Kraft treten, indem eine Mitteilung in den aktualisierten Bedingungen oder im Kundenkonto veröffentlicht wird (wie von Sojern nach eigenem Ermessen entschieden). Die fortgesetzte Nutzung der Sojern-Dienste durch den Kunden bedeutet die Annahme dieser geänderten Bedingungen. Wenn eine Änderung für den Kunden nicht akzeptabel ist, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, alle Verträge zu kündigen, die diese Bedingungen enthalten. Alle ausgehandelten Änderungen dieser Bedingungen müssen in einem gegengezeichneten Schriftstück zum Ausdruck gebracht werden.

11.2 Bestellformular. Sofern hier nicht anders angegeben, können Bestellformulare nur geändert werden: (i) durch vom Kunden veranlasste Änderungen am Kundenkonto (falls zutreffend); oder (ii) durch gegengezeichnete Änderung oder ein neues Bestellformular, (iii) oder durch Dokumente, die die Zustimmung zu neuen Bedingungen zwischen den Parteien bestätigen.

12. Laufzeit und Kündigung; Wirkung der Kündigung 

Diese Bedingungen beginnen, wenn der Kunde die Bedingungen akzeptiert oder unterzeichnet, und bleiben für die Dauer aller Bestellformulare und/oder Leistungsbeschreibungen, in die sie aufgenommen wurden, in Kraft („Laufzeit“). Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann jede Partei diese Vereinbarung (en) kündigen: (i) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sieben (7) Tagen, die per E-Mail erfolgen kann, oder (ii) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen erheblich verletzt und nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine solche wesentliche Verletzung Abhilfe schafft. Die Parteien vereinbaren, dass die Abschnitte, in denen Zahlungsverpflichtungen, Datenschutz, vertrauliche Informationen, Zusicherungen und Garantien, Schadensersatz, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt werden, auch nach Ablauf oder Kündigung gelten. Unmittelbar nach einer Kündigung aus irgendeinem Grund wird i) der Zugang des Kunden zum Sojern-Service beendet und der Kunde wird umgehend jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen von Sojern einstellen, ii) Der Kunde wird umgehend, jedoch nicht später als 15 Tage nach der Kündigung, alle vor der Kündigung fälligen Gebühren vollständig zahlen.

13. Zuweisung

Für den Fall, dass der Kunde an einem Verkauf, einer Fusion, Übertragung oder Konsolidierung seiner Vermögenswerte beteiligt ist (zusammen ein „Kontrollwechsel“), sind alle Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen und aller Zahlungsverpflichtungen) nach Abschluss einer solchen Transaktion für den jeweiligen Käufer, Nachfolger, Übernehmer oder Zessionar des Kunden (der „neue Eigentümer“) bindend. Sojern kann die Verträge frei übertragen. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, Sojern mindestens fünfzehn (15) Tage vor Abschluss eines Kontrollwechsels zu informieren. Diese schriftliche Mitteilung muss die Kontaktinformationen des neuen Eigentümers enthalten. Wenn der Kunde Sojern nicht über den Kontrollwechsel informiert, behält sich Sojern das Recht vor, dem Kunden die vor dem Kontrollwechsel angefallenen Gebühren in Rechnung zu stellen.

14. Beziehung zwischen den Parteien 

Sojern und Customer sind unabhängig Auftragnehmer. Zwischen den Parteien besteht kein Joint Venture-, Partnerschafts-, Vertretungs- oder Treuhandverhältnis, und die Parteien beabsichtigen nicht, durch die Ausführung von Abkommen eine solche Beziehung aufzubauen.

15. Schiedsverfahren

LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH, DA ER DIE PARTEIEN VERPFLICHTET, IHRE STREITIGKEITEN ZU SCHLICHTEN, UND DIE ART UND WEISE EINSCHRÄNKT, IN DER EINE PARTEI VON DER ANDEREN PARTEI RECHTSBEHELFE EINLEGEN KANN. Bei Streitfällen mit Sojern erklärt sich der Kunde damit einverstanden, zuerst Kontakt aufzunehmen legal@sojernlegal.com und versuchen, den Streit mit Sojern beizulegen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Parteien nach dreißig (30) Tagen nicht in der Lage sind, eine Streitigkeit oder ein Anspruch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beizulegen, werden durch ein Schiedsverfahren in der Stadt San Francisco, Kalifornien, durch ein verbindliches Schiedsverfahren von JAMS, Inc. („JAMS“) im Rahmen der dann für JAMS geltenden optionalen beschleunigten Schiedsverfahren beigelegt. JAMS kann kontaktiert werden unter www.jamsadr.com. Jeder Schiedsspruch in Bezug auf eine von Sojern, Inc. unterzeichnete Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Jeder erteilte Preis ist endgültig, bindend und endgültig. Ein Urteil über den ergangenen Schiedsspruch kann bei jedem dafür zuständigen Gericht gefällt werden. Es wird vereinbart, dass die unterlegene Partei einer solchen Klage der obsiegenden Partei alle mit der Klage verbundenen Kosten, angemessene Anwaltsgebühren und Auslagen der obsiegenden Partei zahlt. In Bezug auf alle von Sojern Limited unterzeichneten Verträge werden diese gemäß den Gesetzen von England und Wales ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. In Bezug auf alle von Sojern Intl Limited unterzeichneten Verträge werden diese gemäß den Gesetzen der Republik Irland ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Ungeachtet dessen kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht, in dem die andere Partei ihren Wohnsitz oder ihren Hauptsitz hat, eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf zum Schutz oder zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Partei beantragen.

16. Allgemeine Bestimmungen

Die zwischen Sojern und dem Kunden abgeschlossene (n) Vereinbarung (en) stellen die vollständige und ausschließliche (n) Vereinbarung (en) zwischen Sojern und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen (sowohl schriftlich als auch mündlich) zu diesem Gegenstand. Wenn eine Bestimmung einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) als ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erachtet wird, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn eine der Parteien beschließt, die strikte perfomanz eines Rechts oder einer Bestimmung aus einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) nicht durchzusetzen, wird dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung ausgelegt. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Mitteilungen in elektronischer Form (z. B. E-Mail oder PDF) ein akzeptables Mittel zur Mitteilung im Rahmen dieser Bedingungen sind.

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SERVICEPLAN DER MEDIENDIENSTE

Sofern in diesem Serviceplan für die Mediendienste nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Mediendienste erworben werden.

1. Definitionen

„Kampagnen der Kommission“ bezeichnet die Kampagnen, bei denen der Sojern-Service genutzt wird, der es den Unterkünften ermöglicht, einen Prozentsatz des Buchungswerts für Buchungen über Sojern zu zahlen, und zwar im Rahmen eines abgleichbaren Buchungsmodells und/oder gegebenenfalls eines Bruttobuchungsmodells.

E-Mail-Dienste„bedeutet, dass Sojern die E-Mail-Marketingkampagnen des Kunden verwaltet, um Sojern-Driven Bookings steigern/erhöhen.

„Metasuchdienste“ bezeichnet die von Sojern angebotenen Metasuche-Marketingdienstleistungen.

„Programmatische Dienste“ bezeichnet das Angebot an programmatisch Display-Werbedienstleistungen von Sojern, zu denen unter anderem Display-, Video- und Native Werbung auf mehreren Plattformen gehören können.

„SEM-Dienste“ bezeichnet Suchmaschinenmarketing-Dienstleistungen von Sojern.

„Soziale Mediendienste“ bedeutet, dass Sojern die Meta-Werbekampagnen (oder andere entsprechende soziale Kanäle) des Kunden über das Meta Business Manager-Konto von Sojern verwaltet, wobei der Kunde Sojern erlaubt, Medien und Anzeigeninventar in seinem Namen zu kaufen, und Sojern die mit der Nutzung der Meta-Dienste verbundenen Werbekosten trägt.

„Sojern-gesteuerte Buchungen“ bezeichnet Buchungen, die von Kunden über die vom Kunden angegebene (n) Website (n) oder Buchungsmaschinen initiiert wurden und die den Sojern Services zugeordnet werden können.

2. Inhalt von Kundenanzeigen

2.1 Der Kunde stellt Sojern die Kundenwerbeinhalte oder den Zugang zu Kundenwerbeinhalten und gegebenenfalls anderen Kundenmaterialien zur Verfügung, die Sojern vernünftigerweise angefordert hat, damit Sojern seine Pflichten gemäß den geltenden Vereinbarung erfüllen kann. Alle vom Kunden bereitgestellten Kundenwerbeinhalte müssen den Richtlinien von Sojern entsprechen. Sojern behält sich das Recht vor, Kundenwerbeinhalte nach eigenem Ermessen jederzeit abzulehnen oder aus dem Sojern Network zu entfernen. Sojern wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Zustimmung des Kunden zu den von Sojern erstellten Inhalten vor der Verbreitung im Sojern-Netzwerk einzuholen; vorausgesetzt, dass der Kunde die von Sojern erstellten Inhalte (und immaterielle Variationen davon) nicht ausdrücklich ablehnt, gilt dies als Zustimmung des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern nach eigenem Ermessen: (i) die vom Kunden bereitgestellten Kundenwerbeinhalte in Bezug auf Größe und Format der Kundenwerbeinhalte bearbeiten und (ii) die perfomanz von Variationen von Kundenwerbeinhalten (z. B. Außenbilder im Vergleich zu Raumbildern) testen kann, um die perfomanz der Mediendienste zu optimieren.

3. Bereitstellung von Mediendiensten

3.1 Sojern behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung und Menge aller Funktionen oder Teile der Mediendienste auf eine Person, Organisation oder ein geografisches Gebiet zu beschränken. Sojern behält sich außerdem das Recht vor, die Sojern Technology oder das Sojern Network oder Teile davon jederzeit und aus beliebigem Grund mit oder ohne vorherige Ankündigung an den Kunden und ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten zu ändern, zu ergänzen, auszusetzen, zu unterbrechen oder zu beenden.

3.2 Sojern wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass: (i) das Sojern-Netzwerk keine Websites enthält, die pornografischer, verleumderischer, obszöner oder illegaler Natur sind, und (ii) auf Wunsch des Kunden die von Sojern erstellten Inhalte nicht neben Wettbewerbern des Kunden erscheinen, aber da Sojern die Websites innerhalb des Sojern-Netzwerks nicht besitzt oder betreibt, gibt Sojern keinerlei Garantie oder Garantie, dass Die von Sojern erstellten Inhalte werden in solchen Kontexten nicht angezeigt. Sojern lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab und der Kunde verzichtet hiermit auf alle gesetzlichen oder bildlichen Rechte oder Rechtsmittel, die dem Kunden diesbezüglich gegen Sojern zustehen könnten. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf i) ist wie folgt:

  1. In Bezug auf Kommissionskampagnen wird Sojern die rechtswidrige Anzeige und die von Sojern erstellten Inhalte umgehend entfernen; und
  2. In Bezug auf alle anderen Media Services-Kampagnen wird Sojern umgehend die von Sojern erstellten Inhalte entfernen und dem Kunden Makegood-Impressionen in einer Menge anbieten, die der Anzahl der fehlerhaften Impressionen entspricht.

3.3 Ausschließlich in Bezug auf die Kampagnen der Kommission wird Sojern sich nach besten Kräften bemühen, die von Sojern erstellten Inhalte im Sojern-Netzwerk bereitzustellen; allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Garantie dafür besteht, dass die von Sojern erstellten Inhalte bereitgestellt werden. Die Platzierung der von Sojern erstellten Inhalte im gesamten Sojern-Netzwerk sowie die Priorität und Häufigkeit, mit der die von Sojern erstellten Inhalte für Kommissionskampagnen bereitgestellt werden, liegen im alleinigen Ermessen von Sojern.

4. SEM-Dienste

4.1 SEM-Dienste können dem Kunden nach ausdrücklicher Wahl des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail oder auf andere Art der Zustimmung erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von SEM-Diensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Sojern zu gestatten, Suchmaschinenmarketing-Konten für Kunden einzurichten und zu verwalten, die Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Google Ads und Microsoft Bing Ads, verwenden. Diese Produkte werden von Sojern nach eigenem Ermessen ausgewählt.
  2. Im Rahmen der SEM-Services erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Sojern (neben anderen Aktionen) im Namen des Kunden Anzeigengruppen erstellen und Keyword-Listen kopieren, erstellen und aktualisieren sowie Keyword-Targeting durchführen kann. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden: (i) Sojern alle für die Erbringung der SEM-Dienste erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen; und (ii) dafür verantwortlich zu sein, dass alle diese Informationen und Materialien korrekt und vollständig sind.
  3. Der Kunde versichert, dass es für die Dauer der Bereitstellung der SEM-Dienste nicht läuft und dass es auch keinem Dritten gestattet, Google Ads- oder Microsoft Bing-Kampagnen für die Immobilien des Kunden durchzuführen, für die Sojern SEM-Dienste erbringt, ohne Sojern im Voraus schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde erkennt an, dass die Nichteinhaltung der oben genannten Einschränkung zur Sperrung der Google Ads- oder Microsoft Bing-Konten des Kunden durch den jeweiligen Anbieter führen kann. Wenn der Kunde Google bei Fragen oder Bedenken zu den auf Google Ads bereitgestellten SEM-Diensten direkt kontaktieren möchte, teilt Sojern dem Kunden auf schriftliche Anfrage seine Kunden-ID für sein (e) Google Ads Ads-Konto (e) mit.
  4. Sojern versichert und gewährleistet, dass: (i) Sojern bei der Erbringung von SEM-Diensten mit Partnern wie Google Ads deren Richtlinien und andere geltende Richtlinien Dritter einhält; (ii) Sojern alle Mediengebühren im Zusammenhang mit SEM-Diensten bezahlt und gegebenenfalls bekannt gibt, ob im Zusammenhang mit den SEM-Diensten Verwaltungsgebühren erhoben werden; und (iii) die SEM-Dienste auf eine gute und fachgerechte Weise erbracht werden, die den geltenden Bestimmungen entspricht Industriestandards. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Abschluss aller SEM-Dienste. Als alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden (und Sojerns gesamte Haftung) bei einer Verletzung der vorstehenden Garantie wird Sojern nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten alle SEM-Services, die diese eingeschränkte Garantie nicht erfüllen, umgehend erneut ausführen.

5. Soziale Mediendienste

5.1 Meta-Services können dem Kunden nach ausdrücklicher Wahl des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail oder auf andere Art der Zustimmung erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von Meta-Services beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Sojern alle für die Erbringung der Meta-Dienste erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte und Genehmigungen in Bezug auf die Meta-Werbekonten, Metaseiten, Metakataloge, Metapixel (s), Produktfeeds des Kunden (Datendatei mit Eigenschaften/Produktinformationen (Nicht-Benutzerdaten)) und die kreativen Daten des Kunden (Bild-, Video-, HTML-Dateien).
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle diese Informationen und Materialien korrekt und vollständig sind, und behält weiterhin ausschließlich alle Rechte an diesen Informationen und Materialien. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die von Mitarbeitern/verbundenen Unternehmen des Kunden durchgeführt werden, denen Sojern Zugriff auf das Meta Ad-Konto gewährt.

6. Metasuchdienste      

6.1 Metasuchdienste können dem Kunden nach ausdrücklicher Wahl des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail oder auf andere Art der Zustimmung erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Bereitstellung von Metasuchdiensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Sojern die Einrichtung und Verwaltung von Suchmaschinenmarketing-Konten für den Kunden und seine Unterkünfte zu gestatten, wobei Produkte wie, aber nicht beschränkt auf Google Hotel Ads, Microsoft Hotel Ads und TripAdvisor, verwendet werden. Diese Produkte werden von Sojern nach eigenem Ermessen ausgewählt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle anfallenden Gebühren für Metasuchdienste zu zahlen, wie sie von Sojern bereitgestellt werden.
  2. Im Rahmen der Metasuchdienste erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Sojern (neben anderen Aktionen) Kampagnen, Anzeigengruppen und Hotelgruppen erstellen kann, um Angebote für die Platzierung von Preisinformationen auf der Grundlage der Reiseroute und der Hotelmerkmale eines Nutzers abzugeben. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, Sojern alle für die Durchführung der Metasuchdienste erforderlichen ARI-Feeds und das Tracking zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er sich nach besten Kräften bemüht, (i) jederzeit genaue Preisinformationen bereitzustellen und zu pflegen, während Sojern Metasuchdienste anbietet; und (ii) sicherzustellen, dass das Tracking eingerichtet und aufrechterhalten wird, um Konversionen genau zu verfolgen.
  4. Sojern erklärt und gewährleistet, dass: (i) Sojern bei der Erbringung der Metasuchdienste über Google Ads eine Partnerschaft mit Google eingeht und die Google-Richtlinie für Drittanbieter sowie andere geltende Richtlinien Dritter einhält; (ii) Sojern alle Mediengebühren im Zusammenhang mit den Metasuchdiensten bezahlt und gegebenenfalls bekannt gibt, ob im Zusammenhang mit den Metasuchdiensten Verwaltungsgebühren oder andere Gebühren von Drittanbietern erhoben werden; und (iii) die Metasuchdienste Die Suchdienste werden auf eine gute und fachmännische Weise erbracht, die den geltenden Industriestandards entspricht. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Abschluss aller Metasuchdienste. Als alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden (und Sojerns gesamte Haftung) bei einer Verletzung der vorstehenden Garantie wird Sojern nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten alle Metasuchdienste, die diese eingeschränkte Garantie nicht erfüllen, umgehend erneut ausführen. Wenn der Kunde Google bei Fragen oder Bedenken zu den auf Google Hotel Ads bereitgestellten Metasuchdiensten direkt kontaktieren möchte, teilt Sojern dem Kunden auf schriftliche Anfrage seine Kundennummer für sein (e) Google Ads Ads-Konto (s) mit.

7. E-Mail-Dienste

7.1 E-Mail-Dienste können dem Kunden nach ausdrücklicher Wahl des Kunden als Kanal innerhalb von Commission Campaigns zur Verfügung gestellt werden (dies kann per E-Mail oder auf andere Art der Zustimmung erfolgen). Wenn der Kunde Sojern mit der Bereitstellung von E-Mail-Diensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern die von Sojern getätigten Buchungen, die den E-Mail-Diensten für den jeweils aktuellen Monat zugeordnet wurden, über den Buchungsreport des Kundenkontos nachverfolgt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis: i) dass Buchungen per E-Mail unterschiedliche Zuordnungsmethoden oder Zeitfenster haben können, die im jeweiligen Bestellformular oder einer anderen anwendbaren Benachrichtigungsmethode angegeben werden, und ii) dass die Buchungen von Sojern anhand der Daten des Property Management System (PMS) automatisch abgeglichen werden.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Sojern zu gestatten, E-Mail-Marketingkampagnen in seinem Namen zu verwalten, um Direktbuchungen gemäß dem von Sojern festgelegten Verfahren voranzutreiben.
  3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern auf seine digitalen Vermögenswerte und/oder Kundenmaterialien zugreifen und seine Kundenkontaktinformationen abrufen kann, um seine E-Mail-Dienste bereitzustellen. Der Kunde versichert und garantiert, dass er über die entsprechende Zustimmung und Erlaubnis verfügt, um solche Kundeninformationen bereitzustellen, und dass er der Eigentümer dieser Daten ist.
  4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern auf seine digitalen Vermögenswerte und/oder Kundenmaterialien zugreifen kann, um die E-Mail-Informationen seines Endbenutzers abzurufen und seine E-Mail-Dienste bereitzustellen. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er (i) alle erforderlichen Einwilligungen von jedem Endnutzer, der E-Mails erhält, erhält und diese auch weiterhin einhält, (ii) Verfahren zur Abmeldung von der Teilnahme an E-Mails einhält und dass der Kunde nach erfolgter Abmeldung keinen Endnutzer erneut für E-Mails anmelden wird, bis eine neue, erneute Einwilligung eingegangen ist, und (iii) bei der Nutzung der Dienste durch den Kunden alle geltenden Gesetze in Bezug auf E-Mails einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CAN-Dienste SPAM, die Datenschutz- und elektronische Kommunikationsrichtlinie 2002/58/EG, das Vereinigte Königreich über Datenschutz und elektronische Kommunikation Kommunikationsbestimmungen und/oder Kanadas Anti-Spam-Gesetzgebung. Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden E-Mail-Vorschriften und Datenschutzgesetze verantwortlich.
  5. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Sojern nicht dafür verantwortlich ist, die erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen für jeden Endbenutzer einzuholen, der E-Mails erhält. Auf Anfrage hat der Kunde angemessene Nachweise für die Einhaltung der in diesem Abschnitt dargelegten Bestimmungen vorzulegen, und Sojern ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen zu erbringen, wenn Sojern Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde dies nicht getan hat.
  6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er Sojern alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung stellt, die Sojern zur Bereitstellung seiner E-Mail-Dienste benötigt. Jegliche Einschränkungen der E-Mail-Dienste werden im jeweiligen Bestellformular (oder auf andere Weise) vermerkt.

8. Rechnungsstellung für Kommissionskampagnen

8.1 In Bezug auf Provisionskampagnen ist der Kunde dafür verantwortlich, Sojern für Buchungen von Sojern gemäß den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Vereinbarung (en) zu bezahlen (die „Kommission“). Die für die Kommission geltenden Rechnungsstellungsmodelle lauten wie folgt:

  1. Abgleichbare Buchungen

    Der Kunde ist für die Zahlung der Sojern-Provision für Buchungen verantwortlich, die auf Gastaufenthalten basieren und Buchungen abgleichen können. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind erstattungsfähige Stornierungen und „Nichterscheinen“ möglich („Qualifizierende Ausschlüsse“) wird nicht der Kommission unterstehen. Sojern verfolgt und meldet Buchungen, die von Sojern für den jeweils aktuellen Monat getätigt wurden, über das Kundenkonto (das „Buchungsreport“). Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Kundenkonto zu verwenden, um die Buchungsreport mit den Aufzeichnungen des Kunden über qualifizierende Ausschlüsse abzugleichen, um die endgültige monatliche Provision zu ermitteln. Buchungsberichte sind jeden Monat im Kundenkonto verfügbar und werden täglich aktualisiert. Der Kunde kann qualifizierende Ausschlüsse im Kundenkonto vom ersten Tag eines jeden Monats bis zum achten (8.) Tag des folgenden Kalendermonats abgleichen. Die Provisionsberechnungen für jeden Monat gelten ab dem neunten (9.) Tag des darauffolgenden Kalendermonats als endgültig und unangefochten, und nach Ablauf dieser Frist sind keine weiteren Abstimmungen oder Anpassungen an die Kommission zulässig. Nach der Berechnung der endgültigen Provision für jeden Monat
     
  2. Nicht abgleichbare Bruttobuchungen

    Sojern verfolgt und meldet Buchungen, die von Sojern getätigt wurden, für den jeweils aktuellen Monat auf der Grundlage des Bruttobuchungsbetrags für Reservierungen auf der Website des Kunden über den Buchungsreport. Provisionen für Buchungen werden ohne Abgleichung berechnet. Zur Klarstellung: Stornierungen und Nichterscheinen sind nicht ausgeschlossen. Kunden kann eine Kombination aus abgleichbaren Aufenthalten und nicht abgleichbaren Bruttobuchungen in Rechnung gestellt werden, wie im Bestellformular (oder einer anderen zutreffenden Mitteilung) angegeben.

8.2 Rechnungsstellung für Provisionskampagnen. Sojern wird dem Kunden die endgültige Provision in Rechnung stellen. Alle Rechnungen werden in der im Bestellformular angegebenen Währung ausgestellt und, sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, exklusive Umsatz-, Mehrwertsteuer- oder ähnlicher Steuern, die vom Kunden zu dem Zeitpunkt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu zahlen sind. Rechnungen werden am oder um den zehnten (10.) Tag eines jeden Kalendermonats an die vom Kunden im Kundenkonto angegebene Kontaktadresse gesendet. Alle Streitigkeiten über die Richtigkeit der Rechnung müssen Sojern innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.

8.3 Wirkung der Kündigung für abgleichbare Buchungen. Nach Beendigung einer Provisionskampagne stellt Sojern dem Kunden eine Rechnung aus, in der die endgültige Provision und alle geschuldeten Gebühren Dritter aufgeführt sind. Die endgültige Provision umfasst: alle verbleibenden Buchungen von Sojern-Driven, die nicht in Rechnung gestellt wurden, abzüglich der Stornierungsrate für Kundenunterkünfte im Rahmen der Vereinbarung für die letzten drei (3) Monate (wodurch die endgültige Provision berechnet wird und die endgültige Rechnung nicht abgeglichen wird). Für den Fall, dass der Kunde vor der Kündigung keine Aufzeichnungen über Buchungen oder Stornierungen von Sojern Driven hat, wird die Rechnung für die endgültige Provision die Anwendung der von Sojern Analytics ermittelten Standardstornierungsrate für die geografische Region des Kunden widerspiegeln.

8.4 Auswirkung der Kündigung bei nicht abgleichbaren Bruttobuchungen. Nach Beendigung einer Provisionskampagne stellt Sojern dem Kunden eine Rechnung aus, in der die endgültige Provision und alle geschuldeten Gebühren Dritter aufgeführt sind. Die endgültige Provision beinhaltet: den gesamten Bruttobuchungsbetrag für alle Buchungen von Sojern Driven, die vor der Kündigung getätigt wurden.

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SERVICEPLAN DER GUEST EXPERIENCE PLATFORM

Sofern in diesem Serviceplan für die Guest Experience Platform („GEP“) nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn die Guest Experience Platform gekauft wird.

1. Definitionen

„Endbenutzerinformationen“ bezeichnet die Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere erforderliche personenbezogene Daten von Kunden oder deren Endkunden und Besucher (zusammen „Endnutzer“), die ihrer Bereitstellung zugestimmt haben ichInformationen und Empfang solcher Nachrichten von den Guest Experience Solutions.

2. Zusätzliche Nutzungsbedingungen und Pflichten des Kunden. Die Guest Experience Platform muss gemäß der Dokumentation konfiguriert werden, damit die Dienste ordnungsgemäß funktionieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern Endbenutzern, die dem Empfang solcher Nachrichten und der Bereitstellung ihrer Endbenutzerinformationen zugestimmt haben, Nachrichten, Kundenbeziehungsmanagement und andere Funktionen zur Verfügung stellt. Der Kunde muss Benutzer benennen, die berechtigt sind, die Sojern-Plattform zu verwalten, zu konfigurieren und auf Berichte und Einblicke aus der Guest Experience Platform zuzugreifen, vorbehaltlich der hier aufgeführten Nutzungsbeschränkungen und Einschränkungen, wie sie im Bestellformular oder auf der Website von Sojern angegeben sind, wie z. B. Beschränkungen der Anzahl von Nachrichten, Zimmern oder Immobilien („Nutzungsbeschränkungen“). Für jede Nutzung, die über die Nutzungsbeschränkungen hinausgeht, werden dem Kunden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt, und er kann während der gesamten Laufzeit bei Bedarf im Rahmen einer Änderung zusätzliche Lizenzen hinzufügen, sofern die anfallenden zusätzlichen Gebühren zu zahlen sind. Der Zugang zur Guest Experience Platform kann von Benutzern nicht gemeinsam genutzt werden (kann aber einem neuen Benutzer zugewiesen werden, der eine Person ersetzt, die keinen Zugriff mehr auf GEP benötigt) und die Lizenzierung erfolgt auf der Grundlage eines pro Zimmer oder Haus. Die Nutzung der Guest Experience Platform durch den Kunden kann jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Kunde gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung fälliger Gebühren. Die Guest Experience Platform kann weiteren Einschränkungen unterliegen, die in der Dokumentation dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen des Festplattenspeichers, der Rate eingehender E-Mail-Anfragen, der Anzahl der eingehenden Aufrufe, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an die API zulässig sind, der Absprungraten, der Häufigkeit von Spam-Beschwerden, der Anzahl der ausgehenden Aufrufe, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an die API eines Kunden getätigt wurden, der Anzahl der Nachrichten, die der GEP an den Endbenutzer sendet innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder andere Lieferbarkeitskennzahlen, die branchenweit anerkannte Schwellenwerte überschreiten . Der Kunde räumte ein, dass die Überschreitung dieser anderen Einschränkungen zu Fehlfunktionen von GEP führen kann, zusätzliche Gebühren anfallen oder zur sofortigen Sperrung der E-Mail-Kampagnen des Kunden oder des Zugriffs auf die Guest Experience Platform führen kann, bis die Einhaltung der Vorschriften erfolgt ist.

3. GEP Bestellungen und Zahlungen. Sofern nicht im jeweiligen Bestellformular anders angegeben, zahlt der Kunde alle mit einem Bestellformular verbundenen Gebühren gemäß den folgenden Bestimmungen: (a) Die Gebühren werden im Voraus für jährliche, im Voraus bezahlte Tarife in Rechnung gestellt; (b) die erste Rechnung entspricht der Startdatum des Abonnement (wie im Bestellformular definiert); (c) Die Zahlung ist innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Eine vollständig ausgeführte Bestellung ist nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung vorgesehen, und die im Bestellformular angegebene Laufzeit ist eine kontinuierliche und nicht teilbare Verpflichtung für die gesamte Laufzeit der Laufzeit.

4. Verwendung von Endbenutzerinformationen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an End Benutzerinformationen und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt Sojern ein Eigentums- oder Nutzungsrecht an den Endbenutzerinformationen, mit Ausnahme der hier festgelegten eingeschränkten Lizenz. Sojern kann die Endnutzerinformationen in aggregierter, anonymisierter Weise erheben, speichern und verwenden, wie in Abschnitt 2.3 der Nutzungsbedingungen vorgesehen, und in Übereinstimmung mit der GEP-Datenschutzrichtlinie unter https://www.sojern.com/privacy/gep-privacy-policy. Der Kunde und Sojern sind sich einig, dass die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten im Rahmen der Guest Experience Platform gemäß den Bestimmungen der DPA erfolgt, die hier dargelegt sind als Ausstellung B.

5. Garantie im Zusammenhang mit der Verwendung von Nachrichten. Die Guest Experience Platform ermöglicht es Kunden, SMS, E-Mails, WhatsApp und andere Arten von Nachrichten zu senden und zu empfangen („Nachrichten“). Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er (i) die Einwilligungen von jedem Endnutzer, der Nachrichten erhält, erhält und diese auch wahrnimmt, (ii) Verfahren für jeden Endnutzer zur Abmeldung von der Teilnahme an Nachrichten einhält und dass der Kunde nach erfolgter Abmeldung keinen Endnutzer erneut für Messaging anmelden wird, bis eine neue, erneute Einwilligung eingegangen ist, und (iii) bei der Nutzung der Dienste durch den Kunden alle geltenden Gesetze in Bezug auf Messaging einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Telefonkonsumenten Schutzgesetz und CAN-SPAM. Der Kunde ist für die Einhaltung der Messaging-Gesetze und der damit verbundenen Datenschutzgesetze verantwortlich.

6. Support und Servicegarantie

6.1 Sojern unterstützt die Guest Experience Platform gemäß dem jeweiligen Plan, den der Kunde im Bestellformular ausgewählt hat.

6.2 Sojern garantiert, dass die Guest Experience Platform gemäß dem hier dargelegten Service Level Vereinbarung (SLA) funktioniert Anlage A, dass das alleinige Rechtsmittel bei Verletzung dieser Garantie oder bei Nichterfüllung der Dienste in der SLA festgelegt ist.

7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung für GEP. Auf dem Bestellformular ist die Laufzeit der bestellten Guest Experience Platform angegeben. Wenn nichts angegeben ist, beträgt die Laufzeit ein (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung. Am Ende jeder Laufzeit verlängert sich die zugehörige Bestellung automatisch um ein weiteres Jahr zu den Preisen, die dem Kunden mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf dieser Laufzeit mitgeteilt wurden (oder zu den gleichen Preisen wie bei der vorherigen Laufzeit, falls keine neuen Preise angegeben wurden), es sei denn, der Kunde teilt dem GEP-Vertreter des Kunden mindestens dreißig (30) vor dem Verlängerungsdatum eine E-Mail mit. Sojern sendet die Verlängerungsmitteilung an die im Kundenkonto angegebene Kontakt-E-Mail, sofern Sojern nicht über eine andere informiert wird. Die hinterlegte Zahlungskartennummer des Kunden wird für die GEP-Verlängerungslaufzeit gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen belastet.

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Ausstellung „A“
Vereinbarung zum Servicelevel

Dieses GEP Level Agreement („SLA“) gilt für Ihre Nutzung der Guest Experience Platform und unterliegt den Nutzungsbedingungen der Guest Experience Platform (die „Vereinbarung“).

Sofern wir in dieser SLA nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, unterliegt diese SLA den Bedingungen der Vereinbarung, und Sie können sich die Vereinbarung ansehen, um Begriffe in Großbuchstaben zu definieren. Sojern, Inc. behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses SLA gemäß der Vereinbarung zu ändern.

  1. Definitions.
    1. “Client” means the individual clients of the Customer who have consented to receive the messages at the election of the Customer from Guest Experience Platform.
    2. “Client Information” means the names, email addresses, and telephone numbers of Customers Clients.
    3. “Delivery Service" means a third-party service provider used to send messages to Client, for example a telephone service, messaging (e.g., What’s App), push notification provider (e.g., Google, Apple), SMS provider, or email provider.
    4. “Client Outreach” means messages sent to a Client with their Client Information by the Customer through the Guest Experience Platform, which is triggered upon the requirements set by the Customer. The Customer must configure the Guest Experience Platform and supply the Client Information in accordance with the Documentation.
    5. “Guest Experience Platform” means Sojern cloud-based guest engagement and management platform purchased by the Customer.
  2. Service Commitment.
    1. Sojern will use commercially reasonable efforts to meet the following service level commitments for the stated functions from the Guest Experience Platform:
      1. Platform Application SLA: Sojern’s ability to provide basic acknowledgement and resolution functionality via our web, mobile application for Client Outreach and other services will be available 99.9% of the time during any calendar month.
    2. Sojern is not responsible for failures caused by factors not in Sojern’s control including but not limited to failures caused by:
      1. Problems beyond or outside of the Sojern Guest Experience Platform including (i) Customer’s own telecommunications, Delivery Service or internet service providers, email domain server availability or mobile push notification providers; (ii) a Force Majeure Event; or (iii) intentional or accidental filtering of network traffic by national governments, carriers or regulatory bodies; or iv). that result from Maintenance of which Sojern has provided a minimum seventy- two hours notice for. “Force Majeure Event” means (i) compliance with any act, order, demand or request of any government, governmental authority, or government agency; (ii) labor disputes, work stoppages or slowdowns of any kind; (iii) fires or hurricane, earthquake, flood and other natural disasters or fires; (iv) war, rebellion, act of terrorism, or civil disorder; (v) systemic internet issues or any other act or omission of any telecommunication or services provider; (vi) any other cause beyond Sojern’s reasonable control. “Maintenance” means scheduled Unavailability of the Sojern Platform. Maintenance will be no greater than an average of four (4) hours per month or a maximum of forty-eight hours (48) per year and will not exceed seven (7) hours in any calendar month.
      2. Issues that arise from Sojern’s suspension or termination of Customer’s right to use the Service as allowed or required by the Agreement, Acceptable Use Policy, government or court orders, or other agreements.
  3. Customer Responsibilities. Customer will (i) configure and use the Guest Experience Platform correctly in accordance with the Documentation. Sojern ability to meet its obligations in this SLA are dependent upon Customer performing its responsibilities.

  4. Service Credits.
    1. If Sojern fails to meet the SLA set forth herein, Customer may receive a service credit. Customer will be eligible for a credit toward future fees owed to Sojern for the Sojern Guest Experience Platform. The Service Credit is calculated as ten percent (10%) of the fees paid for or attributable to the month when the alleged SLA breach occurred.
    2. Service Credits are subject to the following:
      1. Customer must submit a written Service Credit request to their Customer Service Representative within fifteen (15) days of occurrence of the alleged SLA breach. Customer must include reasonable evidence that they were affected by the alleged SLA breach.
      2. *Service Credits are not cumulative, that is, there shall only be a single Service Credits given for all Delivery Failures with a single cause.
      3. Service Credits are capped at a maximum of thirty percent (30%) of total fees paid for or attributable to the calendar month when the alleged SLA breach occurred.
      4. Customers who are past due on any payments owed to Sojern are not eligible to receive Service Credits.
      5. Service Credits cannot be exchanged for cash. Service Credits don’t entitle Customer to a refund or any other payment from Sojern.
    3. THIS SERVICE LEVEL AGREEMENT SETS FORTH CUSTOMER’S SOLE AND EXCLUSIVE REMEDY FOR ANY FAILURE OF SERVICE AVAILABILITY OR NON-PERFORMANCE OR FAILURE TO CONTACT THE DESIGNATED PERSONNEL.

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Ausstellung „B“
Zusatz zur Datenverarbeitung auf der Guest Experience Platform

DIESER ZUSATZ ZUR DATENVERARBEITUNG („DPA“) wird am Datum des Inkrafttretens des Nachtrags abgeschlossen von und zwischen: (1) Sojern, Inc. („Sojern“); und (2) dem Unternehmen oder der anderen Person, die eine Gegenpartei der Vereinbarung ist (wie unten definiert), in die diese DPA aufgenommen wurde und deren Teil sie ist („Kunde“), zusammen die „Parteien“ und jeweils ein „Partei“.

1. INTERPRETATION

1.1 In this DPA the following terms shall have the meanings set out in this Section 1, unless expressly stated otherwise;

  1. “Addendum Effective Date” means the effective date of the Agreement.
  2. “Agreement” means the agreement under which Sojern has agreed to provide services to Customer entered into by and between the Parties.
  3. “Applicable Data Protection Laws” means the privacy, data protection and data security laws and regulations of any jurisdiction applicable to the Processing of Customer Personal Data under the Agreement, including, without limitation, GDPR and the CCPA (as and where applicable).
  4. “CCPA” means the California Consumer Privacy Act of 2018, as amended by the California Privacy Rights Act of 2020 (“CPRA”), and any binding regulations promulgated thereunder.
  5. “Controller” means the entity that, alone or jointly with others, determines the purposes and means of the Processing of Personal Data, including, as applicable, any “business” as that term is defined by the CCPA.
  6. “Customer Personal Data” means any Personal Data Processed by Sojern or its Sub-Processors on behalf of Customer to perform the Services under the Agreement (including, for the avoidance of doubt, any such Personal Data comprised within Customer Data).
  7. “Data Subject Request” means the exercise by a Data Subject of its rights in accordance with Applicable Data Protection Laws in respect of Customer Personal Data and the Processing thereof.
  8. “Data Subject” means the identified or identifiable natural person to whom Customer Personal Data relates.
  9. “EEA” means the European Economic Area.
  10. “GDPR” means, as and where applicable to Processing concerned: (i) the General Data Protection Regulation (Regulation (EU) 2016/679) (“EU GDPR”); and/or (ii) the EU GDPR as it forms part of UK law by virtue of section 3 of the European Union (Withdrawal) Act 2018 (as amended, including by the Data Protection, Privacy and Electronic Communications (Amendments etc.) (EU Exit) Regulations 2019) (“UK GDPR”), including, in each case (i) and (ii) any applicable national implementing or supplementary legislation (e.g., the UK Data Protection Act 2018), and any successor, amendment or re-enactment, to or of the foregoing. References to “Articles” and “Chapters” of, and other relevant defined terms in, the GDPR shall be construed accordingly.
  11. “Personal Data” means “personal data,” “personal information,” “personally identifiable information” or similar term defined in Applicable Data Protection Laws.
  12. “Personal Data Breach” means a breach of Sojern’s security leading to the accidental or unlawful destruction, loss, alteration, unauthorised disclosure of, or access to, Customer Personal Data in Sojern’s possession, custody or control. For clarity, Personal Data Breach does not include unsuccessful attempts or activities that do not compromise the security of Customer Personal Data (such as unsuccessful log-in attempts, pings, port scans, denial of service attacks, or other network attacks on firewalls or networked systems).
  13. “Personnel” means a person’s employees, agents, consultants or contractors.
  14. “Process” and inflection thereof means any operation or set of operations which is performed on Personal Data or on sets of Personal Data, whether or not by automated means, such as collection, recording, organization, structuring, storage, adaptation or alteration, retrieval, consultation, use, disclosure by transmission, dissemination or otherwise making available, alignment or combination, restriction, erasure or destruction.
  15. “Processor” means the entity that Processes Personal Data on behalf of the Controller, including, as applicable, any “service provider” as that term is defined by the CCPA.
  16. “Restricted Transfer” means the disclosure, grant of access or other transfer of Customer Personal Data to any person located in: (i) in the context of the EEA, any country or territory outside the EEA which does not benefit from an adequacy decision from the European Commission (an “EU Restricted Transfer”); and (ii) in the context of the UK, any country or territory outside the UK, which does not benefit from an adequacy decision from the UK Government (a “UK Restricted Transfer”), which would be prohibited without a legal basis under Chapter V of the GDPR.
  17. “SCCs” means the standard contractual clauses approved by the European Commission pursuant to implementing Decision (EU) 2021/914.
  18. “Service Data” means any data relating to the use, support and/or operation of the Services, which is collected directly by Sojern from and/or about users of the Services and/or Customer’s use of the Service for use for its own purposes (certain of which may constitute Personal Data).
  19. “Services” means those services and activities to be supplied to or carried out by or on behalf of Sojern for Customer pursuant to the Agreement.
  20. “Sub-Processor” means any third party appointed by or on behalf of Sojern to Process Customer Personal Data.
  21. “Supervisory Authority” means any entity with the authority to enforce Applicable Data Protection Laws, including, (i) in the context of the EEA and the EU GDPR, shall have the meaning given to that term in the EU GDPR; and (ii) in the context of the UK and the UK GDPR, means the UK Information Commissioner’s Office.
  22. “UK Transfer Addendum” means the template Addendum B.1.0 issued by the ICO and laid before Parliament in accordance with s119A of the Data Protection Act 2018 on 2 February 2022, as it is revised under Section 18 of the Mandatory Clauses included in Part 2 thereof.

1.2 Sofern in diesem DPA nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe in diesem DPA die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde.

2. UMFANG DIESES NACHTRAGS ZUR DATENVERARBEITUNG

2.1 Diese Datenschutzvereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung.

2.2 Anhang 2 (Europäischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur, wenn und soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung der DSGVO unterliegt.

2.3 Anhang 3 (Anlage zu Kalifornien) zu diesem DPA gilt nur, wenn und soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung dem CCPA unterliegt, in Bezug auf den Kunden ein „Unternehmen“ ist (wie im CCPA definiert).

3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN

3.1 Sojern verarbeitet personenbezogene Kundendaten nur auf Anweisung des Kunden oder gemäß den geltenden Gesetzen.

3.2 Der Kunde weist Sojern an, personenbezogene Kundendaten so zu verarbeiten, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden gemäß und gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.

3.3 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern (einschließlich der jeweiligen Rollen der Parteien im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung) in Anlage 1 (Einzelheiten zur Datenverarbeitung) der DPA beschrieben sind.

4. SOJERNES PERSONAL

Sojern ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter von Sojern zu überprüfen, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, und schließt mit allen Mitarbeitern von Sojern, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ab, die keinen beruflichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

5. SICHERHEIT

5.1 Sojern implementiert und unterhält technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, um die personenbezogenen Daten des Kunden vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, wie in Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) beschrieben (die „Sicherheitsmaßnahmen“).

5.2 Sojern kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern die aktualisierten Maßnahmen den allgemeinen Schutz der personenbezogenen Kundendaten nicht wesentlich beeinträchtigen.

6. UNTERVERARBEITUNG

6.1 Der Kunde ermächtigt Sojern generell, Unterauftragsverarbeiter gemäß diesem Abschnitt 6 zu ernennen.

6.2 Sojern kann weiterhin die Unterauftragsverarbeiter verwenden, die zum Zeitpunkt dieses DPA bereits von Sojern beauftragt wurden (da diese Unterauftragsverarbeiter zusammen mit ihren jeweiligen Funktionen und Standorten in der Liste der Unterauftragsverarbeiter in Anlage 5 aufgeführt sind (die „Liste der Unterauftragsverarbeiter“).

6.3 Sojern informiert den Kunden vorab schriftlich über die Ernennung eines vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiters, einschließlich angemessener Einzelheiten zu der vom Unterauftragsverarbeiter durchzuführenden Verarbeitung, indem es den Kunden per E-Mail über die Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter informiert, die an die in Anlage 1 (Angaben zur Datenverarbeitung) angegebene Kontaktstelle des Kunden gesendet wird. Das Unternehmen kann einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen, indem es einen Einspruch per E-Mail an folgende Adresse sendet sojernprivacy@Sojern.com mit der Betreffzeile „Einspruch gegen den Unterauftragsverarbeiter“, zusammen mit dem Namen eines Kontakts, dem Namen des Unternehmens, dem Namen des Produkts oder der Dienstleistung von Sojern, dem Namen des Unterauftragsverarbeiters und einem berechtigten Einspruchsgrund. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer Aktualisierung der Liste der Unterauftragsverarbeiter Einspruch erhebt, gelten die neuen Unterauftragsverarbeiter als akzeptiert. Wenn das Unternehmen vernünftigerweise Einwände gegen eine Änderung erhebt und Sojern nicht in der Lage ist, diesen Einwand zu lösen, kann das Unternehmen den Vereinbarung und die DPA kündigen.

6.4 In Bezug auf jeden Unterauftragsverarbeiter unterhält Sojern einen schriftlichen Vertrag zwischen Sojern und dem Unterauftragsverarbeiter, der Bedingungen enthält, die mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Kundendaten bieten wie die in dieser DPA festgelegten (einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen).

7. DATA SUBJECT RIGHTS

7.1 Sojern, taking into account the nature of the Processing of Customer Personal Data, shall provide Customer with such assistance as may be reasonably necessary and technically feasible to assist Customer in fulfilling its obligations to respond to Data Subject Requests. If Sojern receives a Data Subject Request, Customer will be responsible for responding to any such request.

7.2 Sojern shall:

  1. promptly notify Customer if it receives a Data Subject Request; and
  2. not respond to any Data Subject Request, other than to advise the Data Subject to submit the request to Customer, except on the written instructions of Customer or as required by Applicable Data Protection Laws.

8. PERSONAL DATA BREACH

Breach notification and assistance

8.1 Sojern shall notify Customer without undue delay upon Sojern’s discovering a Personal Data Breach affecting Customer Personal Data. Sojern shall provide Customer with information (insofar as such information is within Sojern’s possession and knowledge and does not otherwise compromise the security of any Personal Data Processed by Sojern) to allow Customer to meet its obligations under the Applicable Data Protection Laws to report the Personal Data Breach. Sojern’s notification of or response to a Personal Data Breach shall not be construed as Sojern’s acknowledgement of any fault or liability with respect to the Personal Data Breach.

8.2 Sojern shall reasonably co-operate with Customer and take such commercially reasonable steps as may be directed by Customer to assist in the investigation of any such Personal Data Breach.

8.3 Customer is solely responsible for complying with notification laws applicable to Customer and fulfilling any third-party notification obligations related to any Personal Data Breaches.

Notification to Sojern

8.4 If Customer determines that a Personal Data Breach must be notified to any Supervisory Authority, any Data Subject(s), the public or others under Applicable Data Protection Laws, to the extent such notice directly or indirectly refers to or identifies Sojern, where permitted by applicable laws, Customer agrees to:

  1. notify Sojern in advance; and
  2. in good faith, consult with Sojern and consider any clarifications or corrections Sojern may reasonably recommend or request to any such notification, which: (i) relate to Sojern’s involvement in or relevance to such Personal Data Breach; and (ii) are consistent with applicable laws.

9. RETURN AND DELETION

9.1 Subject to section 9.2, in the event of termination of the Agreement, Sojern shall, at the choice of the Customer, delete or irreversibly anonymize all Customer Personal Data processed for the Services, or return all such Customer Personal Data to Customer.

9.2 Sojern may retain Customer Personal Data where permitted or required by applicable law, for such period as may be required by such applicable law, provided that Sojern shall:

  1. maintain the confidentiality of all such Customer Personal Data; and
  2. Process the Customer Personal Data only as necessary for the purpose(s) specified in the applicable law permitting or requiring such retention.

10. PRÜFUNGSRECHTE

10.1 Sojern stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die Sojern (nach vernünftigem Ermessen) unter den gegebenen Umständen für angemessen hält, um die Einhaltung dieser DPA und der geltenden Datenschutzgesetze nachzuweisen.

10.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.3 bis 10.4 wird Sojern für den Fall, dass der Kunde (nach vernünftigem Ermessen handelt) in der Lage ist, Unterlagen dafür vorzulegen, dass die von Sojern gemäß Abschnitt 10.1 zur Verfügung gestellten Informationen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichen, um die Einhaltung dieser Datenschutzvereinbarung durch Sojern nachzuweisen, Audits durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern zu ermöglichen und zu diesen beizutragen.

10.3 Vor der Durchführung eines Audits muss der Kunde einen detaillierten Auditplan vorlegen, der die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Audit ausgetauschten Informationen sowie aller Berichte über die Ergebnisse oder Feststellungen vorsieht. Der vorgeschlagene Auditplan muss den vorgeschlagenen Umfang, die Dauer und den Zeitplan der Prüfung beschreiben. Sojern wird mit dem Kunden zusammenarbeiten, um einen endgültigen Auditplan zu vereinbaren. Nach Abschluss des Audits teilt der Kunde Sojern umgehend die Ergebnisse des Audits mit.

10.4 Wenn die Kontrollen oder Maßnahmen, die im Rahmen des angeforderten Audits bewertet werden sollen, in einem SOC 2 Typ 2-, ISO-, NIST- oder ähnlichen Auditbericht behandelt werden, der von einem qualifizierten externen Prüfer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Auditanfrage des Kunden erstellt wird (“Audit-Bericht„) und Sojern schriftlich bestätigt hat, dass keine wesentlichen Änderungen an den Kontrollen bekannt sind, die geprüft und in diesen Auditberichten behandelt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bereitstellung solcher Auditberichte zu akzeptieren, anstatt eine Prüfung dieser Kontrollen oder Maßnahmen zu verlangen.

11. CUSTOMER’S RESPONSIBILITIES

11.1 Customer agrees that, without limiting Sojern’s obligations under Section 5 (Security), Customer is solely responsible for its use of the Services, including

  1. making appropriate use of the Services to maintain a level of security appropriate to the risk in respect of the Customer Personal Data;
  2. securing the account authentication credentials, systems and devices Customer uses to access the Services;
  3. securing Customer’s systems and devices that Sojern uses to provide the Services; and
  4. backing up Customer Personal Data.

11.2 Customer shall ensure:

  1. that there is, and will be throughout the term of the Agreement, a valid legal basis for the Processing by Sojern of Customer Personal Data in accordance with this DPA and the Agreement (including, any and all instructions issued by Customer from time to time in respect of such Processing) for the purposes of all Applicable Data Protection Laws; and
  2. that all Data Subjects have
    1. been presented with all required notices and statements and
    2. provided all required consents, in each case

(i) and (ii) relating to the Processing by Sojern of Customer Personal Data. Customer, upon request by Sojern, will provide proof that any required consents have been obtained by the Customer.

11.3 Customer agrees that the Service, the Security Measures, and Sojern’s commitments under this DPA are adequate to meet Customer’s needs, including with respect to any security obligations of Customer under Applicable Data Protection Laws, and provide a level of security appropriate to the risk in respect of the Customer Personal Data.

11.4 Customer shall not provide or otherwise make available to Sojern any Customer Personal Data that contains any

  1. Social Security numbers or other government-issued identification numbers;
  2. protected health information subject to the Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) or other information regarding an individual’s medical history, mental or physical condition, or medical treatment or diagnosis by a health care professional;
  3. health insurance information;
  4. biometric information;
  5. passwords to any online accounts;
  6. credentials to any financial accounts;
  7. tax return data;
  8. any payment card information subject to the Payment Card Industry Data Security Standard;
  9. Personal Data of children under 13 years of age;
  10. data relating to criminal convictions and offenses; and/or
  11. any other information that falls within any special or sensitive categories of personal data (as defined in Applicable Data Protection Laws) (together, “Restricted Data”).

12. HAFTUNG

Die gesamte Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei, unabhängig davon, wie sie sich aus oder in Verbindung mit dieser DPA und den SCCs (falls und wie sie gelten) ergibt, überschreitet unter keinen Umständen die Beschränkungen oder Obergrenzen und unterliegt allen Haftungsausschlüssen und Verlusten, die von den Parteien in der Vereinbarung vereinbart wurden; vorausgesetzt, dass, nichts in diesem Abschnitt 12 hat Auswirkungen auf die Haftung einer Person gegenüber betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen der SCCs über Drittbegünstigte (sofern und soweit diese gelten).

13. SERVICE DATA

13.1 Customer acknowledges that Sojern may collect, use and disclose Service Data for its own business purposes, such as:

  1. for accounting, tax, billing, audit, and compliance purposes;
  2. to provide, improve, develop, optimise and maintain the Services;
  3. to investigate fraud, spam, wrongful or unlawful use of the Services; and/or
  4. as otherwise permitted or required by applicable law.

13.2 In respect of any such Processing described in Section 13.1, Sojern:

  1. Independently determines the purposes and means of such Processing;
  2. shall comply with Applicable Data Protection Laws (if and as applicable in the context);
  3. shall Process such Service Data as described in Sojern’s relevant privacy notices/policies, as updated from time to time; and
  4. where possible, shall apply technical and organizational safeguards to any relevant Personal Data that are no less protective than the Security Measures.

13.3 For the avoidance of doubt, this DPA shall not apply to Sojern’s collection, use, disclosure or other Processing of Service Data, and Service Data does not constitute Customer Personal Data.

14. ÄNDERUNG DER GESETZE
Sojern kann diese DPA nach vorheriger Ankündigung in dem Umfang ändern, in dem es (nach vernünftigem Ermessen) dies für erforderlich hält, um die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze von Zeit zu Zeit zu erfüllen, einschließlich der Änderung oder Ersetzung der SCCs in der in Absatz 3.3 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) beschriebenen Weise.

15. INCORPORATION AND PRECEDENCE

15.1 This DPA shall be incorporated into and form part of the Agreement with effect from the Addendum Effective Date.

15.2 In the event of any conflict or inconsistency between:

  1. this DPA and the Agreement, this DPA shall prevail; or
  2. any SCCs entered into pursuant to Paragraph 2 of Annex 2 (European Annex) and this DPA and/or the Agreement, the SCCs shall prevail in respect of the Restricted Transfer to which they apply.

Annex 1
Data Processing Details
Sojern / ‘DATA IMPORTER’ DETAILS

Nome:

Sojern, Inc.

Adresse:

575 Markt Street, 4. Stock, San Francisco, CA 94105 USA

Kontaktdaten für den Datenschutz:

Paul Huie, SVP und General Counsel bei Sojern
sojernprivacy@Sojern.com

Aktivitäten in Sojern:

Im Rahmen der Vereinbarung bietet Sojern KI-Concierge-, Reputationsmanagement- und/oder Gastmarketing-Dienstleistungen an, abhängig von den spezifischen Funktionen, für die der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat.

Rolle:

Prozessor

CUSTOMER / 'DATA EXPORTER' DETAILS

Nome:

Das Unternehmen oder eine andere Person, die eine Gegenpartei der Vereinbarung ist.

Adresse:
  • Die Adresse des Kunden ist die Adresse, die in der zwischen dem Kunden und Sojern geschlossenen Vereinbarung angegeben ist; oder
  • wenn die Vereinbarung die Adresse nicht enthält, die Hauptgeschäftsadresse des Kunden, sofern nicht anders mitgeteilt sojernprivacy@Sojern.com
Kontaktdaten für den Datenschutz:

Die Kontaktdaten des Kunden lauten:

  • die in der Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten; oder
  • wenn die Vereinbarung die Kontaktdaten nicht enthält, die vom Kunden übermittelten und mit dem Konto des Kunden für die Dienste verknüpften Kontaktdaten des Kunden — sofern nicht anders an sojernprivacy@Sojern.com
Kundenaktivitäten:

Zu den Aktivitäten des Kunden, die für diese DPA relevant sind, gehören die Nutzung und der Empfang der Dienste gemäß und gemäß und für die in der Vereinbarung erwarteten und zulässigen Zwecke als Teil seines laufenden Geschäftsbetriebs.

Rolle:
  • Steuerung — in Bezug auf jegliche Verarbeitung personenbezogener Kundendaten, für die der Kunde selbst ein für die Verarbeitung Verantwortlicher ist; und
  • Prozessor — in Bezug auf jegliche Verarbeitung personenbezogener Kundendaten, bei der der Kunde selbst als Verarbeiter im Namen einer anderen Person (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, falls zutreffend) handelt.
Kategorien von Datensubjekten:

Zu den relevanten Datensubjekten gehören alle betroffenen Personen, deren Verarbeitung der Kunde Sojern im Rahmen der Erbringung des Dienstes veranlasst, einschließlich:

  • Aussichten für das Marketing
  • Eigene Gäste des Kunden, Kunden, Webseitenbesucher oder Besucher der mobilen App
  • Endnutzer und andere Nutzer der Produkte und Dienstleistungen des Kunden
Kategorien personenbezogener Daten:

Zu den relevanten personenbezogenen Daten gehören alle Kategorien von Daten, die der Kunde Sojern im Rahmen der Erbringung des Dienstes verarbeiten lässt, einschließlich:

  • Kontaktinformationen — z. B. Name, Privat- und/oder Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse, Telefondaten und andere Kontaktinformationen.
  • Buchungs- und Aufenthaltsinformationen — z. B. Buchungsdetails und -daten der Endnutzer, Aufenthaltspräferenzen sowie Nutzerbewertungen und -rezensionen.
    Nachrichteninformationen — z. B. der Inhalt von Nachrichten zwischen Kunden und Endnutzern, die in E-Mail, SMS oder anderen Nachrichtenkanälen enthalten sind.
Vertrauliche Datenkategorien und damit verbundene zusätzliche Einschränkungen/Schutzmaßnahmen:

Keine

Zusätzliche Schutzmaßnahmen für sensible Daten:

N/A

Häufigkeit der Übertragung:

Fortlaufend — wie vom Kunden bei und durch die Nutzung der Dienste oder durch die Nutzung der Dienste in seinem Namen initiiert.

Art der Verarbeitung:

Verarbeitungsvorgänge, die erforderlich sind, um die Dienste gemäß der Vereinbarung bereitzustellen.

Zweck der Verarbeitung:

Personenbezogene Kundendaten werden verarbeitet:

  1. soweit erforderlich, um die Dienste so bereitzustellen, wie sie vom Kunden bei ihrer Nutzung initiiert wurden, und
  1. alle anderen angemessenen Anweisungen des Kunden gemäß den Bedingungen dieser Datenschutzvereinbarung einzuhalten.
Dauer der Verarbeitung/ Aufbewahrungsfrist:

Für den Zeitraum, der gemäß der Vereinbarung und der DPA, einschließlich Abschnitt 9 der DPA, festgelegt wurde.

Übertragungen an (Sub-) Prozessoren:

Übertragungen an Unterauftragsverarbeiter erfolgen wie und zu den Zwecken, die von Zeit zu Zeit in der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben werden.

Annex 2
European Annex

1. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN

1.1 Erhält Sojern vom Kunden eine Anweisung, die seiner begründeten Meinung nach gegen die DSGVO verstößt, wird Sojern den Kunden informieren.

1.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Kunden erteilten Anweisungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch oder im Namen von Sojern gemäß oder in Verbindung mit der Vereinbarung der DSGVO und allen anderen geltenden Gesetzen entsprechen müssen.

2. DATENSCHUTZFOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION

2.1 Sojern wird den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Sojern zur Verfügung stehenden Informationen auf Kosten des Kunden in angemessener Weise bei allen Datenschutzfolgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit den Aufsichtsbehörden unterstützen, die der Kunde vernünftigerweise nach Artikel 35 oder Artikel 36 der DSGVO für erforderlich hält, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern.

2.2 Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, trägt der Kunde die volle Verantwortung für die gesamte Zeit, die Sojern (zu den jeweils aktuellen Tarifen für professionelle Dienstleistungen von Sojern) für die Erbringung der Zusammenarbeit und Unterstützung durch Sojern gemäß Absatz 2.1 aufwendet, und erstattet Sojern auf Nachfrage alle Kosten, die Sojern entstanden sind.

3. EINGESCHRÄNKTE ÜBERTRAGUNGEN

Eingeschränkte EU-Übertragungen

3.1 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser DPA eine EU-beschränkte Übertragung vom Kunden an Sojern beinhaltet, müssen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus den SCCs nachkommen, die hiermit als:

  1. populated in accordance with Part 1 of Attachment 1 to Annex 2 (European Annex); and
  2. entered into by the Parties and incorporated by reference into this DPA.

Eingeschränkte Übertragungen in Großbritannien

3.2 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser DPA eine eingeschränkte Übertragung vom Kunden an Sojern im Vereinigten Königreich beinhaltet, müssen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus den SCCs nachkommen, die hiermit als:

  1. varied to address the requirements of the UK GDPR in accordance with UK Transfer Addendum and populated in accordance with Part 2 of Attachment 1 to Annex 2 (European Annex); and
  2. entered into by the Parties and incorporated by reference into this DPA.

Verabschiedung eines neuen Transfermechanismus

3.3 Sojern kann diese Datenschutzvereinbarung jederzeit ändern und die entsprechenden SCCs durch Folgendes ersetzen:

  1. any new form of the relevant SCCs or any replacement therefor prepared and populated accordingly (e.g., standard data protection clauses adopted by the European Commission for use specifically in respect of transfers to data importers subject to Article 3(2) of the EU GDPR); or
  2. another transfer mechanism, other than the SCCs, that enables the lawful transfer of Customer Personal Data to Sojern under this DPA in compliance with Chapter V of the GDPR.

Attachment 1
To Annex 2 (European Annex)
POPULATION OF SCCs

Hinweis

  • Im Zusammenhang mit jeder beschränkten Übertragung innerhalb der EU werden die gemäß Teil 1 dieser Anlage 1 ausgefüllten SCCs durch Bezugnahme in das DPA aufgenommen und bilden einen wirksamen Bestandteil dieses (falls und soweit zutreffend gemäß Absatz 3.1 des Anhangs 2 (Europäischer Anhang) des DPA).
  • Im Zusammenhang mit einer beschränkten Übertragung im Vereinigten Königreich werden die SCCs, die durch den britischen Überweisungszusatz geändert und gemäß Teil 2 dieser Anlage 1 ausgefüllt werden, durch Bezugnahme in die DPA aufgenommen und bilden einen wirksamen Bestandteil dieser (falls und soweit zutreffend gemäß Absatz 3.2 des Anhangs 2 (Europäischer Anhang) des DPA).

PART 1: POPULATION OF THE SCCs

1. UNTERZEICHNUNG DER SCC:

Werden die SCCs gemäß Absatz 3.1 des Anhangs 2 (Europäischer Anhang) zum DPA beantragt, so wird davon ausgegangen, dass jede der Vertragsparteien die SCCs in dem entsprechenden Signaturblock in Anhang I der Anlage zu den SCCs unterzeichnet hat.

2. MODULE

Die folgenden Module der SCCs gelten auf die unten dargelegte Weise (unter Berücksichtigung der Rolle (n) des Kunden, die in Anlage 1 zu Anhang 2 (Europäischer Anhang) des DPA dargelegt sind):

  1. Module Two of the SCCs applies to any EU Restricted Transfer involving Processing of Customer Personal Data in respect of which Customer is a Controller in its own right; and/or
  2. Module Three of the SCCs applies to any EU Restricted Transfer involving Processing of Customer Personal Data in respect of which Customer is itself acting as a Processor on behalf of any other person.

3. POPULATION DES KÖRPERS DER SCC

3.1 Für jedes Modul der SCCs gilt Folgendes, sofern zutreffend, für dieses Modul und seine Klauseln:

  1. In Clause 9, OPTION 2: GENERAL WRITTEN AUTHORISATION applies, and the minimum time period for advance notice of the addition or replacement of Sub-Processors shall be the advance notice period set out in Section 6.3 of the DPA; and
  2. In Clause 11, the optional language is not used and is deleted.
  3. In Clause 17, OPTION 1 applies, and the Parties agree that the SCCs shall be governed by the law of Ireland in relation to any EU Restricted Transfer; and
  4. For the purposes of Clause 18, the Parties agree that any dispute arising from the SCCs in relation to any EU Restricted Transfer shall be resolved by the courts of Ireland, and Clause 18(b) is populated accordingly.

4. GRUNDGESAMTHEIT DER ANHÄNGE ZUM ANHANG ZU DEN SCC

4.1 Anhang I der Anlage zu den SCCs enthält die entsprechenden Informationen, die in Anhang 1 (Einzelheiten zur Datenverarbeitung) des DPA aufgeführt sind, mit:

  1. Customer being ‘data exporter’; and
  2. Sojern being ‘data importer’.

4.2 Anhang I Teil C der Anlage zu den SCCs ist wie folgt gefüllt:
Die zuständige Aufsichtsbehörde wird wie folgt bestimmt:

  • Wenn der Kunde in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem der Kunde ansässig ist.
  • Wenn der Kunde nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, gilt Artikel 3 Absatz 2 der DSGVO und der Kunde hat einen Vertreter in der EU gemäß Artikel 27 der DSGVO benannt: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem der für die Verarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung zuständige EU-Vertreter des Kunden ansässig ist (von Zeit zu Zeit).
  • Wenn der Kunde nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, gilt Artikel 3 Absatz 2 der DSGVO, der Kunde hat jedoch keinen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 der DSGVO benannt: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsbehörde des EU-Mitgliedstaats, die der in Anlage 1 zu Anlage 2 (Europäischer Anhang) des DPA genannten Kontaktstelle für Datenschutz von Sojern schriftlich mitgeteilt wurde, wobei es sich um einen EU-Mitgliedstaat handeln muss, in den die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übertragen werden gemäß diesen Klauseln in Bezug auf das Angebot von Waren oder Dienstleistungen an sie oder deren Verhalten überwacht wird, lokalisiert werden.

4.3 Anhang II der Anlage zu den SCCs ist wie folgt gefüllt:

Allgemein:
  • Bitte beachten Sie Abschnitt 5 des DPA und Anlage 4 (Sicherheitsmaßnahmen) des DPA.
  • Für den Fall, dass der Kunde eine Anfrage einer betroffenen Person gemäß der EU-DSGVO erhält und Unterstützung von Sojern benötigt, sollte der Kunde eine E-Mail an die in Anlage 1 (Datenverarbeitungsdetails) der DPA angegebene Datenschutzkontaktstelle von Sojern senden.

Subprozessoren: Wenn Sojern gemäß diesen Klauseln einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, schließt Sojen mit diesem Unterauftragsverarbeiter eine verbindliche vertragliche Vereinbarung, die ihm Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die im Wesentlichen die in diesen Klauseln und dem DPA vorgeschriebenen relevanten Standards erfüllen oder übertreffen — einschließlich in Bezug auf:

  • geltende Informationssicherheitsmaßnahmen;
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an Sojern;
  • Rückgabe oder Löschung personenbezogener Kundendaten nach Bedarf; und Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter.

PART 2: UK RESTRICTED TRANSFERS

1. UK TRANSFER ADDENDUM
1.1  Where relevant in accordance with Paragraph 3.2 of Annex 2 (European Annex) to the DPA, the SCCs also apply in the context of UK Restricted Transfers as varied by the UK Transfer Addendum in the manner described below -
  1. Part 1 to the UK Transfer Addendum. As permitted by Section 17 of the UK Transfer Addendum, the Parties agree:
    1. Tables 1, 2 and 3 to the UK Transfer Addendum are deemed populated with the corresponding details set out in Annex 1 (Data Processing Details) and the foregoing provisions of this Attachment 1 (subject to the variations effected by the Mandatory Clauses described in (b) below); and
    2. Table 4 to the UK Transfer Addendum is completed by the box labelled ‘Data Importer’ being deemed to have been ticked.
  2. Part 2 to the UK Transfer Addendum. The Parties agreed to be bound by the Mandatory Clauses of the UK Transfer Addendum.
1.2 In relation to any UK Restricted Transfer to which they apply, where the context permits and requires, any reference in the DPA to the SCCs, shall be read as a reference to those SCCs as varied in the manner set out in Paragraph 1.1 of this Part 2.

Annex 3
California Annex

1. Definitionen. In diesem Anhang haben die Begriffe „Geschäftszweck“, „kommerzieller Zweck“, „personenbezogene Daten“, „Verkauf“, „Dienstanbieter“ und „Teilen“ die jeweiligen Bedeutungen, die ihnen im CCPA zugewiesen sind. CCPA und andere großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, sind im DPA definiert.

2. Sojerns Verpflichtungen.

2.1 Die Geschäftszwecke und Dienstleistungen, für die Sojern personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen darin, dass Sojern die in der Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen für und im Namen des Kunden erbringt.

2.2 Es ist die Absicht der Parteien, dass Sojern in Bezug auf alle personenbezogenen Daten ein Dienstleister ist. Sojern (a) erkennt an, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur für die begrenzten und spezifischen Zwecke, die in der Vereinbarung beschrieben sind, weitergegeben werden; (b) muss die geltenden Verpflichtungen gemäß dem CCPA einhalten und für personenbezogene Daten das gleiche Maß an Datenschutz bieten, wie es der CCPA verlangt; (c) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, angemessene und angemessene Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 (Prüfungsrechte) dieser DPA zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Sojern personenbezogene Daten verwendet die Informationen entsprechen den Verpflichtungen des Kunden gemäß dem CCPA; (d) informiert Der Kunde schriftlich über jede von Sojern getroffene Feststellung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus dem CCPA nicht mehr nachkommen kann; und (e) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, nach vorheriger Ankündigung, auch gemäß der vorstehenden Klausel, angemessene und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Verwendung personenbezogener Daten zu beenden und zu korrigieren.

2.3 Sojern darf (a) keine personenbezogenen Daten verkaufen oder weitergeben; (b) personenbezogene Daten für andere Zwecke als die in der Vereinbarung angegebenen Geschäftszwecke aufbewahren, verwenden oder weitergeben, einschließlich der Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten für einen anderen kommerziellen Zweck als den in der Vereinbarung angegebenen Geschäftszweck oder soweit anderweitig von CCPA gestattet; (c) die personenbezogenen Daten außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Sojern und Kunde; oder (d) Kombination der erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß die Vereinbarung mit personenbezogenen Daten, (i) die von oder im Namen einer anderen Person erhalten wurden oder (ii) aus der eigenen Interaktion von Sojern mit Verbrauchern, auf die sich diese personenbezogenen Daten beziehen, erhoben wurden.

2.4 Sojern setzt angemessene Sicherheitsverfahren und -praktiken ein, die der Art der vom oder in seinem Namen erhaltenen personenbezogenen Daten entsprechen, gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit) und Anlage 4 (Sicherheitsmaßnahmen) der DPA.

2.5 Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, wird Sojern den Kunden gemäß Abschnitt 6 (Unterverarbeitung) der DPA über solche Unterauftragsverarbeiter informieren.

Annex 4
Security Measures

Ab dem Datum des Inkrafttretens des Nachtrags wird Sojern die in diesem Anhang 4 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und aufrechterhalten.

  1. Allgemein. Sojern wird angemessene administrative, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten festlegen, umsetzen und aufrechterhalten. Diese Maßnahmen werden ausreichen, um die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, und Sojern wird seine Informationssicherheitsrichtlinien und sein Informationssicherheitsprogramm jederzeit einhalten.
  2. Richtlinien und Standards zur Informationssicherheit. Sojern wird die Richtlinien, Standards und Verfahren zur Informationssicherheit einhalten. Diese Richtlinien, Standards und Verfahren müssen auf dem neuesten Stand gehalten und überarbeitet werden, wenn relevante Änderungen an den Informationssystemen vorgenommen werden, die personenbezogene Daten verwenden oder speichern.
  3. Schwachstellenmanagement. Sojern unterhält ein Schwachstellenmanagementprogramm für alle Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, das unter anderem interne und externe Schwachstellenscans mit Ergebnissen zur Risikobewertung und formelle Abhilfepläne zur Behebung identifizierter Sicherheitslücken umfasst.
  4. Risikobewertung. Sojern führt regelmäßige Risikobewertungen durch, um vernünftigerweise vorhersehbare Risiken für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, zu identifizieren und zu bewerten und gegebenenfalls die Wirksamkeit seiner Schutzmaßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken zu bewerten und zu verbessern.
  5. Datenklassifizierung. Sojern wird Richtlinien und Verfahren zur Klassifizierung sensibler Informationsbestände, zur Klärung der Sicherheitsverantwortlichkeiten und zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter einhalten.
  6. Verschlüsselung. Sojern wird branchenübliche Verschlüsselungsmechanismen und starke Verschlüsselungssammlungen (AES 256-Bit wird empfohlen) für Speicherung und Übertragung implementieren. Sojern akzeptiert Verbindungen über verschlüsselte Kanäle (TLS wird empfohlen).
  7. Netzwerksicherheit. Sojern wird sein Netzwerk mithilfe eines umfassenden Abwehransatzes sichern, bei dem handelsübliche Geräte und branchenübliche Techniken verwendet werden, darunter unter anderem Firewalls, Systeme zur Erkennung von Eindringlingen, Zugriffskontrolllisten und Routing-Protokollen.
  8. Viren- und Malware-Kontrollen. Sojern schützt personenbezogene Daten vor bösartigem Code und installiert und wartet Antiviren- und Malware-Schutzsoftware auf jedem System, das personenbezogene Daten verarbeitet.
  9. Zutrittskontrolle. Sojern wendet das Prinzip der geringsten Rechte an, bei dem der Zugriff auf personenbezogene Daten nur denjenigen innerhalb der Organisation gewährt wird, die einen solchen Zugriff aus geschäftlichen Gründen benötigen, und die Genehmigungen werden auf den Mindestbetrag beschränkt, der für die Erfüllung der spezifischen Aufgaben erforderlich ist.
  10. Lage der Verarbeitung. Personenbezogene Daten werden von Sojern in den Vereinigten Staaten verarbeitet, vorbehaltlich der geltenden Datenschutzgesetze, die möglicherweise etwas anderes erfordern.
  11. Reaktion auf Vorfälle. Sojern wird ein Programm zur Reaktion auf Datensicherheitsvorfälle durchführen und alle vermuteten Datensicherheitsvorfälle dokumentieren. Sojern wird alle Datensicherheitsvorfälle untersuchen und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Datensicherheitsvorfall zu beseitigen oder einzudämmen.
  12. Personal. Sojern wird ein Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm für Informationssicherheit durchführen und wichtige Mitarbeiter von Sojern in Bezug auf Datenschutzmaßnahmen und allgemeine Cybersicherheitsmaßnahmen schulen.
  13. Verkäufer. Sojern wird ein Lieferantenverwaltungsprogramm durchführen, das alle Anbieter bewertet, mit denen Sojern personenbezogene Daten austauscht. Solche Anbieter werden an Datensicherheitsstandards gebunden, die nicht weniger restriktiv sind als die hier dargelegten.

Sojern kann diese Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, sofern diese Aktualisierungen und Änderungen die Gesamtsicherheit der personenbezogenen Kundendaten nicht beeinträchtigen.

Annex 5
Sub-Processor List

Um die Bereitstellung unserer Dienste zu unterstützen, beauftragt Sojern bestimmte Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gemäß den Bedingungen der Guest Experience Platform-Datenverarbeitungsvereinbarung (die „DPA“). Diese Liste enthält Informationen über solche Unterauftragsverarbeiter, die von Sojern von Zeit zu Zeit mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten beauftragt werden.

Name Purpose Location
Amazon Web Services Data storage, email service provider United States
Bandwidth SMS messaging services United States
Redis Data storage United States
Stripe Payment processing services United States
Twilio SMS messaging services United States

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SERVICEPLAN FÜR DAS REISEGESCHÄFT

Sofern in diesem Serviceplan für den Traveler Audiences Service nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Traveler Audiences gekauft wird.

1. Definitionen

„Plattformkonto“ bezeichnet das Kundenkonto auf der jeweiligen Plattform.

„Angebots-ID“ bedeutet, dass eine eindeutige, alphanumerische Kennung, die einem Kunden von Sojern zugewiesen wurde, darauf hinweist, dass der Kunde Sojern Audience in seinen Kampagnen auf der Plattform verwendet.

„Plattform“ bezeichnet jede nachfrageseitige Plattform oder Online-Anwendung, die vom Kunden für digitale Werbedienste verwendet wird, wie vom Kunden in der Sojern zur Verfügung gestellten Dokumentation angegeben.

„Sojern Audiences“ bedeutet die firmeneigenen und lizenzierten benutzerdefinierten Zielgruppendaten von Sojern.

Service (e) von Traveler Audiences“ bezeichnet den Service, dem Kundenplattformkonto die Zielgruppen von Sojern auf der Grundlage der vom Kunden und Sojern vereinbarten Targeting-Kriterien zur Verfügung zu stellen.

2. Erbringung von Dienstleistungen

  1. In connection with Sojern’s provision of the Traveler Audiences Service, Sojern will make available Sojern Audiences in the Platform Account based upon the requirements agreed upon between Sojern and the Customer. Customer permits Sojern to access Customer Materials and combine it with other data for the purpose of providing the Traveler Audiences Service. Customer will at all times be responsible for protecting the Sojern Audiences from unauthorized access, use or disclosure through its Platform Account. If the Platform is Facebook and Google, Customer agrees to provide access to its Platform Account in order to: i) transmit the Sojern Audiences ii) pull reporting from the Platform Account as required by Sojern. Customer agrees to only use the Sojern Audiences for its own campaigns. If the Customer is an agency, Sojern Audiences may only be used for the benefit of the Advertiser identified in the Agreement. Customer hereby acknowledges that to the extent Sojern provides Customer with recommendations regarding use of the Sojern Audiences, including, without limitation, campaign creation, management and optimization, such recommendations shall be for informational purposes only, and Customer shall retain sole responsibility for managing their campaigns unless otherwise agreed between the Parties in writing.
  2. Customer will not (i) make the Sojern Audiences available to any third parties; (ii) export (including to other accounts in the Platform), modify, co-mingle or delete, iii) reuse, create derivatives, store, identify or create look-a-like audiences from the Sojern Data without Sojern’s prior written consent. With reasonable prior notice, Customer agrees to provide confirmation of compliance with this Agreement with relevant logs, reporting as appropriate.

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